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Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Der beabsichtigten Entscheidung des 3. Strafsenats steht Rechtsprechung des [X.] nicht entgegen. An eventuell früher abweichender Rechtsprechung hält der Senat aus den Gründen des [X.] nicht fest.
Sander [X.] König
Berger Feilcke
Diese Entscheidung scheint sehr kurz zu sein. Eventuell liegt lediglich eine Vorarbversion vor, die wir aktualisieren, sobald das Gericht diese veröffentlicht!
Meta
02.03.2016
Bundesgerichtshof 5. Strafsenat
Beschluss
Sachgebiet: ARs
nachgehend BGH, 24. Juli 2018, Az: 3 StR 236/15, Beschluss
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Beschluss vom 02.03.2016, Az. 5 ARs 60/15 (REWIS RS 2016, 15243)
Papierfundstellen: REWIS RS 2016, 15243
Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.
Bundesgerichtshof, GSSt 4/17, 10.07.2017.
Bundesgerichtshof, 3 StR 236/15, 24.07.2018.
Bundesgerichtshof, 3 StR 236/15, 15.11.2016.
Bundesgerichtshof, 3 StR 236/15, 03.09.2015.
Bundesgerichtshof, 3 StR 236/15, 03.09.2015.
Bundesgerichtshof, 2 ARs 403/15, 31.05.2016.
Bundesgerichtshof, 5 ARs 60/15, 02.03.2016.
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Einführung einer Aussage eines Zeugen vor einem Richter im Ermittlungsverfahren durch Vernehmung des Richters im …
3 StR 342/15 (Bundesgerichtshof)
3 StR 236/15 (Bundesgerichtshof)
5 ARs 47/16 (Bundesgerichtshof)
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"Rügeverkümmerung" im Strafverfahren verfassungsgemäß
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