BT-Drucksache 16/10096

Praxis der Visumsvergabe an der Deutschen Botschaft in Minsk, Belarus

Vom 4. August 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/10096
16. Wahlperiode 04. 08. 2008

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Marieluise Beck (Bremen), Josef Philip Winkler, Volker Beck
(Köln), Alexander Bonde, Dr. Uschi Eid, Thilo Hoppe, Ute Koczy, Monika Lazar,
Kerstin Müller (Köln), Winfried Nachtwei, Omid Nouripour, Claudia Roth
(Augsburg), Manuel Sarrazin, Rainder Steenblock, Silke Stokar von Neuforn,
Jürgen Trittin und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Praxis der Visumsvergabe an der Deutschen Botschaft in Minsk, Belarus

Am 14. Februar 2008 verabschiedete der Deutsche Bundestag den Antrag „Er-
mäßigung der Visumgebühr für Bürgerinnen und Bürger aus Belarus“ (Druck-
sache 16/5909). Hierin forderte der Deutsche Bundestag die Bundesregierung
auf, von der im Schengenbesitzstand vorgesehenen Möglichkeit zur Reduzie-
rung bzw. Erlassung von Visumgebühren im Einzelfall (§ 52 Abs. 7 der Aufent-
haltsverordnung) bei Staatsangehörigen von Belarus generell großzügig Ge-
brauch zu machen und in diesem Zusammenhang insbesondere Personen bis
zum vollendeten 26. Lebensjahr, Künstler, die von einer kulturellen Organisa-
tion eingeladen sind, und Mitglieder von Menschenrechts- und kirchlichen
Organisationen zu berücksichtigen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Inwiefern setzt die Bundesregierung die Forderung des oben genannten
Antrags um?

2. Bei wie vielen der seit dem 1. Januar 2005 bis heute an belarussische Staats-
bürgerinnen und -bürger erteilten Schengenvisen wurden die Visumgebüh-
ren ermäßigt bzw. vollständig erlassen, und wie viele davon entfielen auf
Personen bis zum 26. Lebensjahr, auf Künstler, die von kulturellen Organi-
sationen eingeladen wurden, und Mitglieder von Menschenrechts- und
kirchlichen Organisationen?

Sind diese Zahlen seit dem 14. Februar 2008 im Vergleich zu den Vorjahres-
monaten seit 2005 rückläufig oder stagnierend, und falls ja, wie begründet
die Bundesregierung diese Entwicklung?

3. Ist die Zahl der von der Deutschen Botschaft in Minsk an Antragsteller, die
als Oppositionspolitiker oder Mitarbeiter und Mitglieder registrierter oder
nichtregistrierter Menschenrechtsorganisationen bekannt sind, zur Aufrecht-
erhaltung politischer Kontakte in die EU erteilten sogenannten Jahres- oder
Mehrjahresvisen zur mehrmaligen Einreise in den Schengenraum, mit ein-
bzw. mehrjähriger Gültigkeit, seit dem 14. Februar 2008 im Vergleich zu den
Vorjahresmonaten seit 2005 rückläufig oder stagnierend, und falls ja, wie
begründet die Bundesregierung diese Entwicklung?

Drucksache 16/10096 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
4. Aus welchen Gründen sah die Konsularabteilung der Deutschen Botschaft in
Minsk von der langjährig bewährten Praxis einer Erteilung von längerfristi-
gen Visen für die die sogenannten Tschernobyl-Kinder transportierenden
Busfahrer ab und verlangt nun für jede Reise nach Deutschland ein separates
Visum?

5. Wie wird die Bundesregierung mit dem Problem umgehen, dass aufgrund
der von den Schengenstaaten beschlossenen Erhebung biometrischer Daten
für die Visumerteilung statt der bisherigen Regelung der Visumerteilung
aufgrund von durch die Austauschorganisationen eingereichten Teilnehmer-
listen in Zukunft die sogenannten Tschernobyl-Kinder selbst aus den Regio-
nen eine für viele Familien logistisch und finanziell nicht leistbare, geson-
derte Reise zum Konsulat in Minsk antreten müssen?

Berlin, den 4. August 2008

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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