BT-Drucksache 16/2450

Maßnahmen für einen effektiven Steuervollzug und eine effiziente Steuerverwaltung

Vom 24. August 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/2450
16. Wahlperiode 24. 08. 2006

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Hüseyin-Kenan Aydin, Werner Dreibus,
Klaus Ernst, Ulla Lötzer, Kornelia Möller, Dr. Herbert Schui, Dr. Axel Troost,
Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

Maßnahmen für einen effektiveren Steuervollzug und eine effiziente
Steuerverwaltung

Am 3. August legte der Präsident des Bundesrechnungshofes, Dr. Dieter Engels,
ein Gutachten zu den Problemen beim Vollzug der Steuergesetze in den einzel-
nen Bundesländern vor. Hierin stellt er u. a. fest, dass die Steuerverwaltung
zunehmend Schwierigkeiten habe, Steuern ordnungsgemäß festzusetzen und zu
erheben. So werden die auseinanderklaffende Fallzahl der Bearbeiter in den
Finanzbehörden, die komplizierte und ständig wechselnde Steuergesetzgebung
sowie die Kompetenzrangeleien zwischen Bund und Ländern kritisiert. Folge
dessen sei der gesetzmäßige und gleichmäßige Einzug von Steuern nicht mehr
gewährleistet. Gleichzeitig enthält das Gutachten des Bundesrechnungshofes
Empfehlungen zur Verbesserung des Steuervollzugs. Für die Sicherung der Ein-
nahmen sei ein vollständiger und rechtzeitiger Steuervollzug Voraussetzung.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass der in Artikel 3 des Grund-
gesetzes genannte Gleichheitsgrundsatz die gleichmäßige Anwendung der
Steuergesetze gebietet?

2. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Bundesrechnungshofes, dass
der gesetzmäßige und gleichmäßige Vollzug der Steuergesetze derzeit nicht
gewährleistet ist, und wo sieht sie die Ursachen für Defizite (bitte mit Be-
gründung)?

Wie beurteilt sie die Einschätzung des Bundesrechnungshofes, dass heute die
Qualität des Steuervollzugs u. a. vom Wohnsitz des Steuerpflichtigen abhängt?

3. Welche Konsequenzen muss das Gutachten aus Sicht der Bundesregierung
nach sich ziehen, um zukünftig einen vollständigen und rechtzeitigen Steuer-
vollzug zu gewährleisten (bitte mit Begründung)?

4. Wie werden die Empfehlungen des Bundesrechnungshofes für ein vollelek-
tronisches Veranlagungsverfahren auf der Basis bundesweit kompatibler

Steuersoftware berücksichtigt?

5. Welche Ursachen sieht die Bundesregierung im Scheitern des Datenverarbei-
tungsprojekts FISKUS nach dreizehnjährigen Bemühungen und einem Kos-
tenaufwand von 400 Mio. Euro, und wie wird künftig der in der Koalitions-
vereinbarung beschriebene Steuerveranlagungsaufwand der Länder durch
den Ausbau elektronischer Datenübermittlung gesenkt?

Drucksache 16/2450 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
6. Wie beurteilt die Bundesregierung die Auffassung des Präsidenten des
Bundesrechnungshofes, dass „ein bundesweiter Zugriff auf wichtige
Steuerdaten nicht möglich ist“ und dies u. a. „erhebliche Auswirkungen bei-
spielsweise auf die Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs hat“?

7. Unterstützt die Bundesregierung den Vorschlag des Bundesrechnungshofes,
eine zentral zuständige Betriebsprüfung für Konzerne, international verbun-
dener Unternehmen und sonstiger Großbetriebe einzuführen, und wenn ja,
welche konkreten Schritte plant sie (bitte Zeitrahmen angeben)?

8. Plant die Bundesregierung Schritte, um die Prüfquote bei Umsatzsteuern zu
erhöhen, und wenn nein, wie begründet sie ihre Position, wenn ja, welche
Schritte plant sie?

9. Plant die Bundesregierung Schritte, die Turni von Betriebsprüfungen für
Unternehmen aller Größenklassen gesetzlich festzulegen?

Wenn nein, warum nicht?

10. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus den Prüfungsergebnissen
des Bundesrechnungshofes, dass bei der Verwaltung von Gemeinschafts-
steuern mehrfach Mängel in den Bereichen Organisation, Personal und
Haushalt, die in Länderverantwortung fallen, und im Bereich Rechtsanwen-
dung, in dem der Bund nur eingeschränkte Rechte hat, auftreten (bitte mit
Begründung)?

11. Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag des Bundesministeriums
der Finanzen, die Verwaltungskompetenz bei den Gemeinschaftssteuern auf
den Bund zu übertragen, und welche Schritte plant sie ggf. zur Umsetzung
des Vorschlags?

12. Wie beurteilt die Bundesregierung die in „DER SPIEGEL“ vom 7. August
2006 zitierte Auffassung des Präsidenten des hessischen Rechnungshofes,
dass vor allem bei Steuerpflichtigen mit Einkommen von mehr als 500 000
Euro „wegen komplexer Sachverhalte ein Risiko von Steuerausfällen“ exis-
tiert?

13. Wie beurteilt die Bundesregierung die in dem in Frage 12 zitierten Artikel
wiedergegebenen Aussagen von Mitarbeitern des hessischen Rechnungs-
hofes, dass Angaben von Personen mit hohen Einkünften (z. B. Manager)
über Verluste aus selbstständiger Tätigkeit, Werbungskosten für Einkünfte
aus Kapitalvermögen und über als steuerfrei deklarierte Bezüge aus Zeit-
und Personalmangel von den Finanzämtern ungeprüft akzeptiert würden?

Berlin, den 21. August 2006

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.