BT-Drucksache 14/3825

Obligatorische Haftpflichtversicherung für Hunde

Vom 6. Juli 2000


Deutscher Bundestag

Drucksache

14/

3825

14. Wahlperiode

06. 07. 2000

Antrag

der Abgeordneten Alfred Hartenbach, Margot von Renesse, Hans-Joachim Hacker,
Dr. Jürgen Meyer (Ulm), Hermann Bachmaier, Bernhard Brinkmann (Hildesheim),
Ursula Burchardt, Anette Kramme, Christine Lambrecht, Winfried Mante,
Dirk Manzewski, Wilhelm Schmidt (Salzgitter), Richard Schuhmann (Delitzsch),
Erika Simm, Joachim Stünker, Hedi Wegener, Marianne Klappert, Dr. Peter Struck
und der Fraktion der SPD
sowie der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Hans-Christian Ströbele,
Ulrike Höfken, Kerstin Müller (Köln), Rezzo Schlauch und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Obligatorische Haftpflichtversicherung für Hunde

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Angesichts der immer häufiger auftretenden Beißattacken von Hunden mit zum
Teil schweren Verletzungen oder gar mit Todesfolge sind rechtliche Regelun-
gen für den Besitz und den Umgang mit Hunden unausweichlich. Die Innen-
ministerkonferenz der Länder hat auf ihrer letzten Sitzung ein Maßnahmen-
paket beschlossen, das den Erwerb und die Haltung von gefährlichen Hunden
unter Auflagen stellt. Diesen Beschluss begrüßt der Deutsche Bundestag. Aller-
dings bleibt das wichtige Problem von Schadensersatzregelungen bis hin zum
Schmerzensgeld von polizei- und ordnungsrechtlichen Regelungen unberührt.
Zahlreiche Opfer von Beißattacken durch Hunde bleiben ohne adäquaten Ersatz
ihrer materiellen wie immateriellen Schäden, da die Halter häufig ohne eigene
Mittel sind und eine Haftpflichtversicherung für die Hunde fehlt. Das ist für die
Opfer wie für die Allgemeinheit ein unbefriedigender Zustand, dem dringend
abgeholfen werden muss.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, gemeinsam mit
den Bundesländern – zusätzlich zu den auf Länderebene zurzeit geplanten
Maßnahmen zur Verringerung der Kampfhundeproblematik – dafür zu sorgen,
dass eine obligatorische Haftpflichtversicherung für Hunde eingeführt wird.

Berlin, den 6. Juli 2000

Dr. Peter Struck und Fraktion
Kerstin Müller (Köln), Rezzo Schlauch und Fraktion
Drucksache

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– 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
Begründung

Als flankierende gesetzliche Maßnahme zum Maßnahmenbündel der Innen-
ministerkonferenz – das ausschließlich auf die Gefahrenabwehr zielt – ist die
Einführung einer obligatorischen Haftpflichtversicherung für Hunde dringend
erforderlich. Diese Versicherung könnte sicherstellen, dass die durch Angriffe
von Hunden verletzten oder sonstwie geschädigten Personen die dadurch ent-
stehenden Kosten, z. B. für die Heilbehandlung, und eventuell ein Schmerzens-
geld erhalten. Sie würde darüber hinaus verhindern, dass die Solidargemein-
schaft durch Inanspruchnahme von Kranken- und Rentenversicherung für
Schäden durch nicht versicherte Hunde aufkommen muss.

Der Schmerzensgeldanspruch bei Schäden infolge von Beißattacken ist deshalb
für die Opfer besonders wichtig, weil auf Dauer entstellende Narben und der
langfristige Verlust der Lebensqualität verursacht werden. Diese Folgen werden
durch die Sozialversicherung niemals abgedeckt.

Für die Festsetzung der Beitragshöhe bei einer Haftpflichtversicherung kann
die private Versicherungswirtschaft die empirischen Erkenntnisse über die Ge-
fährlichkeit sämtlicher Hunderassen heranziehen. So kann sie auf unbürokrati-
schem Weg die Gefährdungen durch sämtliche Hunderassen, nicht nur durch
die so genannten Kampfhunderassen, standardisieren und auch Kreuzungen
und Mischlinge erfassen.

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