BT-Drucksache 14/9328

a) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Geis, Marschewski (Recklinghausen), Bosbach, weiterer Abgeordneter und der Fraktion CDU/CSU -14/7616- Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes der Bevölkerung vor angedrohten und vorgetäuschen Straftaten b) zu dem Gesetzenwurf des Bundesrates -14/8201- Entwurf eines Gesetzes zum verbesserten Schutz der Öffentlichekeit vor angedrohten und vorgetäuschten Straftaten ("Trittbrettfahrergesetz")

Vom 10. Juni 2002


Deutscher Bundestag Drucksache 14/9328
14. Wahlperiode 10. 06. 2002

Beschlussempfehlung und Bericht
des Rechtsausschusses (6. Ausschuss)

a) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Norbert Geis, Erwin Marschewski
(Recklinghausen), Wolfgang Bosbach, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
der CDU/CSU
– Drucksache 14/7616 –

Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes der Bevölkerung vor
angedrohten und vorgetäuschten Straftaten

b) zu dem Gesetzentwurf des Bundesrates
– Drucksache 14/8201 –

Entwurf eines Gesetzes zum verbesserten Schutz der Öffentlichkeit
vor angedrohten und vorgetäuschten Straftaten („Trittbrettfahrergesetz“)

A. Problem
Die Gesetzentwürfe gehen davon aus, dass die in jüngster Zeit deutlich ver-
mehrt aufgetretenen Fälle anonymer Drohungen mit der Verbreitung von le-
bensgefährlichen Krankheitserregern und von Bombendrohungen sowie der
Ankündigung von sonstigen Straftaten deutlich machen, dass das geltende
Strafrecht angemessene Reaktionen auf solche Delikte von hoher Sozialschäd-
lichkeit nicht ermögliche. Insbesondere die Vortäuschung der Verwendung
biologischer Kampfstoffe führe regelmäßig zu umfangreichen Einsätzen von
Polizei und Rettungsdiensten, belaste in außerordentlichem Umfang die Ar-
beitskapazitäten von Fachinstituten und Laboren und blockiere dadurch die zur
Gefahrenabwehr zur Verfügung stehenden Kräfte durch im Ergebnis unsinnige
Kontrolltätigkeiten und Rettungseinsätze. Im Übrigen werde durch diese Ereig-
nisse das Sicherheitsgefühl der Öffentlichkeit in höchstem Maße beeinträchtigt.
Mit dem geltenden Strafrecht könne auf Taten dieser Art bislang nur unzurei-
chend reagiert werden.

B. Lösung
Der vom Rechtsausschuss abgelehnte Entwurf sieht vor, die Strafdrohung des
§ 126 StGB zu erhöhen, um der geänderten sozialethischen Bewertung, die das
Delikt durch die jüngsten Ereignisse erfahren hat, Rechnung tragen zu können.

Drucksache 14/9328 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Ablehnung der Gesetzentwürfe mit den Stimmen der Fraktionen SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und PDS gegen die Stimmen der Frak-
tion der CDU/CSU

C. Alternativen
Keine

D. Kosten
Keine

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 – Drucksache 14/9328

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
a) den Gesetzentwurf – Drucksache 14/7616 – abzulehnen,
b) den Gesetzentwurf – Drucksache 14/8201 – abzulehnen.

Berlin, den 4. Juni 2002

Der Rechtsausschuss
Dr. Rupert Scholz
Vorsitzender

Joachim Stünker
Berichterstatter

Dr. Jürgen Gehb
Berichterstatter

Volker Beck (Köln)
Berichterstatter

Jörg van Essen
Berichterstatter

Dr. Evelyn Kenzler
Berichterstatterin

Drucksache 14/9328 – 4 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Joachim Stünker, Dr. Jürgen Gehb, Volker Beck (Köln),
Jörg van Essen und Dr. Evelyn Kenzler

I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf – Druck-
sache 14/7616 – in seiner 208. Sitzung am 13. Dezember
2001 in erster Lesung beraten und zur federführenden Bera-
tung dem Rechtsausschuss und zur Mitberatung dem Innen-
ausschuss überwiesen.
Den Gesetzentwurf – Drucksache 14/8201 – hat der Deut-
sche Bundestag in seiner 221. Sitzung am 28. Februar 2002
in erster Lesung beraten und zur federführenden Beratung
dem Rechtsausschuss und zur Mitberatung dem Innenaus-
schuss und dem Ausschuss für Gesundheit überwiesen.

II. Stellungnahmen der mitberatenden
Ausschüsse

Der Innenausschuss hat die Vorlagen in seiner 91. Sitzung
am 20. März 2002 beraten und jeweils mit den Stimmen der
Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und
PDS gegen die Stimmen der Fraktion der CDU/CSU be-
schlossen zu empfehlen, die Gesetzentwürfe abzulehnen.
Der Ausschuss für Gesundheit hat den Gesetzentwurf –
Drucksache 14/8201 – in seiner 136. Sitzung am 20. März
2002 beraten und mit den Stimmen der Fraktionen der SPD
und PDS gegen die Stimmen der Fraktion der CDU/CSU
bei Abwesenheit der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN und FDP beschlossen zu empfehlen, den Gesetz-
entwurf abzulehnen.

III. Beratungsergebnis im federführenden
Rechtsausschuss

Der Rechtsausschuss hat die Vorlagen in seiner 120. Sit-
zung am 20. März 2002 abschließend beraten und jeweils
mit den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN, FDP und PDS gegen die Stimmen der Fraktion

der CDU/CSU beschlossen zu empfehlen, die Gesetzent-
würfe abzulehnen.
Die Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
erklärten, die Gesetzentwürfe hätten nur eine Alibifunktion
und würden in der Sache nicht weiterführen. Nur eine
schnelle und konsequente Ahndung der Straftaten habe eine
abschreckende Wirkung auf potentielle Täter. Die vergange-
nen Jahre hätten gezeigt, dass die Gerichtsbarkeit, insbeson-
dere im beschleunigten Verfahren, zu schnellen Urteilen
komme. Der existierende Strafrahmen sei in keinem der
Fälle nach oben hin ausgeschöpft worden.
Die Fraktion der CDU/CSU wies darauf hin, dass nach
den Ereignissen des 11. September 2001 die Regierung für
härtere Strafen plädiert habe, die Koalitionsfraktionen nun-
mehr aber von entsprechenden Vorschlägen abrückten. Eine
Anhebung der Strafrahmen werde auch in Zeiten, in denen
die Öffentlichkeit durch besondere Ereignisse nicht sensibi-
lisiert sei, ihre Wirkung haben. Eine Erhöhung des Strafrah-
mens werde allen Richtern signalisieren, dass es sich bei
den zur Diskussion stehenden Straftaten um schwere Verge-
hen handele, die entsprechend mit einer hohen Strafe belegt
werden müssten.
Die Fraktion der FDP machte deutlich, dass man allein
durch eine Erhöhung der Strafandrohung keinen Einfluss
darauf habe, wie der Tatrichter im Einzelfall tatsächlich ent-
scheide. Die beabsichtigte Gesetzesänderung sei kein taug-
liches Mittel, um mögliche Täter abzuschrecken. In den den
Gesetzentwürfen zugrunde liegenden Fällen führe nur eine
schnelle Strafverfolgung durch die Staatsanwaltschaft und
die Gerichte zu dem beabsichtigten Erfolg. Der Gesetzent-
wurf sei dafür aber ein untaugliches Mittel.
Die Fraktion der PDS betonte, dass die Strafverfolgungs-
behörden und die Gerichte nach den Ereignissen des
11. September 2001 unter Beweis gestellt hätten, dass sie
schnell reagieren könnten. Es bestehe daher kein Hand-
lungsbedarf für eine Gesetzesänderung.

Berlin, den 4. Juni 2002
Joachim Stünker
Berichterstatter

Dr. Jürgen Gehb
Berichterstatter

Volker Beck (Köln)
Berichterstatter

Jörg van Essen
Berichterstatter

Dr. Evelyn Kenzler
Berichterstatterin

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