BT-Drucksache 16/10306

Die Rolle deutscher Auslandsvertretungen beim Erkennen von Zwangsehen und bei der Unterstützung entsprechender Bemühungen zur Wiedereinreise

Vom 22. September 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/10306
16. Wahlperiode 22. 09. 2008

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Josef Philip Winkler, Irmingard Schewe-Gerigk, Marieluise
Beck (Bremen), Volker Beck (Köln), Dr. Uschi Eid, Monika Lazar, Jerzy Montag,
Kerstin Müller (Köln), Omid Nouripour, Claudia Roth (Augsburg), Silke Stokar von
Neuforn, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Die Rolle deutscher Auslandsvertretungen beim Erkennen von Zwangsehen und
bei der Unterstützung entsprechender Bemühungen zur Wiedereinreise

In dieser Kleinen Anfrage geht es um die Verbesserung der Wiedereinreise-
möglichkeiten von Migrantinnen, die zum Zwecke einer Zwangsheirat ins Aus-
land verbracht worden sind.

Im Nationalen Integrationsplan heißt es auf S. 78 ganz allgemein: „Zum Schutz
von Migrantinnen vor (…) Zwangsverheiratung kann das Aufenthaltsrecht
beitragen“ – eine richtige Feststellung. Ob die geltende Rechtslage diesem
notwendigen Schutz Rechnung trägt, ist aus unserer Sicht zu verneinen.

1.

Im Juni 2005 hatte das Land Berlin vorgeschlagen, Migrantinnen die Wieder-
einreise zu ermöglichen, wenn sie durch List, Gewalt oder Drohung zur Ein-
gehung der Ehe ins Ausland verbracht oder an der Rückkehr in die Bundes-
republik Deutschland gehindert wurden (Bundesratsdrucksache 436/05). Profi-
tiert hätten hiervon Migrantinnen ab ihrem 16. Lebensjahr, die noch keine
5 Jahre eine Aufenthaltserlaubnis besitzen.

Ergänzend hierzu hatte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in ihrem
Bundestagsantrag „Zwangsverheiratung bekämpfen – Opfer schützen“ (Bun-
destagsdrucksache 16/61) Ende 2005 vorgeschlagen, dass 16-jährigen Migran-
tinnen, die seit 5 Jahren eine Aufenthaltserlaubnis besitzen, nicht mehr nur auf
eigenen Antrag, sondern von Amts wegen eine Niederlassungserlaubnis erteilt
werden sollte. Mit einem solchen Daueraufenthaltsrecht hätten die allermeisten
in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Migrantinnen einen effektiven
und nachhaltigen Schutz erhalten, da sie auch nach einer längeren Zwangsehe
zumindest ohne aufenthaltsrechtliche Probleme wieder in die Bundesrepublik
Deutschland einreisen könnten.
2.

In der Arbeitsgruppe 4 des Integrationsgipfels („Lebenssituation von Frauen
und Mädchen verbessern, Gleichberechtigung verwirklichen“) wurde die Er-
örterung aufenthaltsrechtlicher Vorschläge zum Schutz von Zwangsehen sei-
tens der Großen Koalition „mit Blick auf das fehlende Mandat“ dieser Arbeits-
gruppe unterbunden. Dies wurde – so der Bericht zum Nationalen Integrations-

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plan – von vielen nichtstaatlichen Teilnehmenden (insbesondere von Seiten der
Migrantinnen) „bedauert und wiederholt kritisiert“ – ohne Erfolg.

Kein Wunder also, dass die Große Koalition in ihrem sog. Richtlinienumset-
zungsgesetz im Jahr 2007 keine einzige Maßnahme zur aufenthaltsrechtlichen
Verbesserung zugunsten solcher Migrantinnen vorsieht, die von Zwangsehen
betroffen oder bedroht sind (Gleiches gilt übrigens auch für die diesbezüglichen
Gesetzentwürfe des Bundesrates (Bundestagsdrucksache 16/1035 (in dem der
o. g. Berliner Vorschlag zur Wiedereinreise bewusst herausgehalten wurde) und
Bundestagsdrucksache 16/9448).

Blamabel ist, dass die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Prof.
Dr. Maria Böhmer, dieses Vorgehen der Bundesregierung während des gesam-
ten Gesetzgebungsverfahrens zum Richtlinienumsetzungsgesetz politisch voll
gedeckt hat.

3.

Erst nachträglich hat die Integrationsbeauftragte in ihrem 7. Lagebericht – aber
auch auf eine Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hin –
u. a. angekündigt:

● sich um eine „Modifizierung des § 51 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) zur
Verbesserung des Rückkehrrechts“ zu bemühen, denn „nur der Fortbestand
des Aufenthaltstitels garantiert den Opfern von Heiratsverschleppung die
Möglichkeit der zügigen Rückkehr in die Bundesrepublik Deutschland, so-
bald sie sich aus ihrer Zwangslage befreit haben“ (Bundestagsdrucksache
16/7600, S. 71).

● Zusätzlich wollte sich die Integrationsbeauftragte im Rahmen der Ressort-
abstimmung zu den Verwaltungsvorschriften zum Aufenthaltsgesetz für eine
„Klarstellung einsetzen, dass in Fällen der Verschleppung türkischer Staats-
angehöriger die Anwendung des Assoziationsrechts dazu führen kann, dass
auch bei einer länger als sechs Monate dauernden unfreiwilligen Abwesen-
heit vom Bundesgebiet der Aufenthaltstitel nicht erlischt“ (Bundestags-
drucksache 16/8646, S. 9).

4.

Am 21. Mai 2008 hat im Berliner Roten Rathaus die Auftaktveranstaltung
„FERIENBRÄUTE – nicht mit uns!“ stattgefunden. Mit dieser Kampagne
möchten die Berliner Volkshochschulen dem Phänomen entgegenwirken, dass
jedes Jahr Mädchen und junge Frauen aus dem islamischen Kulturkreis zu
Ferienbeginn in die Herkunftsländer ihrer Eltern bzw. Großeltern geschickt
werden und anschließend entweder gar nicht oder als verheiratete, vielfach
noch minderjährige Frauen in die Bundesrepublik Deutschland zurückkommen.

Dieses Phänomen der sog. Ferienbräute bzw. wie diesen Mädchen und jungen
Frauen am effektivsten geholfen werden kann, ist zwar verschiedentlich in dem
im letzten Jahr vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend (BMFSFJ) herausgegebenen Forschungsband „Zwangsverheiratung“
thematisiert worden (vgl. Strobl/Lobermeier, S. 55; Joo-Schauen/Najafi,
S. 291; Bläser, S. 303f und 311f sowie Ter-Nedden S. 356 und 371) – als eigen-
ständiges Problem ist diese Frage bzw. dass dazu gehörige Dunkelfeld bislang
aber noch nicht wissenschaftlich untersucht worden.

5.

Vorschläge – wie von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – zur Verbes-

serung einer unbürokratischen Wiedereinreisemöglichkeit von zwangsverheira-

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/10306

teten Migrantinnen setzen Verbesserungen der Qualifizierung der Mitarbeite-
rinnen und Mitarbeiter in den deutschen Auslandsvertretungen voraus. Benötigt
werden nämlich vor Ort – das heißt im Konsulat selber –

● diskrete bzw. einfach und unkompliziert erreichbare, niedrigschwelllige An-
laufstellen für die betroffenen und ratsuchenden Frauen;

● entsprechend geschultes Fachpersonal, das imstande ist, Formen von
Zwangsehen zu erkennen und die Frauen bei der Wiedereinreise zu unter-
stützen;

● eine verbindliche Festlegung, derzufolge es eine vorrangige Aufgabe der
deutschen Auslandsvertretungen ist, Migrantinnen, die zum Zwecke einer
Zwangsheirat aus der Bundesrepublik Deutschland ins Ausland verbracht
worden sind, bei ihrer Wiedereinreise zu unterstützten.

Corinna Ter-Nedden, von der anerkannten Berliner Hilfsorganisation „Papatya“,
ist sich sicher: „Für Betroffene, die vor Zwangsverheiratung fliehen müssen,
lässt sich ein besserer unmittelbarer Schutz erreichen“:

1. Die deutschen Konsulate sollten aus ihrer Sicht

● „über ein Vorwissen in Bezug auf Zwangsverheiratungen verfügen,

● für Betroffene erreichbar sein und

● sich für sie einsetzen“.

2. Möglicherweise wären auch zwischenstaatliche Abkommen (wie z. B. das
zwischen Großbritannien und Pakistan) hilfreich.

3. Zudem sollte den betroffenen Frauen auch nach einem 6-monatigen Aufent-
halt im Ausland eine Rückkehroption eingeräumt werden (vgl. „Zwangsver-
heiratung“ a. a. O. S. 371).

6.

Bislang ist der Wille, die fachliche Kompetenz bzw. die praktische Fähigkeit
der deutschen Auslandsvertretungen unklar, Fälle von Zwangsehen zu erken-
nen:

● Auf der einen Seite erklärte die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage
von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, sie hätte keine validen Er-
kenntnisse, wie viele Frauen aufgrund der Verschärfung des Ehegattennach-
zugs davor bewahrt worden sind, in der Bundesrepublik Deutschland in
einer Zwangsehe leben zu müssen (Bundestagsdrucksache 16/9722, S. 4).
Die Bundesregierung widersprach damit einer gegenteiligen Behauptung
des Mitglieds der Fraktion der CDU/CSU, Reinhard Grindel, MdB (vgl.
Bundestagsplenarprotokoll vom 9. Mai 2008, S. 16992).

● Dessen ungeachtet hat der innenpolitische Sprecher der Fraktion der CDU/
CSU, Hans-Peter Uhl, MdB, im Bayern-Kurier vom 21. Juni 2008 erneut
behauptet: „,Der Rückgang beim Familiennachzug von türkischen Ehe-
frauen nach Deutschland belegt, dass in vielen Fällen Familien von der
Durchführung einer Zwangsehe offenbar abgesehen haben.‘ Nach Auskunft
der Visastellen in Ankara und Istanbul dürfte mindestens in der Hälfte der
Fälle von einer Zwangs- oder Scheinehe auszugehen sein.“

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass deutsche Visastellen in der Tür-
kei dem Bundestagsabgeordneten Hans-Peter Uhl oder anderen Abgeordne-
ten Informationen bzw. Erfahrungswerte darüber mitgeteilt haben, inwiefern

bei Anträgen auf Ehegattennachzug von einer Zwangs- oder Scheinehe aus-
zugehen sei?

Drucksache 16/10306 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

2. Kann die Bundesregierung die Angaben des Abgeordneten Hans-Peter Uhl
bestätigen, dass u. a. die Visastellen in Ankara und Istanbul über Informatio-
nen darüber verfügen, in wie vielen Fällen bei Anträgen auf Ehegattennach-
zug von einer Zwangs- oder Scheinehe auszugehen sei?

Wenn ja,

● wie und über welchen Zeitraum wurden diese Daten erhoben;

● wie wurde die Validität dieser Daten sichergestellt;

● wurden hierbei auch personenbezogene Informationen erhoben, gespei-
chert bzw. verarbeitet (und wenn ja, welche, und auf welcher gesetzlichen
Grundlage);

● wie lauten diese Informationen?

3. Sofern die Bundesregierung die in Rede stehenden Ausführungen des Abge-
ordneten Hans-Peter Uhl nicht bestätigen kann, ist zu fragen, ob innerhalb
der Bundesregierung anders geartete Informationen/Datenerhebungen/Un-
tersuchungen existieren über das Ausmaß vermuteter/tatsächlicher Zwangs-
und Scheinehen im Hinblick auf die Erteilung eines Einreisevisums für den
Ehegattennachzug in die Bundesrepublik Deutschland, und wenn ja, bezo-
gen auf welche Herkunftsländer?

4. Gibt es Informationen/Datenerhebungen/Untersuchungen über das Ausmaß
vermuteter oder tatsächlicher Zwangs- und Scheinehen, die bisher nur den
die Regierung tragenden Fraktionen bekannt sind und die o. g. Äußerungen
der MdBs Hans-Peter Uhl und Reinhard Grindel zugrunde liegen könnten?

So genannte Ferienbräute

5. Hat die Bundesregierung eigene Erkenntnisse – oder aber z. B. Berichte von
Schulaufsichtsbehörden der Länder – über das Ausmaß des o. g. Phäno-
mens, dass in der Bundesrepublik Deutschland lebende Schülerinnen bzw.
Auszubildende aus dem islamischen Kulturkreis in den Schulferien in den
Herkunftsländern ihrer Eltern oder Großeltern verheiratet werden, und wenn
ja, welche?

Wenn nein, ist sie bereit, diese bei den Ländern anzufordern?

6. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung in diesem Zusammenhang
darüber, wie viele dieser Mädchen und jungen Frauen anschließend aus
ihren „Ferien“ nicht wieder in die Bundesrepublik Deutschland zurückkeh-
ren oder nach der Rückkehr die Schule abbrechen?

7. Welche Präventions- und Interventionsangebote bzw. welche anderen Maß-
nahmen hält die Bundesregierung für sinnvoll, um derartige Ehen von so
genannten Ferienbräuten zu verhindern bzw. ihnen nach einer solchen
Zwangsverheiratung eine unbürokratische und gefahrlose Rückkehr in die
Bundesrepublik Deutschland zu ermöglichen?

8. In welcher Form hat die Bundesregierung derartige Maßnahmen unter-
stützt?

Aufgabe und Verantwortung der deutschen Auslandsvertretungen

9. Welche Maßnahmen hält die Bundesregierung für sinnvoll, mit denen deut-
sche Auslandsvertretungen im Ausland zwangsverheirateten Mädchen und
Frauen bei einer unbürokratischen und gefahrlosen Rückkehr in die Bundes-
republik Deutschland unterstützen können?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/10306

10. Was hat die Bundesregierung (z. B. das Auswärtige Amt (AA), das Bun-
desministerium des Innern (BMI) oder das Bundesministerium für wirt-
schaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)) in dieser Sache bis-
lang unternommen?

a) Inwiefern gibt es verbindliche Festlegungen, denen zufolge es eine vor-
rangige Aufgabe der deutschen Auslandsvertretungen ist, Migrantinnen,
die zum Zwecke einer Zwangsheirat aus der Bundesrepublik Deutsch-
land ins Ausland verbracht worden sind, bei ihrer Wiedereinreise zu
unterstützten?

b) Mit welchen Drittstaaten wurden zu diesem Zweck Kooperations-
abkommen welchen Inhalts geschlossen?

c) Mit welchen deutschen oder ausländischen Nichtregierungsorganisatio-
nen (NGOs) wurden zu diesem Zweck Kooperationsabkommen wel-
chen Inhalts geschlossen?

d) Wurden an deutschen Auslandsvertretungen infrastrukturelle (z. B. bau-
liche) oder organisatorische Veränderungen vorgenommen, um für be-
troffene bzw. ratsuchende Frauen unkompliziert erreichbare, niedrig-
schwellige Anlaufstellen zu schaffen, und wenn ja, welche Veränderun-
gen wurden an welchen Auslandsvertretungen vorgenommen, und wenn
nein, warum nicht?

e) Wird in deutschen Auslandsvertretungen entsprechend geschultes Fach-
personal eingesetzt bzw. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in dieser An-
gelegenheit fortgebildet, und wenn ja, seit wann werden in welchen
Auslandsvertretungen wie viele derartige Fachkräfte bzw. wie viele fort-
gebildete Arbeitskräfte beschäftigt?

Wer führt diese Fortbildungen durch?

Gesetzliche Maßnahmen

11. Welche Vorteile würden sich aus Sicht der Integrationsbeauftragten der
Bundesregierung, Staatsministerin Prof. Dr. Maria Böhmer, für die betrof-
fenen Frauen aus dem Gesetzentwurf des Landes Berlin ergeben, die § 37
und § 51 des Aufenthaltsgesetzes so zu ändern, dass Migrantinnen wieder
in die Bundesrepublik Deutschland einreisen können, wenn sie durch List,
Gewalt oder Drohung zur Eingehung der Ehe ins Ausland verbracht oder
an der Rückkehr in die Bundesrepublik Deutschland gehindert wurden
(Bundesratsdrucksache 436/05)?

Erwachsen aus Sicht der Bundesregierung bei einer wie vom Land Berlin
vorgeschlagenen Änderung des Aufenthaltsrechts rechtliche oder tatsächli-
che Probleme (z. B. Beweisprobleme auf Seiten der hilfesuchenden Mig-
rantinnen) bei der Rechtsanwendung durch die deutschen Auslandsvertre-
tungen, und wenn ja, welche?

12. Welche Vorteile würden sich aus Sicht der Integrationsbeauftragten der Bun-
desregierung, Prof. Dr. Maria Böhmer, für im Ausland zwangsverheiratete
Frauen aus dem Vorschlag von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
ergeben, den § 35 des Aufenthaltsgesetzes so zu ändern, dass 16-jährigen
Migrantinnen, die seit 5 Jahren eine Aufenthaltserlaubnis besitzen, künftig
von Amts wegen eine Niederlassungserlaubnis erteilt werden soll (Bundes-
tagsdrucksache 16/61)?

Was spräche aus Sicht der Bundesregierung gegen eine solche von der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorgeschlagene Änderung des § 35

des Aufenthaltsgesetz?

Drucksache 16/10306 – 6 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Vorgehen der Integrationsbeauftragten

13. Welche Schritte hat die Integrationsbeauftragte bislang unternommen, um
ihren Ankündigungen nachzukommen

a) sich für eine „Modifizierung des § 51 des Aufenthaltsgesetzes zur Ver-
besserung des Rückkehrrechts“ (Bundestagsdrucksache 16/7600, S. 71)
bzw.

b) sich im Vorgriff auf gesetzliche Maßnahmen im Rahmen der Ressort-
abstimmung zu den Verwaltungsvorschriften zum Aufenthaltsgesetz für
eine „Klarstellung einsetzen, dass in Fällen der Verschleppung türkischer
Staatsangehöriger die Anwendung des Assoziationsrechts dazu führen
kann, dass auch bei einer länger als sechs Monate dauernden unfreiwilli-
gen Abwesenheit vom Bundesgebiet der Aufenthaltstitel nicht erlischt“
(Bundestagsdrucksache 16/8646, S. 9), und wann soll die Ressortabstim-
mung abgeschlossen sein?

Berlin, den 22. September 2008

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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