BT-Drucksache 14/6473

zu dem GE der Bundesregierung -14/5680, 14/6468- Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Insolvenzordnung und anderer Gesetze

Vom 27. Juni 2001


Deutscher Bundestag Drucksache 14/6473
14. Wahlperiode 27. 06. 2001

Entschließungsantrag
der Abgeordneten Alfred Hartenbach, Hermann Bachmaier, Bernhard Brinkmann
(Hildesheim), Hans-Joachim Hacker, Anette Kramme, Christine Lambrecht,
Winfried Mante, Dirk Manzewski, Dr. Jürgen Meyer (Ulm), Margot von Renesse,
Dr. Hansjörg Schäfer, Wilhelm Schmidt (Salzgitter), Richard Schuhmann
(Delitzsch), Dr. Angelica Schwall-Düren, Erika Simm, Joachim Stünker,
Hedi Wegener, Dr. Peter Struck und der Fraktion der SPD
sowie der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Hans-Christian Ströbele,
Kerstin Müller (Köln), Rezzo Schlauch und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksachen 14/5680, 14/6468 –

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Insolvenzordnung und anderer Gesetze

Der Bundestag wolle beschließen:

Der Deutsche Bundestag sieht die Vorteile, die eine öffentliche Bekannt-
machung über das Internet bietet. Mit ihr wird einerseits eine größere Publizität
erreicht als mit der gegenwärtigen Veröffentlichungspraxis über ein Print-
medium. Auch die Veröffentlichungskosten, die die Verfahrensbeteiligten oder
die öffentliche Hand zu tragen haben, werden deutlich gesenkt.

Allerdings sind mit dieser neuen Publizierungsform durchaus auch erhebliche
Gefahren für das Recht auf informationelle Selbstbestimmung des Schuldners
verbunden. Solange es noch keinen absoluten Kopierschutz gibt, könnten
Veröffentlichungen in Insolvenzverfahren aus der amtlichen Veröffentlichung
kopiert werden, um sie auch nach Ablauf der Löschungsfrist im Internet Inte-
ressierten zur Kenntnis zu bringen. Dies würde nicht nur nachhaltig das Recht
auf informationelle Selbstbestimmung beeinträchtigen, sondern dem Schuldner
nach einer Restschuldbefreiung den wirtschaftlichen Neuanfang erschweren.

Der Deutsche Bundestag bittet deshalb die Bundesregierung,

bis zum 31. Dezember 2001 zu prüfen, wie verhindert werden kann, dass amt-
lich bekannt gemachte Daten nach Ablauf der Löschungsfrist über das Internet
veröffentlicht werden und gegebenenfalls bis 31. März 2002 einen Gesetz-
entwurf vorzulegen. In die Prüfung sollten auch Sachverhalte, die vom Unwert-
gehalt vergleichbar sind, wie etwa Veröffentlichungen aus dem Schuldnerver-
zeichnis, und die Schaffung einer Bußgeldvorschrift einbezogen werden.

Berlin, den 27. Juni 2001

Dr. Peter Struck und Fraktion
Kerstin Müller (Köln), Rezzo Schlauch und Fraktion

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