BT-Drucksache 15/5130

a) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Wolfgang Bosbach, Dr. Norbert Röttgen, Hartmut Koschyk, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU -15/4136- Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Richtervorbehalts für die DNA-Analyse anonymer Spuren b) zu dem Antrag der Abgeordneten Wolfgang Bosbach, Dr. Norbert Röttgen, Hartmut Koschyk, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU -15/2159- Verbrechen wirksam bekämpfen - Genetischen Fingerabdruck konsequent nutzen

Vom 16. März 2005


Deutscher Bundestag Drucksache 15/5130
15. Wahlperiode 16. 03. 2005

Beschlussempfehlung und Bericht
des Rechtsausschusses (6. Ausschuss)

a) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Wolfgang Bosbach,
Dr. Norbert Röttgen, Hartmut Koschyk, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 15/4136 –

Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Richtervorbehalts
für die DNA-Analyse anonymer Spuren

b) zu dem Antrag der Abgeordneten Wolfgang Bosbach, Dr. Norbert Röttgen,
Hartmut Koschyk, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 15/2159 –

Verbrechen wirksam bekämpfen –
Genetischen Fingerabdruck konsequent nutzen

A. Problem
Zu Buchstabe a
Die Möglichkeiten der DNA-Analyse lassen sich nur effizient nutzen, wenn die-
ses Instrument nicht durch bürokratische Hürden unpraktikabel gemacht wird.
Darum muss die DNA-Analyse bei anonymen Tatspuren durch Polizei und
Staatsanwaltschaft selber angeordnet werden können, ohne vorher erst noch eine
richterliche Entscheidung abwarten zu müssen. Durch Gesetz vom 6. August
2002 (BGBl. I S. 3018) wurde festgelegt, dass in § 81 f Abs. 1 Satz 2 StPO auch
für die molekulargenetische Untersuchung von anonymen Spuren eine richter-
liche Anordnung notwendig ist. In der Sache besteht aber keinerlei Notwendig-
keit für einen solchen Richtervorbehalt. Denn das DNA-Identifizierungsmuster
als solches enthält keinerlei Hinweise auf die Persönlichkeit des Spurenverur-
sachers und ist – solange es nicht mit den Personalien des Spurenverursachers
verknüpft worden ist – kein sensibles personenbezogenes Datum. Der gegen-
wärtige Richtervorbehalt ist nach Auffassung der Fraktion der CDU/CSU ein
unnötiger bürokratischer Aufwand und daher überflüssig. Er behindere in vielen
Fällen eine schnelle Aufklärung und damit auch die Begehung künftiger schwe-
rer Straftaten. Die Fraktion der CDU/CSU legt daher einen Gesetzentwurf vor,
mit dem zumindest ein Teilbereich der beantragten Neuregelung der Fragen der
DNA-Analyse einer Lösung zugeführt werden soll. Er sieht vor, dass die DNA-

Drucksache 15/5130 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Analyse bei anonymen Tatspuren durch Polizei und Staatsanwaltschaft selber
angeordnet werden kann, ohne vorher erst eine richterliche Anordnung abwarten
zu müssen.
Zu Buchstabe b
Die erfolgreiche Aufklärung schwerster, auch lange zurückliegender Verbre-
chen in Deutschland und im Ausland zeigt, dass die DNA-Analyse ein verläss-
liches, effektives und unverzichtbares Mittel zur Aufklärung und Verhinderung
von Straftaten, aber auch zur Entlastung zu Unrecht Beschuldigter ist. Der gene-
tische Fingerabdruck kann gegenwärtig nur genommen werden, wenn bereits
schwere Straftaten geschehen sind. Das geltende Recht sieht eine Entnahme und
molekulargenetische Untersuchung von Körperzellen gegen den Willen des
Betroffenen nur in sehr engen Grenzen vor. Die Fraktion der CDU/CSU legt
daher einen Antrag vor, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, einen
Gesetzentwurf vorzulegen, der eine umfassende und weitgehende Neuregelung
der Einsatzmöglichkeiten der DNA-Analyse vorsieht.

B. Lösung
Zu Buchstabe a
Ablehnung des Gesetzentwurfs mit den Stimmen der Fraktionen SPD,
BÜNDNIS 90/DIEGRÜNEN und FDP gegen die Stimmen der Fraktion der
CDU/CSU
Zu Buchstabe b
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN und FDP gegen die Stimmen der Fraktion der CDU/CSU

C. Alternativen
Keine

D. Kosten
Wurden im Ausschuss nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/5130

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
a) den Gesetzentwurf – Drucksache 15/4136 – abzulehnen,
b) den Antrag – Drucksache 15/2159 – abzulehnen.

Berlin, den 16. März 2005

Der Rechtsausschuss
Andreas Schmidt (Mülheim)
Vorsitzender

Christine Lambrecht
Berichterstatterin

Joachim Stünker
Berichterstatter

Dr. Jürgen Gehb
Berichterstatter

Jerzy Montag
Berichterstatter

Jörg van Essen
Berichterstatter

Drucksache 15/5130 – 4 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Christine Lambrecht, Joachim Stünker, Dr. Jürgen
Gehb, Jerzy Montag und Jörg van Essen
I. Überweisung
Den Gesetzentwurf auf Drucksache 15/4136 hat der Deutsche
Bundestag in seiner 148. Sitzung am 16. Dezember 2004 in
erster Lesung beraten und zur federführenden Beratung dem
Rechtsausschuss und zur Mitberatung dem Innenausschuss
überwiesen. Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf
Drucksache 15/2159 in seiner 86. Sitzung am 15. Januar 2004
in erster Lesung beraten und zur federführendenBeratung dem
Rechtsausschuss und zur Mitberatung dem Innenausschuss
überwiesen.
II. Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses
Der Innenausschuss hat die Vorlagen in seiner 59. Sitzung am
16.März 2005 beraten. Er hat mit den Stimmen der Fraktionen
SPDundBÜNDNIS90/DIEGRÜNENgegendieStimmender
Fraktion der CDU/CSU bei Stimmenthaltung der Fraktion der
FDP beschlossen, die Ablehnung des Gesetzentwurfs auf
Drucksache 15/4136 zu empfehlen. Hinsichtlich des Antrags
aufDrucksache15/2159hat ermit denStimmenderFraktionen
SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gegen die Stim-
men der Fraktion der CDU/CSU die Ablehnung empfohlen.
III. Beratung im Rechtsausschuss
Der Rechtsausschuss hat den Antrag auf Drucksache 15/2159
und den Gesetzentwurf auf Drucksache 15/4136 in seiner
68. Sitzung am 19. Januar 2005 anberaten und mit den
Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und FDP gegen die Stimmen der Fraktion der CDU/CSU
beschlossen, beide Vorlagen zu vertagen.
Die Koalitionsfraktionen begründeten ihren Vertagungsan-
trag damit, dass die in dem Antrag enthaltenen Forderungen
zum überwiegenden Teil durch die im April 2004 vorgenom-
menen Änderungen des Sexualstrafrechts bereits umgesetzt
seien. Die Vorlagemüsse daher noch grundlegend überarbeitet
werden. Ferner seien die Ergebnisse der für April dieses Jahres
geplanten Justizministerkonferenz abzuwarten. Erst dann
könne eine klare Gesetzesgrundlage für die Nutzung des
genetischen Fingerabdrucks geschaffen werden. Es bestehe
kein Grund, aus aktuellem Anlass nunmehr überstürzt zu
handeln. Dasselbe gelte für den Gesetzentwurf, der die Ab-
schaffung des Richtervorbehalts beinhalte. Auch dieser müsse
überarbeitet werden. Die Fraktion der FDP schloss sich dem
Vertagungsantrag an, da sie insbesondere die Ergebnisse einer
kürzlichen Tagung des Baden-Württembergischen Justizmi-
nisteriums zu diesem Thema noch auswerten wolle.
Die Fraktion der CDU/CSU widersprach dem Vertagungs-
antrag und insbesondere der Unterstellung, sie habe den Fall
Moshammer zum Anlass genommen, aktiv zu werden. Dies

belege schon die Datierung ihrer Vorlagen, die aus dem Jahr
2003 bzw. aus 2004 stammten.
In seiner 69. Sitzung am 26. Januar 2005 hat der Rechtsaus-
schuss die Vorlage auf Drucksache 15/2159 erneut beraten und
vertagt. Auf den hierauf von der Fraktion der CDU/CSU be-
antragten Zwischenbericht gemäß § 62 Abs. 2 der Geschäfts-
ordnung des Deutschen Bundestages – Drucksache 15/4732 –
wird verwiesen.
In seiner 74. Sitzung am 16. März 2005 hat der Rechtsaus-
schuss den Gesetzentwurf auf Drucksache 15/4136 und den
Antrag auf Drucksache 15/2159 abschließend beraten und mit
den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN und FDP gegen die Stimmen der Fraktion der
CDU/CSU beschlossen, die Ablehnung beider Vorlagen zu
empfehlen.
Die Fraktion der CDU/CSU trug vor, unter Hinweis auf den
für kommenden Freitag in erster Lesung im Plenum vorgese-
henen Gesetzentwurf der Fraktion der CDU/CSU und im Hin-
blick auf das Alter des hier vorliegenden Gesetzentwurfs und
Antrags erübrige sich eine weitere Diskussion. Trotzdem und
gerade wegen des ungewissen Schicksals des neuen Gesetz-
entwurfs bat sie aber um Abstimmung beider Vorlagen.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIEGRÜNEN stellte die Frage,
ob sich nicht beide Vorlagen auf Grund des neuen Gesetz-
entwurfs der Fraktion der CDU/CSU, der am Freitag einge-
bracht werde, erledigen würden. Sie wies darauf hin, dass der
Antrag auf Drucksache 15/2159 inhaltlich überholt sei und
zurückgenommen werden sollte. Hinsichtlich des Gesetzent-
wurfs der die Beseitigung des Richtervorbehalts bei anonymen
Spuren vorsehe, erübrige sich eine Diskussion.
Die Fraktion der SPD wies darauf hin, sie sehe keinen Sinn,
Einzelpunkte wie den Richtervorbehalt bei anonymen Spuren
zu regeln, da wie in den vorangegangenen Beratungen zu den
beiden Vorlagen bereits deutlich gemacht, in Kürze ein umfas-
sender Gesetzentwurf der Fraktion der SPD vorgelegt werde.
Es mache vielmehr Sinn, diesen Entwurf abzuwarten und in
Ruhe zusammen mit dem neuen dann von der Fraktion der
CDU/CSU am Freitag sowohl im Bundesrat als auch parallel
im Deutschen Bundestag eingebrachten Entwurf zu dis-
kutieren. Sie werde daher beide Vorlagen ablehnen.
Die Fraktion der FDP betonte die Notwendigkeit, die
Gefahren, aber auch die Chancen der DNA-Analyse, die so-
wohl zu einer Belastung aber auch zur Entlastung des Täters
führen könnten, sorgfältig auszuloten. Sie regte an, den Antrag
auf Drucksache 15/2159, der zum Teil inhaltlich überholt sei,
zurückzuziehen. Die Auffassung der Fraktion der CDU/CSU
hinsichtlich des Richtervorbehalts teile sie grundsätzlich,
allerdings sei ein genereller Wegfall des Richtervorbehalts,
ohne die Beschränkung auf anonyme Spuren, zu weitgehend.

Berlin, den 16. März 2005
Christine Lambrecht
Berichterstatterin

Joachim Stünker
Berichterstatter

Dr. Jürgen Gehb
Berichterstatter

Jerzy Montag
Berichterstatter

Jörg van Essen
Berichterstatter

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