BT-Drucksache 16/11048

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung -16/9900, 16/9902, 16/10404, 16/10423, 16/10424, 16/10425- Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2009 (Haushaltsgesetz 2009) hier: Einzelplan 04 Geschäftsbereich der Bundeskanzlerin und des Bundeskanzleramtes

Vom 24. November 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/11048
16. Wahlperiode 24. 11. 2008

Änderungsantrag
der Abgeordneten Dr. Lukrezia Jochimsen, Roland Claus, Dr. Petra Sitte,
Dr. Gesine Lötzsch, Dr. Lothar Bisky, Dr. Dietmar Bartsch, Karin Binder,
Heidrun Bluhm, Eva Bulling-Schröter, Lutz Heilmann, Hans-Kurt Hill,
Katrin Kunert, Michael Leutert, Dorothee Menzner, Wolfgang Neskovic,
Dr. Ilja Seifert, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
– Drucksachen 16/9900, 16/9902, 16/10404, 16/10423, 16/10424, 16/10425 –

Entwurf eines Gesetzes
über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2009
(Haushaltsgesetz 2009)

hier: Einzelplan 04
Geschäftsbereich der Bundeskanzlerin und des Bundeskanzleramtes

Der Bundestag wolle beschließen:

Im Kapitel 04 05 (Titelgruppe 01) wird der Titel 685 14 – Zuschuss des
Bundes an die „Stiftung für das Sorbische Volk“ – um 303 000 Euro auf
8,503 Mio. Euro erhöht.

Berlin, den 24. November 2008

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

Begründung

Der Bund hat nach wie vor eine Verantwortung zur Bewahrung und Fort-
entwicklung der sorbischen Kultur und zum Erhalt der wenigen sorbischen Kul-
tureinrichtungen, die jede für sich ein Unikat darstellt. Dies ist nicht zuletzt ein
Erfordernis, das sich aus der Umsetzung der UNESCO-Konvention zum Schutz
der Vielfalt der kulturellen Ausdrucksformen (UNESCO: United Nations
Educational, Scientific and Cultural Organization) ergibt. Zwar wurde der
Zuschuss für 2009 in den Beratungen im Haushaltsausschuss im Vergleich zum
Haushaltsansatz von 7,6 auf 8,2 Mio. Euro aufgestockt, eine auskömmliche
Finanzierung ist damit aber immer noch nicht gesichert. Geht man von den stei-
genden Kosten für den Betrieb der Einrichtungen aus, so beträgt der reale Zu-
wendungsbedarf der Stiftung insgesamt 8,503 Mio. Euro. Deshalb plädieren wir
für eine Erhöhung des Bundeszuschusses um weitere 303 000 Euro.

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.