BT-Drucksache 14/8799

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurf der Bundesregierung -14/7752, 14/8780- Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung schadensersatzrechtlicher Vorschriften

Vom 16. April 2002


Deutscher Bundestag Drucksache 14/8799
14. Wahlperiode 16. 04. 2002

Entschließungsantrag
der Abgeordneten Alfred Hartenbach, Christine Lambrecht, Horst Schmidbauer
(Nürnberg), Hermann Bachmaier, Anni Brandt-Elsweier, Marga Elser, Hans-
Joachim Hacker, Eike Hovermann, Klaus Kirschner, Helga Kühn-Mengel, Eckhart
Lewering, Gabriele Lösekrug-Möller, Götz-Peter Lohmann (Neubrandenburg),
Winfried Mante, Dirk Manzewski, Dr. Jürgen Meyer (Ulm), Dr. Martin Pfaff,
Dr. Carola Reimann, Margot von Renesse, Dr. Hansjörg Schäfer, Wilhelm Schmidt
(Salzgitter), Regina Schmidt-Zadel, Friedrich Schösser, Richard Schuhmann
(Delitzsch), Erika Simm, Dr. Margrit Spielmann, Joachim Stünker, Hedi Wegener,
Dr. Wolfgang Wodarg, Dr. Peter Struck und der Fraktion der SPD sowie der
Abgeordneten Volker Beck (Köln), Katrin Dagmar Göring-Eckardt, Monika Knoche,
Hans-Christian Ströbele, Kerstin Müller (Köln), Rezzo Schlauch und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
– Drucksachen 14/7752, 14/8780 –

Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung schadensersatzrechtlicher
Vorschriften

Der Bundestag wolle beschließen:
Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung schadensersatzrechtlicher Vorschriften
wird die Haftung für Arzneimittelschäden wesentlich verbessert.
Neben umfassenden und wirksamen Haftungsregeln kommt es für die Durch-
setzbarkeit von Haftungsansprüchen sowie die Beurteilung von Langzeitschä-
den aber auch darauf an, dass der Arzneimittelanwender auf eine ausreichende
Dokumentation der angewendeten Arzneimittel zurückgreifen kann. Vor dem
Hintergrund der derzeit geltenden Vorschriften stellt sich die Frage, ob die
Dokumentation in ausreichendem Maße gewährleistet ist.

Der Deutsche Bundestag bittet daher die Bundesregierung
1. zu prüfen, ob die geltenden Dokumentationspflichten diesem Anliegen

gerecht werden,
2. gegebenenfalls die Dokumentationspflichten entsprechend zu ergänzen.
Der Deutsche Bundestag bittet die Bundesregierung im Hinblick auf die
Prüfung des Erfordernisses der ergänzenden Schaffung eines Haftungsfonds
weiterhin, binnen drei Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes über die Er-

Drucksache 14/8799 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
fahrungen mit den Änderungen der Haftung für Arzneimittelschäden durch das
Zweite Gesetz zur Änderung schadensersatzrechtlicher Vorschriften zu be-
richten.

Berlin, den 16. April 2002
Dr. Peter Struck und Fraktion
Kerstin Müller (Köln), Rezzo Schlauch und Fraktion

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