BT-Drucksache 16/11051

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung -16/9900, 16/9902, 16/10416, 16/10423, 16/10424, 16/10425- Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2009 (Haushaltsgesetz 2009) hier: Einzelplan 17 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Vom 24. November 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/11051
16. Wahlperiode 24. 11. 2008

Änderungsantrag
der Abgeordneten Jörn Wunderlich, Klaus Ernst, Dr. Gesine Lötzsch, Dr. Dietmar
Bartsch, Karin Binder, Heidrun Bluhm, Eva Bulling-Schröter, Dr. Martina Bunge,
Roland Claus, Diana Golze, Lutz Heilmann, Hans-Kurt Hill, Katja Kipping, Katrin
Kunert, Michael Leutert, Dorothee Menzner, Elke Reinke, Volker Schneider
(Saarbrücken), Dr. Ilja Seifert, Frank Spieth, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion
DIE LINKE.

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
– Drucksachen 16/9900, 16/9902, 16/10416, 16/10423, 16/10424, 16/10425 –

Entwurf eines Gesetzes
über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2009
(Haushaltsgesetz 2009)

hier: Einzelplan 17
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Der Bundestag wolle beschließen:

Im Kapitel 17 10 wird der Titel 681 02 – Elterngeld – um 2,5 Mrd. Euro auf
6,675 Mrd. Euro aufgestockt, um die Auszahlungsdauer des Elterngeldes auf
zwölf Monate pro Elternteil (24 Monate für Alleinerziehende) auszuweiten
und das Mindestelterngeld auf 450 Euro zu erhöhen.

Berlin, den 24. November 2008

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion
Begründung

Das 2007 eingeführte Elterngeld ist in der derzeitigen Form eine sozialpoliti-
sche Mogelpackung. Familien erhalten nicht die in der Frühphase des Auf-
wachsens eines Kindes nötige Flexibilität. Erwerbslose, Eltern in Ausbildung

Drucksache 16/11051 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
und Bezieher/Bezieherinnen niedriger Einkommen sind deutlich benachteiligt.
In gleichstellungspolitischer Hinsicht sind zwei verbindliche „Vätermonate“ zu
wenig.

Deshalb ist es notwendig, das Elterngeld nach skandinavischem Vorbild zu
einer Sozialleistung auszubauen, die Elternschaft ermöglicht und die Gleich-
stellung von Frauen und Männern fördert.

Jedem Elternteil ist ein individueller und nicht übertragbarer Anspruch auf
zwölf Monate Elterngeld zu gewähren (Alleinerziehenden 24 Monate). Die
„Vätermonate“ werden so zu einem individuellen Anspruch jedes Elternteils
auf Elterngeld weiterentwickelt, längere Berufsunterbrechungen nur eines
Elternteils werden vermieden. Eine Ausweitung der „Vätermonate“ wird wegen
der damit verbundenen positiven gleichstellungspolitischen Impulse vom
Kompetenzzentrum Familienleistungen des Bundesministeriums für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend empfohlen. Die Lohnersatzrate von 67 Prozent
bleibt bestehen, die Mindestleistung wird aber auf 450 Euro angehoben. Das
Elterngeld kann ab der Geburt des Kindes bis zur Vollendung des siebten
Lebensjahres in Teilabschnitten ab zwei Monaten in Anspruch genommen wer-
den. So werden die Gestaltungsmöglichkeiten von Familien verbessert – auch
spätere kurzzeitige Erwerbsunterbrechungen (etwa zu Schulbeginn) werden
möglich gemacht.

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