BT-Drucksache 14/6374

Digitale Spaltung der Gesellschaft überwinden - Eine Informationsgesellschaft für alle schaffen

Vom 20. Juni 2001


Deutscher Bundestag Drucksache 14/6374
14. Wahlperiode 20. 06. 2001

Antrag
der Abgeordneten Monika Griefahn, Jörg Tauss, Doris Barnett, Eckhardt Barthel
(Berlin), Hans-Peter Bartels, Hans-Werner Bertl, Hubertus Heil, Hermann
Bachmaier, Klaus Barthel (Starnberg), Kerstin Griese, Ernst Küchler, Klaus
Lennartz, Lothar Binding (Heidelberg), Anni Brandt-Elsweier, Dr. Axel Berg,
Bernhard Brinkmann (Hildesheim), Ursula Burchardt, Hans-Joachim Hacker,
Klaus Hagemann, Alfred Hartenbach, Monika Heubaum, Jelena Hoffmann
(Chemnitz), Dr. Uwe Jens, Volker Jung (Düsseldorf), Ulrich Kelber, Anette Kramme,
Angelika Krüger-Leißner, Horst Kubatschka, Dr. Uwe Küster, Christine Lambrecht,
Werner Labsch, Christian Lange (Backnang), Robert Leidinger, Winfried Mante,
Dirk Manzewski, Dr. Jürgen Meyer (Ulm), Christian Müller (Zittau), Margot
von Renesse, Michael Roth (Heringen), Birgit Roth (Speyer), Thomas Sauer,
Dr. Hansjörg Schäfer, Wilhelm Schmidt (Salzgitter), Gisela Schröter, Siegfried
Schuftler, Richard Schuhmann (Delitzsch), Erika Simm, Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk,
Wieland Sorge, Dr. Ditmar Staffelt, Ludwig Stiegler, Joachim Stünker, Hedi
Wegener, Wolfgang Weiermann, Gert Weisskirchen (Wiesloch), Dr. Rainer Wend,
Dr. Margrit Wetzel, Heino Wiese (Hannover), Klaus Wiesehügel, Engelbert Wistuba,
Hanna Wolf (München), Dr. Peter Struck und der Fraktion der SPD
sowie der Abgeordneten Grietje Bettin, Kerstin Müller (Köln), Rezzo Schlauch
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Digitale Spaltung der Gesellschaft überwinden –
Eine Informationsgesellschaft für alle schaffen

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Der Deutsche Bundestag begrüßt die Initiative „e-Europe“ der EU-Kommis-
sion, das Aktionsprogramm „Innovation und Arbeitsplätze in der Informations-
gesellschaft des 21. Jahrhunderts“ und das auf der EXPO in Hannover vorge-
stellte 10-Punkte-Programm der Bundesregierung „Internet für Alle“ zur Über-
windung der digitalen Spaltung der Gesellschaft. Die soziale Teilung („Digital
Divide“) in Teilnehmer und Nichtteilnehmer an neuen Informations- und Kom-
munikationstechnologien ist angesichts des umfassenden Strukturwandels in
Europa hin zur Informations- und Wissensgesellschaft ein zentrales Zukunfts-
problem. Die digitale Spaltung von heute kann die soziale Spaltung von mor-
gen bedeuten. Daher begrüßt der Deutsche Bundestag insbesondere die Zielset-
zung dieser Initiativen, die Teilhabe aller Bevölkerungsgruppen an diesem Ge-
samtprozess sicherzustellen und so den sozialen Zusammenhalt zu stärken.

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Zugang zu IuK-Netzen

Die Frage der Gewährleistung des Zugangs zu den neuen Informations- und
Kommunikationsmöglichkeiten (IuK) ist als die entscheidende Herausforde-
rung der entstehenden Wissens- und Informationsgesellschaft anzusehen. Die
Sicherstellung eines umfassenden gesellschaftlichen Zugangs zu neuen IuK-
Möglichkeiten auf dem jeweils aktuellen technologischen Leistungsniveau und
des Zugangs zu relevanten Inhalten, dem „Content“, bildet die zentrale Voraus-
setzung für die Aufhebung der digitalen Teilung. Erst wenn die von den Bürge-
rinnen und Bürgern gewünschten oder gesuchten Inhalte und Dienstleistungen
auch tatsächlich zu zumutbaren Bedingungen im Netz zu finden sind, entsteht
ein echter Anreiz, auch Teilnehmerin und Teilnehmer zu werden. Ebenso wich-
tig ist die Vermittlung einer umfassenden Medienkompetenz, die über das tech-
nische Wissen hinaus Orientierungswissen und Bewertungskompetenz beinhal-
tet. Die digitale Spaltung der Gesellschaft ist auch eine Folge vielfältiger sozia-
ler Zugangsbarrieren, deren Abbau eine wichtige politische Gestaltungsaufgabe
ist. Der Deutsche Bundestag begrüßt, dass die Schaffung eines breiten gesell-
schaftlichen Zugangs zu modernen IuK-Möglichkeiten und zu relevanten Infor-
mationen und Dienstleistungen als Instrumente zur Aufhebung der digitalen
Spaltung ausdrücklich benannt werden.

Die Kosten für die Nutzung neuer IuK-Anwendungen stellen trotz der sinken-
den Herstellerpreise und stark gefallener Verbindungsentgelte noch immer eine
Zugangsbarriere insbesondere für einkommensschwache Haushalte dar. Durch
eine wettbewerbsorientierte Telekommunikations- und Regulierungspolitik
sind die Voraussetzungen für kundenorientierte und preisgünstige Angebote im
Ortsbereich weiter zu verbessern. Mit den jüngsten Entscheidungen der Regu-
lierungsbehörde für Telekommunikation und Post zur Nutzung der Teilnehme-
ranschlussleitung und zum so genannten line sharing wurden wichtige Wei-
chenstellungen hinsichtlich der Öffnung der Ortsnetze und der weiteren Absen-
kung der Kommunikationskosten vorgenommen. Die Bundesregierung bleibt
aufgefordert, auch in Zukunft an ihrem konsequenten Kurs der Intensivierung
des Ortsnetzwettbewerbs festzuhalten. Einen wichtigen Beitrag zur Erreichung
dieses gesellschaftspolitisch wichtigen Zieles „Internet für alle“ kann, wie auch
international vergleichende Studien betonen, die Einführung von günstigen
Pauschaltarifen für den Zugang zum Internet leisten. Der Deutsche Bundestag
fordert die Bundesregierung daher auf zu prüfen, wie sie es auch in ihrem
10-Punkte-Programm angekündigt hat, ob und mit welchen Instrumenten der
Wettbewerb im Ortsbereich weiter verstärkt und wie das Angebot von günsti-
gen pauschalen Zugangstarifen zum Internet für Verbraucherinnen und Ver-
braucher sichergestellt werden kann.

Zugang muss auch heißen, dass an öffentlichen Orten leistungsfähige Informa-
tions- und Kommunikationsinfrastrukturen zur Verfügung stehen. Hierzu wer-
den in naher Zukunft insbesondere die flächendeckende Verbreitung breit-
bandiger Fest- und Mobilnetze zählen. Dies bedeutet, Rahmenbedingungen zu
schaffen bzw. zu erhalten, die eine breite und schnelle Verbreitung entsprechen-
der Technologien sowie dichte und leistungsfähige Netzinfrastrukturen fördern,
insbesondere durch die Schaffung klarer wirtschaftlicher Anreize für Investitio-
nen in Netzkapazitäten. Niemandem sollte allein aus dem Grund der Zugang zu
leistungsfähigen IuK-Netzwerken verwehrt sein, weil ein Anschluss aus rein
technischen oder rein betriebswirtschaftlichen Gründen erschwert ist. Zudem
wird sich auch künftig nicht jeder einen eigenen internetfähigen PC leisten
können. Daher ist die Bereitstellung von öffentlichen Internet-Terminals von
besonderer Bedeutung. Die Förderung der Ausstattung von über 1 200 öffent-
lichen Büchereien mit Medienecken sowie deren Anschluss ans Internet durch
das Bundesministerium für Bildung und Forschung ist daher ein weiterer be-
deutender Impuls seitens der Bundesregierung zur Verbesserung der Technik-
akzeptanz und unterstreicht die Bedeutung der Bibliotheken im Informations-

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 – Drucksache 14/6374

zeitalter. Auch andere öffentliche Einrichtungen sollten durch die Ausstattung
mit Medienecken zu Kommunikationszentren ausgebaut werden.

Besonders deutlich zeigt sich die digitale Spaltung der Gesellschaft in der sozi-
alen Ungleichheit des Zugangs zu neuen IuK-Netzwerken. Soziale Diskrimi-
nierung bedeutet nicht nur, dass zahlreiche gesellschaftliche Gruppen in der
Netzwelt völlig unterrepräsentiert sind, sondern darüber hinaus auch, dass ihre
Teilnahme an den neuen IuK-Möglichkeiten auf besondere Probleme stößt und
daher auch einer besonderen politischen Förderung bedarf. Der Anteil von
Frauen an der Online-Nutzung hat zwar erfreulicherweise deutlich zugenom-
men, dennoch sind auch weiterhin besondere Anstrengungen notwendig, um
Chancengleichheit in der kommenden Informationsgesellschaft zu fördern. Der
Deutsche Bundestag begrüßt besonders die Initiative „Frauen-ans-Netz“ des
Aktionsprogramms „Innovation und Arbeitsplätze“ und die Schaffung eines
Kompetenzzentrums für „Frauen in der Informationsgesellschaft“.

Viele Menschen sehen sich darüber hinaus erhöhten Zugangsbarrieren zu den
neuen IuK-Möglichkeiten gegenüber. Hier sind neben älteren Menschen, den
sozial Schwachen und den Arbeitslosen insbesondere auch behinderte Men-
schen zu nennen. Auch diese Personen und gesellschaftlichen Gruppen haben
ein Recht auf Teilnahme und Teilhabe an der entstehenden Wissens- und Infor-
mationsgesellschaft. Hier sind gezielte Fördermaßnahmen notwendig, wie etwa
die Entwicklung spezieller Seminare für Senioren oder die Ausweitung des An-
gebots für Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen insbesondere für ältere Arbeit-
nehmer. Das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi)
geförderte „Senior-Mobil“ ist ein erster wichtiger Schritt, um beispielsweise
Senioren ans Netz heranzuführen. Die neuen IuK-Technologien bieten hervor-
ragende Möglichkeiten, eine Wiedereingliederung in das Erwerbsleben über
Qualifizierungsmaßnahmen und vor allem Kompetenzaufbau im Bereich der
neuen IuK-Technologien zu beschleunigen. Diesbezüglich begrüßt der Deut-
sche Bundestag, dass ein „Internetzertifikat für Arbeitslose“ ausdrücklich im
10-Punkte-Programm der Bundesregierung aufgenommen wurde. Doch gerade
hinsichtlich der besonderen Zugangshürden für behinderte Menschen sind ver-
stärkt technische, hard- wie softwarebasierte Kompensationsmöglichkeiten zu
unterstützen und spezialisierte Angebote zu entwickeln.

Der Zugang zum Internet spielt auch für die verschiedenen Gruppen der Zu-
wanderer und Einwanderer bei ihrer Integration eine beachtenswerte Rolle.
Positive Beispiele sind Internet-Cafés in verschiedenen Spätaussiedlerprojekten
insbesondere für Jugendliche und der geplante Einsatz von Internetmobilen.

Deshalb begrüßt der Deutsche Bundestag ausdrücklich die Förderung des Inter-
netzugangs für Spätaussiedler und unterstützt nachdrücklich den Ausbau des
Programms.

Der Deutsche Bundestag begrüßt, dass die Bundesregierung in diesem Zusam-
menhang durch Bereitstellung zusätzlicher finanzieller Mittel eine breite Infor-
mations- und Demonstrationskampagne „Internet für Alle“ für alle Gruppen
der Gesellschaft, die bisher nur einen ungenügenden Zugang zu den neuen Me-
dien haben, starten wird. Mit dieser Initiative sollen vorhandene Informations-
defizite über die Nutzung des Internet in Deutschland vor allem bei jenen Ziel-
gruppen beseitigt werden, die mit der allgemeinen Entwicklung zur Informati-
onsgesellschaft nicht Schritt halten können und die bisher keine oder nur ge-
ringe Erfahrungen im Umgang mit dem Internet haben. Von entscheidender
Bedeutung ist dabei, diese Zielgruppen durch geeignete Maßnahmen, Aktionen
und Initiativen zu motivieren, sich mit dem neuen Medium zu befassen. Beson-
dere Zielgruppenrelevanz besitzen hier regional-, alters-, bildungs- und ein-
kommensspezifische Abgrenzungs- und Unterscheidungsmerkmale (Frauen,
Senioren, einkommensschwache Familien, benachteiligte Jugendliche, länd-
liche Regionen).

Drucksache 14/6374 – 4 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Die Spaltung der Gesellschaft in Teilnehmer und Nichtteilnehmer an neuen In-
formations- und Kommunikationsmöglichkeiten ist nicht nur ein nationales
oder europäisches Problem. Der Deutsche Bundestag begrüßt daher den Be-
schluss der G8-Staaten bei ihrem Treffen auf Okinawa auch weniger entwi-
ckelte Länder am Informationszeitalter zu beteiligen.

Zugang zu Inhalten

In der Informations- und Wissensgesellschaft ist der hinreichende Zugang zu
relevanten und hochwertigen Informationen und Inhalten ein zentrales gesell-
schaftspolitisches Problem. Die aktive Nutzung von neuen IuK-Technologien
hängt auch davon ab, ob die Bürgerinnen und Bürger mit den neuen Mitteln
auch ihre individuellen privaten, öffentlichen und beruflichen Informations-
und Kommunikationsbedürfnisse befriedigen können. Daher ist der freie Zu-
gang zu relevanten Informationen des öffentlichen Lebens ebenso unabdingbar,
wie der faire Zugang unter zumutbaren Konditionen zu hochwertigen Inhalten
und Dienstleistungen, wie Aus- und Weiterbildungsangeboten, wissenschaftli-
chen Fachinformationen oder e-Commerce-Angeboten. Hier ist vor allem hin-
sichtlich einer notwendigen Grundversorgung („Basic Service“) neben einer
Bestandsgarantie für öffentlich-rechtliche Angebote auch deren Entwicklungs-
möglichkeiten in neue Formen und Formate zu berücksichtigen. Notwendig ist
auch und gerade ein umfassendes öffentlich-rechtliches Informationsangebot,
um die Freiheit und Vielfalt der Meinungen zu gewährleisten.

Darüber hinaus bildet der Zugang der Bürgerinnen und Bürger zu allen Doku-
menten und Informationen in der Gemeinde, im Land und im Bund, von denen
sie potentiell betroffen sind, einen wichtigen Ansatzpunkt. Der Deutsche Bun-
destag begrüßt die hierzu laufenden Aktivitäten in vielen Kommunen (Best-
Practice-Beispiele hierzu werden derzeit im Rahmen des BMWi-Leitprojektes
„Media@Komm“ geschaffen) in den Bundesländern und auf Bundesebene. Die
Modernisierung der Verwaltung auf Grundlage neuer elektronischer IuK-Mög-
lichkeiten muss dabei das Ziel haben, neben einer repräsentativen Darstellung
vor allem praxisbezogene Verwaltungsvorgänge und darauf bezogene Dienst-
leistungen im Netz möglich zu machen. Der Deutsche Bundestag begrüßt des-
halb die von Bundeskanzler Gerhard Schröder am 18. September 2000 gestar-
tete Initiative „BundOnline 2005“, mit der sich die Bundesregierung verpflich-
tet hat, bis zum Jahr 2005 alle internetfähigen Verwaltungsdienstleistungen des
Bundes online bereitzustellen. Um ein möglichst benutzerfreundliches Dienst-
leistungsangebot im Internet zu schaffen, baut das Bundesministerium des
Innern (BMI) derzeit ein zentrales Internet-Portal des Bundes (www.bund.de)
auf, das auf der CeBIT 2001 am 22. März gestartet wurde.

Der Deutsche Bundestag begrüßt auch die Ankündigung der Bundesregierung,
dass im Rahmen eines Informationsfreiheitsgesetzes die Rechte der Bürgerin-
nen und Bürger gestärkt und damit die Akzeptanz der neuen IuK-Technologien
erhöht werden sollen.

Sicherer Zugang

Eng mit der Zugangsfrage verwoben sind die Fragen des Schutzes und der
Sicherheit von Informationen und Daten. Das mangelnde Vertrauen in die
Sicherheit und den Schutz wichtiger und sensibler Daten in globalen Daten-
und Kommunikationsnetzen bildet ein Haupthindernis für die soziale und öko-
nomische Akzeptanz neuer IuK-Technologien und ihrer Anwendungen. Die er-
folgreiche Überwindung der digitalen Spaltung wird insbesondere davon ab-
hängen, vertrauenswürdige und sichere rechtliche und technologische Rahmen-
bedingungen zu schaffen. Für alle Nutzer von IuK-Technologien muss dabei
transparent werden, welche Sicherheitsmaßnahmen zu ihrem Schutz ergriffen

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 5 – Drucksache 14/6374

worden sind und welche Qualität Dienstleistungsangebote im Internet haben.
Der Deutsche Bundestag unterstützt daher ausdrücklich die Aktivitäten der
Bundesregierung mit der Initiative D21 und die D21-Qualitätskriterien für In-
ternet-Angebote. Diese müssen jedoch um den Aspekt der IT-Sicherheitsfragen
erweitert werden. Ausgehend von den genannten Qualitätskriterien sind Güte-
siegel für IT-Sicherheit zu entwickeln, die unabhängig und transparent das
Sicherheitsniveau einer Internetdienstleistung erkennen lassen und so das Ver-
trauen in diese Technologie stärken können. Der Deutsche Bundestag begrüßt
die gemeinsame Initiative „Partnerschaft sichere Internetwirtschaft“ des BMWi
und des BMI zur Sensibilisierung des Mittelstandes.

Gerade in einer Gesellschaft, die Information und Wissen in den Mittelpunkt
ihres Selbstverständnisses stellt, muss das individuelle Recht auf informatio-
nelle Selbstbestimmung und kommunikative Autonomie zum Leitmotiv der de-
mokratischen Gestaltung werden. Der Deutsche Bundestag bekräftigt den ho-
hen Stellenwert, den dieser Aspekt sowohl in der EU-Initiative e-Europe, im
Aktionsprogramm der Bundesregierung als auch im 10-Punkte-Programm
genießt. In einer globalen Informationsgesellschaft sind Datenschutz und Da-
tensicherheit auf wirksame internationale Vereinbarungen und entsprechende
Kontrollinstanzen sowie auf neue Instrumente des Selbstschutzes und der
Selbstorganisation angewiesen. Die Wirtschaft hat Datenschutz und Datensi-
cherheit längst als Wettbewerbsfaktor im e-Commerce erkannt und verspricht
sich deutliche Vorteile durch ein hohes Datenschutz- und Datensicherheitsni-
veau. Die Einhaltung von Mindeststandards der Datensicherheit – z. B. aus
dem IT-Grundschutzhandbuch des Bundesamtes für Sicherheit in der Informa-
tionstechnik (BSI) – ist heute in weiten Bereichen der Wirtschaft zur Selbstver-
ständlichkeit geworden. Das Niveau könnte noch erhöht werden, wenn Anbie-
ter von Internet-Angeboten im Rahmen ihrer eigenen Verantwortung alle erfor-
derlichen Sicherheitsmaßnahmen für die Nutzer ergreifen und dies in Form von
Selbstverpflichtungen erklären würden.

Da in sensiblen und lebenswichtigen Bereichen zunehmend komplexe IuK-
Systeme eingesetzt werden (Kritische Infrastrukturen), ist die moderne Infor-
mations- und Wissensgesellschaft insoweit über Standardanforderungen hinaus
auf ein höchstmögliches Maß an Datensicherheit (IT-Sicherheit) angewiesen.
Die mit solchen Systemen verbundenen Risiken sind erheblich, wie gerade
jüngst der I-Love-You-Virus und die so genannten DDoS-Attacken (Distributed
Denial of Service) gezeigt haben. Die von der Bundesregierung ergriffenen Ini-
tiativen zur Einrichtung der Task Force „Sicheres Internet“ und zum Aufbau
eines Computer Emergency Response Teams für die Bundesverwaltung beim
BSI (CERT – Bund) werden deshalb vom Deutschen Bundestag unterstützt.
Der Deutsche Bundestag hält es aber darüber hinaus für erforderlich, dass die
Dienstleistungen von CERT letztendlich allen Nutzern zur Verfügung stehen.

Große Bedeutung für den sicheren Zugang haben Techniken zur Verschlüsse-
lung und elektronischen Signatur. Neben der Schaffung des politischen und
rechtlichen Rahmens kommt Initiativen zur Förderung der Verbreitung dieser
Techniken – zum Beispiel dem Sphinx-Projekt in der Bundesverwaltung –
besondere Bedeutung zu.

Zudem muss der Einsatz dezentral strukturierter und benutzerfreundlicher Sys-
teme gefördert sowie die Entwicklung und die Verwendung standardisierter,
sicherer und stabiler Soft- und Hardware vorangetrieben werden. Ein wichtiges
Instrument hierzu kann der vermehrte Einsatz von Open-Source-Software sein,
wobei die öffentliche Verwaltung eine wichtige Vorreiterrolle übernehmen
kann. Das vom BMWi geförderte Kompetenzzentrum Belios ist eine wichtige
Infrastruktur für Open-Source-Dienstleistungen. Die e-Europe-Initiative, das
Aktionsprogramm der Bundesregierung und das 10-Punkte-Programm messen
diesem Punkt daher zu Recht eine hohe Bedeutung bei.

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Das deutsche Datenschutzrecht wird diesen immensen Herausforderungen nur
noch bedingt gerecht. Die gegenwärtige Novellierung des Bundesdatenschutz-
gesetzes (BDSG), mit der die europäische Datenschutzrichtlinie umgesetzt
wird, ist ein wichtiger Schritt zur Modernisierung und Harmonisierung des Da-
tenschutzrechtes, dem schnellstmöglich eine umfassende Reform folgen muss.
Wichtig ist eine zukunftsoffene und flexible Ausgestaltung, die künftige Ent-
wicklungen und Anforderungen berücksichtigt. Die erfolgreiche Umsetzung
der anspruchsvollen Ziele von e-Europe, dem Aktionsprogramm und dem
10-Punkte-Plan hängt grundlegend von dem Erfolg dieses Vorhabens ab.

Zugang durch Wissen und Bildung

Die Vermittlung von Medienkompetenz im Schul-, Bildungs- und Weiterbil-
dungssystem entscheidet über die individuelle Teilhabe an IuK-Möglichkeiten
und damit an der modernen Gesellschaft. Bildung und Ausbildung entscheiden
über die Zukunftsfähigkeit einer modernen, demokratisch konstituierten
Gesellschaft und über die Leistungs-, Innovations- und Konkurrenzfähigkeit
der Wirtschaft.

Die konsequente Integration moderner Informations- und Kommunikations-
techniken in den Bildungseinrichtungen im Rahmen einer neuen Lernarchitek-
tur ist ein entscheidender Beitrag zur Überwindung der digitalen Spaltung der
Gesellschaft. Individuelle Formen des Lernens müssen klassische Lehr- und
Lernformen ergänzen. Das Lernen in diesen neuen Lernarrangements setzt bei
den Nutzern eine umfassende Medienkompetenz voraus. Deshalb begrüßt der
Deutsche Bundestag, dass die Bundesregierung das Internet als Bestandteil der
Allgemeinbildung versteht und gemeinsam mit den Ländern und der Wirtschaft
für die Anwendung moderner Informations- und Kommunikationstechnologien
in Bildung, Ausbildung und Weiterbildung sorgen will. Die beschleunigte Aus-
stattung von Berufsschulen mit IT- Technik durch das Bundesministerium für
Bildung und Forschung ist hierfür ein gewichtiger Beitrag.

Der Deutsche Bundestag begrüßt deshalb, dass auch innerhalb der Initiative
e-Europe der Europäischen Union Bildung und Ausbildung eine herausragende
Stellung einnehmen. Als wichtige Ziele werden genannt:

 Verbesserung und Modernisierung der Internet-Infrastruktur der Hochschu-
len sowie Zugang zu relevanten Informationen und Multimedia-Vorlesungen
für Studenten;

 Internetzugang für alle Schulen und Unterstützungsdienste für Lehrer und
Schüler, auch in benachteiligten Gebieten.

Mit ihrem Aktionsprogramm und dem 10-Punkte-Programm leistet die Bun-
desregierung einen wichtigen Beitrag, um die zuvor genannten Ziele umzuset-
zen. Die vorrangigen Ziele der Bundesregierung sind folgende:

 Entwicklung didaktisch hochwertiger Lehr- und Lernsoftware zu fördern;

 die Ausweitung der Kapazitäten in der informationstechnischen Ausbildung
und im Informatikstudium zu unterstützen und die Abschlüsse in der infor-
mationstechnischen Weiterbildung zu vereinheitlichen und praxisnäher zu
gestalten.

Um das immer noch bestehende Ungleichgewicht zwischen heimischer und
schulischer Nutzung der Informationstechnik deutlich zu verringern, will die
Bundesregierung in Kooperation mit der Telekommunikationswirtschaft die
deutschen Schulen flächendeckend mit Internetzugängen ausstatten. Dies er-
folgt derzeit in Zusammenarbeit mit der „Initiative Deutschland 21“ durch Pa-
tenschaften für Schulen, um eine dauerhafte Kooperation mit IT-Fachleuten,
Sponsoren und Eltern zu gewährleisten. Überdies hilft der Aufbau des „Deut-

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 7 – Drucksache 14/6374

schen Bildungsservers“, der von Bund und Ländern getragen wird, die Unüber-
sichtlichkeit in der für Bildung relevanten Informationen zu verringern.

Das Handlungskonzept „IT in der Bildung – Anschluss statt Ausschluss“ ist
eines der zentralen Elemente zur Realisierung und strategischen Fortentwick-
lung des Aktionsprogramms „Innovation und Arbeitsplätze in der Informa-
tionsgesellschaft des 21. Jahrhunderts“ und zugleich ein wichtiger Beitrag zur
Umsetzung des Aktionsplans der Europäischen Union im Rahmen der Initia-
tive e-Europe. Für den Zeitraum 2000 bis 2004 werden von der Bundesregie-
rung rund 1,4 Mrd. DM zur Verfügung gestellt. Die Mittel wurden hierfür erst
Ende des vergangenen Jahres durch einen gezielten Einsatz der UMTS-Zins-
ersparnisse verdoppelt.

Der informationstechnischen Aus- und Weiterbildung muss ein größerer Stel-
lenwert eingeräumt und die Vermittlung von informationstechnischer Kompe-
tenz in der Lehrerausbildung verankert werden. Mit Hilfe des Programms
„Neue Medien in der Bildung“, das mit rund 670 Mio. DM ausgestattet ist,
wird die Entwicklung qualitativ hochwertiger Lehr- und Lernsoftware vorange-
bracht. Außerdem soll die Medienkompetenz der Schüler gefördert werden, um
den Umgang mit den angebotenen Informationen bewältigen zu können. Spe-
zielle Angebote für Lehrerinnen und Schülerinnen zur Nutzung des Internet
sind dringend erforderlich. Deshalb begrüßt der Deutsche Bundestag, dass die
Bundesregierung auch hier mit der Förderung geeigneter Projekte begonnen
hat.

Die Entwicklung eines zukunftsfähigen Weiterbildungskonzepts ist von großer
Bedeutung. Mit den laufenden Maßnahmen der Bundesregierung wird das Ziel
verfolgt, Abgängern aus informationstechnischen Berufen, Quereinsteigern
und Hochschulabsolventen eine systematische und aufeinander aufbauende
Weiterqualifizierung im informationstechnischen Bereich mit hoher Qualität zu
ermöglichen. Durch die Einbeziehung der Sozialpartner, von Branchen- und
Unternehmensvertretern, von Experten aus der Herstellerbranche und aus un-
terschiedlichen Anwenderbereichen wird sichergestellt, dass den vielfältigen
Qualifikationsbedürfnissen Rechnung getragen wird.

Mit der Förderung „virtueller Hochschulen“ durch die Bundesregierung wer-
den Voraussetzungen für überregionales multimediales Lernen an den Hoch-
schulen und Universitäten verbessert bzw. neu geschaffen. Die Integration der
Informations- und Kommunikationstechnologien ist mit wichtigen Fragen der
Studienreform verbunden, wie insbesondere die Sicherung der Qualität der
Lehre.

Dazu gehört der Aufbau einer „Digitalen Bibliothek“ mit dem Ziel, den Zugang
zu den weltweit vorhandenen wissenschaftlich-technischen Informationen zu
ermöglichen. Denn die zeit- und ortsunabhängige Nutzung wissenschaftlicher
Publikationen gewinnt für Wissenschaftler und Studierende eine immer grö-
ßere Bedeutung.

Zugang als demokratische Teilhabe

Die digitale Spaltung der Gesellschaft bedroht auch die demokratische Gestal-
tung der Informations- und Wissensgesellschaft. Demokratie lebt von der akti-
ven Teilnahme der Bürgerinnen und Bürger an der politischen Willensbildung
und an öffentlichen Belangen. Hier bieten die neuen Informations- und Kom-
munikationsmöglichkeiten außerordentliche Chancen, um der politisch ver-
hängnisvollen Teilung der Gesellschaft in „information rich“ und „information
poor“ entgegenzuwirken. Nur gut informierte Bürgerinnen und Bürger sind in
der Lage, sich eine fundierte Meinung zu bilden und sich positiv und engagiert
in den politischen Willensbildungsprozess einzubringen. Voraussetzung dafür

Drucksache 14/6374 – 8 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

ist sowohl der angemessene Zugang zu allen relevanten Informationen als auch
eine gewährleistete hohe Transparenz politischer Prozesse und Entschei-
dungsabläufe.

Die neuen Informations- und Kommunikationstechniken bergen erhebliche
Partizipationspotentiale in sich. Die aktive Teilnahme der Bürgerinnen und
Bürger an der öffentlichen Meinungsbildung und an der politischen Entschei-
dungsfindung bildet den Grundpfeiler demokratisch verfasster Gesellschaften.
Auch hier bieten die neuen IuK-Technologien große Chancen, sowohl beste-
hende Strukturen zu modernisieren und bürgernah zu gestalten (beispielsweise
die engere und schnellere Reaktion auf Anfragen oder elektronische Wahlen
und Abstimmungen) als auch neue Möglichkeiten für die partizipative Einbin-
dung der Bevölkerung zu schaffen (beispielsweise direkte Beteiligung an kom-
munalen Entscheidungen oder die aktive Teilnahme an Gesetzesvorhaben).

Das BMI lädt bereits heute die Bürgerinnen und Bürger ein, sich über das Inter-
net zu innenpolitischen Fragestellungen zu äußern (www.staat-modern.de: z. B.
zur „Bezahlung nach Leistung im öffentlichen Dienst“). Geplant ist dort die
Einrichtung eines digitalen Diskussionsforums zu aktuellen Gesetzgebungsvor-
haben, so dass die Diskussionsergebnisse unmittelbar in den Rechtsetzungspro-
zess einfließen können.

Das Ziel einer modernen Verwaltung wird durch die Projekte des Bundesminis-
teriums im Rahmen von „Moderner Staat“ vorangetrieben. Der Deutsche Bun-
destag regt an und unterstützt Versuche, in Pilotprojekten die Möglichkeiten in
diesem Bereich auszuloten. Ein beispielhaftes Projekt hierzu ist das neben
„Media@Komm“ vom BMWi geförderte Projekt „Wahlen im Internet“. Hierzu
gehören auch die Aktivitäten des BMI zu Online-Wahlen. Eine im BMI gegrün-
dete Arbeitsgruppe untersucht, wie die Stimmabgabe übers Internet bei politi-
schen Wahlen verfassungskonform, technisch sicher und ökonomisch sinnvoll
verwirklicht werden kann, und analysiert dazu – im Dialog zwischen Technik-
experten, Juristen und Wahlorganisatoren – Anforderungen und Bedingungen
der Institutionalisierung von Online-Wahlen für den Bereich der politischen
Wahlen. In Zusammenarbeit mit der Initiative D21 zielt das BMI dabei auch
auf eine stärkere Koordination der vorhandenen Ansätze zu Internet-Wahlen
sowie den Transfer der Ergebnisse in Verwaltung, Politik und Öffentlichkeit.

Technische und kulturelle Medienkompetenz wird für die aktive Teilhabe der
Bürgerinnen und Bürger zur zentralen Schlüsselqualifikation der Zukunft. Ihre
Vermittlung muss so früh wie möglich und so umfassend wie nötig beginnen.
Dennoch ist daneben ein der neuen Medienwirklichkeit angepasster und effek-
tiver Jugendmedienschutz von großer Bedeutung. Dabei kann es nicht das Ziel
sein, diejenigen zu kriminalisieren, die lediglich den Zugang zu den Daten-
netzen ermöglichen, aber keinen Einfluss auf die Inhalte nehmen können. Maß-
nahmen wie Zensur, die Verpflichtung zur automatischen inhaltlichen Filterung
oder eine generelle Überwachung elektronischer Kommunikation können für
demokratisch verfasste Staaten nicht in Betracht kommen. Neben der Förde-
rung teilnehmerautonomer Filtertechnologien, mit der Nutzer (z. B. Erzie-
hungsberechtigte) bestimmte Inhalte „ausblenden“ können, gilt es, junge Men-
schen in die Lage zu versetzen, kompetent und verantwortungsbewusst mit die-
sen neuen Medien umzugehen.

Die wichtige demokratische Funktion des öffentlich-rechtlichen Rundfunkan-
gebots ist nicht nur künftig sicherzustellen, vielmehr erscheint eine vorsichtige
Anpassung der Grundversorgung an die neuen Rahmenbedingungen unabding-
bar. Eine Medien- und Kommunikationsordnung der Zukunft hat die zentrale
gesellschaftliche Bedeutung neuer IuK-Möglichkeiten und die Dynamik der
technologischen Entwicklung aufzunehmen. Bund und Länder sind aufgerufen,
mit gemeinsamen Anstrengungen den Strukturwandel im Rundfunk-, Medien-

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 9 – Drucksache 14/6374

und Telekommunikationsbereich erfolgreich zu gestalten. Der Strukturwandel
zur Informations- und Wissensgesellschaft betrifft alle gesellschaftlichen Be-
reiche. Eine verantwortungsvolle Politik kann dazu beitragen, dass mit diesem
Strukturwandel auch ein Wandel der Wertschöpfungskette einhergeht, der die
Zukunft der Arbeit und die Rechte der Beschäftigten auch in der Informations-
und Wissensgesellschaft sichert. Eine demokratisch verantwortliche Politik hat
die Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, diese Prozesse sozial verträglich
wie politisch tragbar und dennoch ökologisch nachhaltig und ökonomisch sinn-
voll gestalten zu können. Die politische Gestaltung dieses Wandels bestimmt
die Strukturen der Gesellschaft von morgen, in denen unsere und künftige Ge-
nerationen leben und arbeiten werden.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung daher auf,

 die im Aktionsprogramm und im 10-Punkte-Programm genannten Maßnah-
men und Zielvorgaben weiterhin rasch und entschlossen umzusetzen sowie
die Initiative „e-Europe“ der Europäischen Kommission im Rahmen der
nationalen Möglichkeiten zu unterstützen. Es darf kein Europa der zwei
Geschwindigkeiten hin zur Informations- und Wissensgesellschaft geben;

 die Aufhebung der sozialen Teilung der Gesellschaft in Teilnehmer und
Nichtteilnehmer an modernen IuK-Möglichkeiten als bedeutende politische
Herausforderung auf dem Wege zur Wissens- und Informationsgesellschaft
aufzufassen;

 sich auch auf europäischer und internationaler Ebene dafür einzusetzen, dass
diese Herausforderung gemeinsam und vor allem mit gleichen Standards be-
wältigt werden;

 regelmäßig im Abstand von zwei Jahren in einem fortzuschreibenden Me-
dien- und Kommunikationsbericht über die Entwicklung in diesem Bereich
zu unterrichten. Dieser sollte, in zeitlicher und inhaltlicher Abstimmung mit
den Zwischenbilanzen zum Aktionsprogramm der Bundesregierung und
dem 10-Punkte-Programm des Bundeskanzlers sowie zum Aktionsplan
e-Europe der Europäischen Kommission, auch Auskunft über den Abbau
der digitalen Spaltung in Nutzer und Nichtnutzer oder Teilnehmer und
Nichtteilnehmer geben und Bericht erstatten, mit welchen Strategien und
Maßnahmen und mit welchem Erfolg die Mitgliedstaaten der EU dasselbe
Ziel verfolgen;

Zugang zu IuK-Netzen

 die Rahmenbedingungen für einen umfassenden gesellschaftlichen Zugang
zu Informationen und Wissen zu schaffen und das Recht auf Zugang zu
Informationen zu stärken;

 den Ausbau der Informations- und Kommunikationsinfrastrukturen auf tech-
nisch höchstem Leistungsniveau voranzutreiben und insbesondere struktur-
schwache Regionen nicht auszusparen;

Zugang zu Inhalten

 neben der Bestandsgarantie für öffentlich-rechtliche Angebote in den klassi-
schen Medien auch eine Entwicklungsmöglichkeit im Online-Bereich zuzu-
gestehen, die als Teil der Grundversorgung im Sinne eines Universal- bzw.
Public-Service eine wichtige gesellschaftspolitische Funktion erfüllt. Die
eGovernment-Initiative BundOnline 2005 weist hierfür in die richtige Rich-
tung;

Drucksache 14/6374 – 10 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

 die Informationsangebote der Bundesregierung in den neuen Medien ständig
zu erweitern und den Umfang wie die Qualität der zugänglichen Informatio-
nen zu verstärken und verbessern;

Sicherer Zugang

 entschieden die Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass der Daten-
schutz modern, anwendbar und vor allem von den Bürgerinnen und Bürgern
verständlich und wahrnehmbar gestaltet wird. Die zweite Stufe der BDSG-
Novellierung bietet hierzu eine große Chance;

 das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und das Recht auf Zugang
zu Informationen als zwei Seiten derselben Medaille zu behandeln und mög-
lichst rasch den Entwurf eines Informationsfreiheitsgesetzes vorzulegen;

 sich auch weiterhin auf europäischer und internationaler Ebene für ver-
gleichbare Datenschutzniveaus einzusetzen. Dies ist auch im Hinblick auf
den elektronischen Geschäftsverkehr und zur Wahrung eines effektiven Ver-
braucherschutzes unabdingbar;

 Initiativen zur Steigerung der Sicherheit und Stabilität von „Kritischen In-
frastrukturen“ weiterzuführen und zu prüfen, ob und in welcher Form eine
koordinierte Initiative auf europäischer Basis zur Erhöhung und Gewährleis-
tung eines Höchstmaßes an System- und Datensicherheit notwendig ist;

 den verstärkten Einsatz von Open-Source-Software-Lösungen in der Bun-
desverwaltung voranzutreiben;

Zugang durch Wissen und Bildung

 die beschlossenen Initiativen in der Kompetenz des Bundes (Ausstattung
von Hochschulen, Berufsschulen, Bibliotheken etc.) zügig weiter umzuset-
zen und die entsprechenden Bund/Länder-Kooperationen voranzutreiben;

 den beschrittenen Weg zum Aufbau eines modernen und leistungsfähigen
Weiterbildungs- und Qualifizierungssystems konsequent zu verfolgen sowie
für eine informationstechnische Grundausbildung auch in anderen Ausbil-
dungsberufen zu sorgen und die Ausbildungsordnungen weiter bedarfs-
gerecht zu modernisieren;

 bei der Ausstattung der Bildungseinrichtungen in Deutschland verstärkt
Kooperationen mit lokalen klein- und mittelständischen Unternehmen ein-
zugehen;

Zugang als demokratische Teilhabe

 Initiativen zur versuchsweisen Anwendung neuer demokratischer Beteili-
gungsmodelle zu ergreifen oder zu unterstützen, um das partizipative Mobi-
lisierungspotential neuer IuK-Technologien zu nutzen;

 die Modernisierung der Verwaltung mit Nachdruck voranzutreiben und alle
bestehenden technischen Möglichkeiten für eine bürgernahe Verfahrens-
reform einzusetzen, um die Transparenzpotentiale moderner IuK-Technolo-
gien zu nutzen;

 auf EU-Ebene Pilotprojekte anzuregen, die europaweite demokratische
Transparenz-, Beteiligungs- und Interaktionsmöglichkeiten entwickeln und
neue transnationale Meinungs- und Willensbildungsstrukturen versuchs-
weise umsetzen und wissenschaftlich auswerten;

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 11 – Drucksache 14/6374

 in enger Abstimmung mit den Bundesländern den Reformbedarf hinsichtlich
der bestehenden Medien- und Kommunikationsordnung zu prüfen und gege-
benenfalls eine Bund-Länder-Initiative zu deren Koordination anzustoßen,
wie dies im Aktionsprogramm der Bundesregierung bereits zum Ausdruck
kommt.

Berlin, den 20. Juni 2001

Dr. Peter Struck und Fraktion
Kerstin Müller (Köln), Rezzo Schlauch und Fraktion

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