BT-Drucksache 15/3971

a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -15/3349- Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Geltungsdauer der §§ 100g, 100h StPO b) zu dem Antrag der Abgeordneten Jörg van Essen, Rainer Funke, Sybille Laurischk, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP -15/1583- Rechtsstaatlichkeit der Telefonüberwachung sichern

Vom 20. Oktober 2004


Deutscher Bundestag Drucksache 15/3971
15. Wahlperiode 20. 10. 2004

Beschlussempfehlung und Bericht
des Rechtsausschusses (6. Ausschuss)

a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 15/3349 –

Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Geltungsdauer der
§§ 100g, 100h StPO

b) zu dem Antrag der Abgeordneten Jörg van Essen, Rainer Funke,
Sybille Laurischk, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 15/1583 –

Rechtsstaatlichkeit der Telefonüberwachung sichern

A. Problem
Zu Buchstabe a
Gemäß Artikel 4 Satz 2 in Verbindung mit Artikel 2 des Gesetzes zur Änderung
der Strafprozessordnung vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3879) werden
die §§ 100g und 100h der Strafprozessordnung (StPO) zum 1. Januar 2005 auf-
gehoben. Diese strafprozessualen Vorschriften regeln die Voraussetzungen,
unter denen es den Strafverfolgungsbehörden gestattet wird, von Telekommu-
nikationsdiensteanbietern Auskunft über Telekommunikationsverbindungen zu
verlangen. Diese Auskünfte sind für die Strafverfolgungsbehörden unter dem
Gesichtspunkt einer effektiven Strafverfolgung unverzichtbar. Mit dem Aus-
laufen der §§ 100g, 100h StPO zum 31. Dezember 2004 ist somit eine empfind-
liche, die Strafverfolgung erheblich beeinträchtigende Regelungslücke zu be-
sorgen.
Zu Buchstabe b
Die Fraktion der FDP sieht dringenden Handlungsbedarf, das Instrument der
Telefonüberwachung gemäß den §§ 100a, 101 StPO rechtsstaatlich einwandfrei
auszugestalten. In ihrem Antrag fordert sie die Bundesregierung auf, die u. a. in
dem Gutachten des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales
Strafrecht von Mai 2003 aufgezeigten Mängel in der geltenden Rechtspraxis
der Telefonüberwachung zu beheben und die Rechtsgrundlagen an die geänder-
ten Bedürfnisse der Praxis und der technischen Entwicklung anzupassen.

Drucksache 15/3971 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

B. Lösung
Zu Buchstabe a
Einstimmige Annahme des Gesetzentwurfs
Zu Buchstabe b
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der FDP bei
Stimmenthaltung der Fraktion der CDU/CSU

C. Alternativen
Keine

D. Kosten
Wurden im Ausschuss nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/3971

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
1. den Gesetzentwurf – Drucksache 15/3349 – unverändert anzunehmen;
2. folgende Entschließung anzunehmen:

,Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Deutschen Bundestag bis zum
30. Juni 2007 einen Erfahrungsbericht über die praktische Umsetzung dieses
Gesetzes und der §§ 100g, 100h der Strafprozessordnung seit deren Ein-
führung vorzulegen; dabei soll auch auf Anlass, Ergebnisse und die Anzahl
der Betroffenen der Maßnahmen eingegangen werden.
Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Durch Artikel 4 Satz 2 in Verbindung mit Artikel 2 des Gesetzes zur Ände-
rung der Strafprozessordnung vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3879)
wurden die §§ 100g und 100h der Strafprozessordnung bis zum Ablauf des
31. Dezember 2004 befristet, weil „auf der Grundlage gegenwärtig erstellter
Gutachten bis dahin […] ein den Besonderheiten aller heimlichen Ermitt-
lungsmaßnahmen gerecht werdendes Gesamtkonzept erarbeitet und um-
gesetzt werden“ sollte (vgl. Begründung des damaligen Gesetzentwurfs,
Bundestagsdrucksache 14/7008, S. 6).
Durch dieses Gesetz wurden zugleich deutliche rechtsstaatliche Verbesse-
rungen erreicht.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf und der befristeten Weitergeltung der
fraglichen Vorschriften will die Bundesregierung sicherstellen, dass eine
Gesamtüberarbeitung der betroffenen Regelungen mit der erforderlichen
Sorgfalt erfolgen kann“;‘

3. den Antrag – Drucksache 15/1583 – abzulehnen.

Berlin, den 20. Oktober 2004

Der Rechtsausschuss
Andreas Schmidt (Mülheim)
Vorsitzender

Joachim Stünker
Berichterstatter

Siegfried Kauder (Bad Dürrheim)
Berichterstatter

Jerzy Montag
Berichterstatter

Hans-Christian Ströbele
Berichterstatter

Jörg van Essen
Berichterstatter

Drucksache 15/3971 – 4 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten, Joachim Stünker, Siegfried Kauder, Jerzy Montag,
Hans-Christian Ströbele und Jörg van Essen

I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf der Bun-
desregierung auf derDrucksache 15/3349 in seiner 118. Sit-
zung vom 1. Juli 2004 sowie den Antrag der Fraktion der
FDP auf der Drucksache 15/1583 in seiner 114. Sitzung
vom 17. Juni 2004 jeweils in erster Lesung beraten und zur
federführenden Beratung an den Rechtsausschuss und zur
Mitberatung an den Innenausschuss überwiesen.

II. Stellungnahme des mitberatendenAusschusses
Der Innenausschuss hat die Vorlagen in seiner 46. Sit-
zung am 20. Oktober 2004 beraten und mit den Stimmen
der Fraktionen SPD, CDU/CSU und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion der FDP be-
schlossen, die Annahme des Gesetzentwurfs zu empfehlen.
Hinsichtlich des Antrags der Fraktion der FDP hat der In-
nenausschuss mit den Stimmen der Fraktionen SPD, CDU/
CSU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen
der Fraktion der FDP bei Stimmenthaltung einiger Mitglie-

der der Fraktion der CDU/CSU beschlossen, die Ablehnung
zu empfehlen.

III. Beratung im Rechtsausschuss
Der Rechtsausschuss hat die Vorlagen in seiner 60. Sitzung
am 20. Oktober 2004 abschließend beraten.
Der Ausschuss hat einstimmig beschlossen, die Annahme
des Gesetzentwurfs – Drucksache 15/3349 – und des von
den Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ein-
gebrachten Entschließungsantrags zu empfehlen. Der Aus-
schuss hat mit den Stimmen der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion der FDP bei Stimmenthaltung der Mitglieder der Frak-
tion der CDU/CSU beschlossen, die Ablehnung des Antrags
der Fraktion der FDP –Drucksache 15/1583 – zu empfehlen.
Die Fraktionen der CDU/CSU und FDP begrüßten aus-
drücklich den Entschließungsantrag der Koalitionsfraktio-
nen. Sie betonten, es gebe noch erheblichen Abstimmungs-
bedarf und hierzu könne der in dem Entschließungsantrag
geforderte Bericht der Bundesregierung die Grundlage bil-
den.

Berlin, den 20. Oktober 2004
Joachim Stünker
Berichterstatter

Siegfried Kauder (Bad Dürrheim)
Berichterstatter

Jerzy Montag
Berichterstatter

Hans-Christian Ströbele
Berichterstatter

Jörg van Essen
Berichterstatter

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