BT-Drucksache 16/1214

Novellierung und Föderalisierung des Heimrechts

Vom 7. April 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/1214
16. Wahlperiode 07. 04. 2006

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Britta Haßelmann, Elisabeth Scharfenberg, Kerstin Andreae,
Birgitt Bender, Matthias Berninger, Grietje Bettin, Alexander Bonde, Ekin Deligöz,
Dr. Thea Dückert, Kai Boris Gehring, Katrin Göring-Eckardt, Anja Hajduk, Priska
Hinz (Herborn), Markus Kurth, Anna Lührmann, Brigitte Pothmer, Krista Sager,
Christine Scheel, Dr. Gerhard Schick, Dr. Harald Terpe, Margareta Wolf (Frankfurt)
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Novellierung und Föderalisierung des Heimrechts

Ausgehend von einer Initiative der Bundesländer wurde 1974 das Heimgesetz
als Bundesgesetz verabschiedet. Damit sollen deutschlandweite Standards und
Qualität in Heimen sichergestellt werden. Trotz größerer Heimgesetznovellen in
den Jahren 1990, 1997 und 2001 scheint angesichts der wachsenden Nachfrage
nach alternativen Pflege- und Wohnformen, des allgemeinen Ziels des Bürokra-
tieabbaus sowie der demografischen Entwicklung eine erneute Anpassung des
Heimgesetzes an veränderte Gegebenheiten notwendig.

In ihrem gemeinsamen Koalitionsvertrag kündigen CDU, CSU und SPD eine
umfassende Novellierung des Heimgesetzes an und haben diesbezügliche Eck-
punkte formuliert. Zugleich ist jedoch sowohl im Koalitionsvertrag als auch im
Entwurf der von den Fraktionen CDU/CSU und SPD im März in 1. Lesung in
den Deutschen Bundestag eingebrachten so genannten Föderalismusreform
(Bundestagsdrucksache 16/813) vorgesehen, das Heimrecht aus der konkurrie-
renden Gesetzgebung in die alleinige Kompetenz der Bundesländer zu übertra-
gen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Was plant die Bundesregierung konkret zur im Koalitionsvertrag vereinbar-
ten Novellierung des Heimgesetzes, und wie begründet die Bundesregierung
dies?

2. Plant die Bundesregierung, einen entsprechenden Gesetzentwurf zur im
Koalitionsvertrag vereinbarten Novellierung des Heimgesetzes vorzulegen,
und wenn ja, wann?

3. Wie gedenkt die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag vereinbarte No-
vellierung des Heimgesetzes umzusetzen, wenn das Heimrecht im Zuge der

Föderalismusreform in die alleinige Kompetenz der Länder übertragen wird,
und wie begründet die Bundesregierung dies?

4. In welchem Verhältnis sieht die Bundesregierung das grundsätzliche im
Koalitionsvertrag vereinbarte Ziel des Bürokratieabbaus in der Pflege zu
ihrer Antwort auf Frage 28 in der Fragestunde des Deutschen Bundestages
am 15. März 2006 (Plenarprotokoll 16/24, S. 1845 D), dass die Kompetenz-

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verlagerung des Heimrechts zu 16 verschiedenen Heimgesetzen führen kön-
ne und dies mit einem gewissen Mehraufwand für die Koordinierung bei
überregional tätigen Heimträgern verbunden sei, und wie begründet die Bun-
desregierung ihre Einschätzung?

5. Auf Basis welcher Erkenntnisse begründet die Bundesregierung ihre Aussa-
gen in der Antwort auf Frage 28 in der Fragestunde des Deutschen Bundes-
tages am 15. März 2006 (Plenarprotokoll 16/24, S. 1845 D), dass es wahr-
scheinlich sei, dass künftig erforderliche Veränderungen des Heimrechts in
großem Umfang einvernehmlich vorgenommen würden, sodass eine zu star-
ke Zersplitterung des Heimrechts in den Ländern ebenso wie eine zu unter-
schiedliche Festlegung der Standards nicht zu befürchten sei?

6. Auf welchen konkreten empirischen Erkenntnissen und Begründungszusam-
menhängen beruht die von der Bundesregierung in der Fragestunde des Deut-
schen Bundestages am 15. März 2006 (Plenarprotokoll 16/24, S. 1846 B,
1847 D) geäußerte Einschätzung, dass es Gründe für eine Regionalisierung
des Heimrechts gebe?

Berlin, den 7. April 2006

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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