Vom 4. März 2009
Deutscher Bundestag Drucksache 16/12143
16. Wahlperiode 04. 03. 2009
Beschlussempfehlung und Bericht
des Rechtsausschusses (6. Ausschuss)
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 16/11606 –
Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches –
Anhebung der Höchstgrenze des Tagessatzes bei Geldstrafen
A. Problem
Bei der Bemessung der Geldstrafe wird das seit 1975 im Kern unveränderte
Höchstmaß für einen Tagessatz von 5 000 Euro (§ 40 Absatz 2 Satz 3 des Straf-
gesetzbuches – StGB) der zwischenzeitlichen Entwicklung der Spitzeneinkom-
men nicht mehr gerecht. Die Belastungsgleichheit bei Straftätern mit besonders
hohem Einkommen ist nicht mehr hinreichend gewährleistet.
B. Lösung
Annahme des Gesetzentwurfs in geänderter Fassung, wonach das Höchstmaß
für einen Tagessatz von 5 000 Euro auf 30 000 Euro angehoben werden soll.
Annahme des Gesetzentwurfs in geänderter Fassung mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei
Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE.
C. Alternativen
Ablehnung des Gesetzentwurfs.
D. Kosten
Wurden im Ausschuss nicht erörtert.
Drucksache 16/12143 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/11606 mit folgender Maßgabe, im Übri-
gen unverändert anzunehmen:
In Artikel 1 wird das Wort „zwanzigtausend“ durch das Wort „dreißigtausend“
ersetzt.
Berlin, den 4. März 2009
Der Rechtsausschuss
Andreas Schmidt (Mülheim)
Vorsitzender
Siegfried Kauder
(Villingen-Schwenningen)
Berichterstatter
Joachim Stünker
Berichterstatter
Jörg van Essen
Berichterstatter
Wolfgang Neskovic
Berichterstatter
Jerzy Montag
Berichterstatter
Berlin, den 4. März 2009
Siegfried Kauder
(Villingen-Schwenningen
Berichterstatter
Wolfgang Neskovic Jerzy Montag
Berichterstatter Berichterstatter
II. Stellungnahme des mitberatenden
Ausschusses
Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf auf Druck-
sache 16/11606 in seiner 86. Sitzung am 4. März 2009 bera-
ten und mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthal-
tung der Fraktion DIE LINKE. beschlossen, die Annahme
des Gesetzentwurfs in geänderter Fassung zu empfehlen.
III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse
im federführenden Ausschuss
Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf auf Druck-
sache 16/11606 in seiner 127. Sitzung am 4. März 2008 be-
raten und mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthal-
tung der Fraktion DIE LINKE. beschlossen, die Annahme
des Gesetzentwurfs in geänderter Fassung zu empfehlen.
IV. Zur Begründung der Beschlussempfehlung
Aus den von der Bundesregierung genannten Gründen
(Drucksache 16/11606, S. 7 und 10) empfiehlt der Aus-
schuss, die Obergrenze für einen Tagessatz nicht ganz auf-
zuheben. Um dem Gedanken der Belastungsgleichheit bei
Straftätern mit einem äußerst hohen Einkommen noch besser
gerecht zu werden, soll die derzeitige Obergrenze von fünf-
tausend Euro jedoch nicht nur auf zwanzigtausend, sondern
auf dreißigtausend Euro erhöht werden. Damit steigt der mög-
liche Höchstbetrag einer Geldstrafe auf 10 800 000 Euro bei
einer Einzeltat und 21 600 000 Euro bei Tatmehrheit.
)
Joachim Stünker
Berichterstatter
Jörg van Essen
Berichterstatter
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/12143
Bericht der Abgeordneten Siegfried Kauder (Villingen-Schwenningen),
Joachim Stünker, Jörg van Essen, Wolfgang Neskovic und Jerzy Montag
I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf auf Druck-
sache 16/11606 in seiner 202. Sitzung am 29. Januar 2009 in
erster Lesung beraten und zur federführenden Beratung dem
Rechtsausschuss sowie zur Mitberatung dem Innenausschuss
überwiesen.