Vom 17. März 2009
Deutscher Bundestag Drucksache 16/12332
16. Wahlperiode 17. 03. 2009
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Monika Lazar, Volker Beck (Köln), Jerzy Montag, Irmingard
Schewe-Gerigk, Hans-Christian Ströbele, Jürgen Trittin, Josef Philip Winkler
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Arbeit der Bundespolizei am 13. und 14. Februar 2009 in Dresden
Am 13. und 14. Februar 2009 kam es in Dresden zu mehreren Demonstrationen
und Kundgebungen. Diese waren im Sinne des Versammlungsgesetzes ange-
meldet und nicht verboten. An beiden Tagen wurden Beamte der Bundespolizei
eingesetzt. Diese Polizeieinheiten attackierten in teilweise unverhältnismäßiger
Art und Weise Demonstrierende und verwendeten augenscheinlich Videotech-
nik zur Beobachtung der Demonstrationen. Die Zielstellung der Bundesbe-
hörde blieb dabei unklar.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Beamte der Bundespolizei waren an diesen beiden Tagen mit
welcher Stundenzahl eingesetzt?
2. Auf Grund welcher Ermächtigungsgrundlage wurden die Beamten der Bun-
despolizei tätig?
3. Mit welchen Aufgaben war die Bundespolizei beauftragt?
4. Auf welche Rechtsgrundlage stützte sich die Bundespolizei bei der Kommu-
nikation mit den Versammlungsleitern der angemeldeten Demonstrationen
und Kundgebungen?
5. Wurden von Beamten der Bundespolizei während dieser beiden Tage Bild-
aufnahmen gefertigt?
6. Wenn ja, auf Grund welcher gesetzlichen Grundlage wurden diese Bildauf-
nahmen gefertigt?
7. Wenn ja, was geschah mit diesen Bildaufnahmen nach Abschluss der Ver-
sammlungen/Kundgebungen?
Berlin, den 17. März 2009
Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion