Bundespatentgericht, Beschluss vom 10.04.2014, Az. 21 W (pat) 14/10

21. Senat | REWIS RS 2014, 6389

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Gegenstand

Patentbeschwerdeverfahren – „Gradientenspule“ – zur Patentfähigkeit - zur Offenbarung eines Merkmals kann die Darstellung in einer Zeichnung genügen, auf die sich die Beschreibung der Druckschrift bezieht


Tenor

In der Beschwerdesache

betreffend die Patentanmeldung 10 2008 019 897.8-54

hat der 21. Senat (Technischer Beschwerdesenat) des [X.] aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 10. April 2014 unter Mitwirkung des Vorsitzenden [X.] Dipl.-Phys. Dr. Häußler sowie der Richterin [X.], der Richter [X.] und Dipl.-Ing. Univ. Schmidt-Bilkenroth

beschlossen:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Gründe

I

1

[X.]ie Patentanmeldung mit dem Aktenzei[X.]hen 10 2008 019 897.8 ist am 21. April 2008 mit der Bezei[X.]hnung „Gradientenspule“ beim [X.] eingerei[X.]ht und am 31. [X.]ezember 2009 offengelegt worden.

2

Im Prüfungsverfahren sind die [X.]ru[X.]ks[X.]hriften

3

[X.]1 [X.] 29 404 C1

4

[X.]2 [X.] 09 645 A1

5

in Betra[X.]ht gezogen worden.

6

[X.]1 bekannten Standes der Te[X.]hnik ni[X.]ht patentfähig sei.

7

Hiergegen ri[X.]htet si[X.]h die Bes[X.]hwerde der Anmelderin, die in der mündli[X.]hen Verhandlung vom 10. April 2014 beantragt:

8

den angefo[X.]htenen Bes[X.]hluss vom 9. [X.]ezember 2009 aufzuheben und das Patent zu erteilen auf der Grundlage folgender Unterlagen:

1.

9

- Patentansprü[X.]he 1 bis 5,

- Bes[X.]hreibung, Seiten 1 bis 6, jeweils eingerei[X.]ht in der mündli[X.]hen Verhandlung vom 10. April 2014

- Zei[X.]hnung, gemäß [X.] (Hauptantrag)

2. hilfsweise

- Patentansprü[X.]he 1 bis 5 gemäß Hilfsantrag 1,

- Bes[X.]hreibung, Seiten 1 bis 6, gemäß Hilfsantrag 1 jeweils eingerei[X.]ht in der mündli[X.]hen Verhandlung vom 10. April 2014

- Zei[X.]hnung, gemäß [X.] (Hilfsantrag 1)

3. weiter hilfsweise

- Patentansprü[X.]he 1 bis 3 gemäß Hilfsantrag 2,

- Bes[X.]hreibung, Seiten 1 bis 6, gemäß Hilfsantrag 2 jeweils eingerei[X.]ht in der mündli[X.]hen Verhandlung vom 10. April 2014

- Zei[X.]hnung, gemäß [X.] (Hilfsantrag 2).

[X.]ie Anmelderin regt die Zulassung der Re[X.]htsbes[X.]hwerde an zu der Frage,

inwieweit bei der Interpretation von Zei[X.]hnungen die [X.] des im Verfahren befindli[X.]hen Stands der Te[X.]hnik zu berü[X.]ksi[X.]htigen ist.

Anspru[X.]h 1 na[X.]h Hauptantrag lautet gegliedert:

M1 Gradientenspule ([X.]) für ein Magnetresonanzgerät,

[X.] - bei der die Gradientenspule ([X.]) eine erste Leiterstruktur ([X.]) und eine zweite Leiterstruktur ([X.]) aufweist,

[X.]a die miteinander verbunden sind, so dass Wi[X.]klungen der Gradientenspule ([X.]) gebildet werden,

[X.] - bei der die erste Leiterstruktur ([X.]) flä[X.]hige, elektris[X.]h leitende Elemente, die voneinander isoliert sind, aufweist, und

[X.] - bei der zweite Leiterstruktur ([X.]) voneinander isolierte leitende [X.]rähte ([X.]) aufweist.

Anspru[X.]h 1 na[X.]h Hilfsantrag 1 lautet gegliedert:

M1 Gradientenspule ([X.]) für ein Magnetresonanzgerät,

[X.] - bei der die Gradientenspule ([X.]) eine erste Leiterstruktur ([X.]) und eine zweite Leiterstruktur ([X.]) aufweist,

[X.]a die miteinander verbunden sind, so dass Wi[X.]klungen der Gradientenspule ([X.]) gebildet werden,

[X.] - bei der die erste Leiterstruktur ([X.]) flä[X.]hige, elektris[X.]h leitende Elemente, die voneinander isoliert sind, aufweist, und

[X.]’ - bei der die zweite Leiterstruktur ([X.]) voneinander isolierte leitende [X.]rähte ([X.]) aufweist,

[X.] - wobei von der ersten Leiterstruktur ([X.]) und der zweiten Leiterstruktur ([X.]) Berei[X.]he mit unters[X.]hiedli[X.]her [X.]i[X.]hte von Leitern gebildet werden.

Anspru[X.]h 1 na[X.]h Hilfsantrag 2 lautet gegliedert:

M1 Gradientenspule ([X.]) für ein Magnetresonanzgerät,

[X.] - bei der die Gradientenspule ([X.]) eine erste Leiterstruktur ([X.]) und eine zweite Leiterstruktur ([X.]) aufweist,

[X.]a die miteinander verbunden sind, so dass Wi[X.]klungen der Gradientenspule ([X.]) gebildet werden,

[X.] - bei der die erste Leiterstruktur ([X.]) flä[X.]hige, elektris[X.]h leitende Elemente, die voneinander isoliert sind, aufweist, und

[X.]’ - bei der die zweite Leiterstruktur ([X.]) voneinander isolierte leitende [X.]rähte ([X.]) aufweist,

[X.] - wobei von der ersten Leiterstruktur ([X.]) und der zweiten Leiterstruktur ([X.]) Berei[X.]he mit unters[X.]hiedli[X.]her [X.]i[X.]hte von Leitern gebildet werden,

[X.] wobei die Elemente dur[X.]h das Einbringen einer linienförmigen Aussparung (AUS) in eine elektris[X.]h leitende Platte (P) gebildet sind, wobei die Aussparung (AUS) die Platte (P) vollständig dur[X.]hdringt,

[X.] und wobei - die elektris[X.]h leitende Platte (P) aus Aluminium gefertigt ist und - die [X.]rähte aus Kupfer gefertigt sind.

Wegen der rü[X.]kbezogenen Patentansprü[X.]he 2 bis 5 na[X.]h Hauptantrag, der rü[X.]kbezogenen Patentansprü[X.]he 2 bis 5 na[X.]h Hilfsantrag 1 und der rü[X.]kbezogenen Patentansprü[X.]he 2 und 3 na[X.]h Hilfsantrag 2 sowie der weiteren Einzelheiten wird auf den Akteninhalt verwiesen.

II

1. [X.]ie Bes[X.]hwerde der Anmelderin ist zulässig; sie hat aber keinen Erfolg, da si[X.]h die Vorri[X.]htung na[X.]h Patentanspru[X.]h 1 sowohl in der Fassung des [X.] als au[X.]h in den Fassungen der Hilfsanträge 1 und 2 für den Fa[X.]hmann aus dem Stand der Te[X.]hnik in naheliegender Weise ergibt.

2. [X.]ie Anmeldung betrifft eine Gradientenspule eines Magnetresonanzgeräts (siehe [X.] Abs. [0001]).

Magnetresonanzgeräte weisen ein Gradientenspulensystem auf, das drei (Teil-) Gradientenspulen beinhaltet. Mit Hilfe einer ersten Gradientenspule wird beispielsweise ein magnetis[X.]her Feldgradient in [X.] erzeugt, während mit Hilfe einer zweiten Gradientenspule ein magnetis[X.]her Feldgradient in Y-Ri[X.]htung erzeugt wird. Eine dritte Gradientenspule s[X.]hließli[X.]h erzeugt einen magnetis[X.]hen Feldgradienten in [X.]. [X.]abei werden die [X.] aufgrund ihres geformten Aufbaus als sogenannte „Sattelspulen“ bezei[X.]hnet (siehe [X.] Abs. [0002], [0003]).

Gemäß der Bes[X.]hreibungseinleitung der Anmeldung (siehe [X.] Abs. [0004]-[0007]) ist es bekannt, Sattelspulen mit Hilfe von gebündelten, einzelnen [X.]rähten aufzubauen. Bei diesem Spulenaufbau werden Leiters[X.]hleifen, die aus typis[X.]herweise ein bis se[X.]hs gebündelten Einzeldrähten bestehen, auf einer Trägerplatte fixiert, beispielsweise dur[X.]h Aufkleben. [X.]ie Einzeldrähte einer Leiters[X.]hleife sind untereinander mit einer La[X.]kisolationss[X.]hi[X.]ht versehen und damit untereinander isoliert. [X.]erartige Sattelspulen ermögli[X.]hen in einem vorgegebenen zentralen Spulenberei[X.]h die Realisierung einer optimierten Stromdi[X.]hte, um im [X.] das gewüns[X.]hte Magnetfeld auszubilden.

[X.]abei bieten [X.] aus Einzeldrähten den Vorteil, dass in einem vorbestimmten zentralen Spulenberei[X.]h eine hohe Anzahl an [X.] angeordnet werden kann. Na[X.]hteilig ist hier jedo[X.]h ein relativ hoher ohms[X.]her Widerstand, bedingt dur[X.]h die verwendeten Einzeldrähte.

Au[X.]h ist es gemäß der Bes[X.]hreibungseinleitung der Anmeldung (siehe [X.] Abs. [0008]-[0015]) bekannt, Sattelspulen unter Verwendung einer elektris[X.]h leitenden Platte auszubilden. In die elektris[X.]h leitende Platte werden beispielsweise elliptis[X.]h verlaufende Trennstrukturen als so genannte Spuren eingebra[X.]ht und na[X.]hfolgend wird die Platte in Sattelform gebogen.

[X.]er Vorteil einer aus einer elektris[X.]h leitenden Platte erstellten Gradientenspule besteht darin, dass die Gradientenspule einen sehr geringen ohms[X.]hen Widerstand aufweist, weil als Leiterstruktur eine großflä[X.]hige, leitende Flä[X.]he zur Verfügung steht, die ledigli[X.]h dur[X.]h die Breite der Spur ges[X.]hmälert wird. [X.]adur[X.]h ist eine maximale Stromdi[X.]hte in einem mittleren Berei[X.]h der Platte errei[X.]hbar, was eine geringere Leistungsaufnahme des Gradientensystems aus dem Stromnetz ermögli[X.]ht. Na[X.]hteilig ist jedo[X.]h, dass eine di[X.]hte Leiterbahnbelegung in zentralen [X.] nur s[X.]hwer realisierbar ist, weil aus Gründen der Isolationsfestigkeit ein vorbestimmter [X.] eingehalten werden muss.

Aufgabe (siehe [X.] Abs. [0016]) zugrunde, eine verbesserte Gradientenspule anzugeben, die sowohl eine di[X.]hte Leiterbahnbelegung als au[X.]h einen geringen ohms[X.]hen Widerstand aufweist.

Na[X.]h den Angaben der Anmeldung (siehe [X.] Abs. [0018]-[0020]) wird die Aufgabe dur[X.]h eine Gradientenspule mit einer ersten Leiterstruktur und einer zweiten Leiterstruktur gelöst, die miteinander verbunden sind und die die Wi[X.]klungen der Gradientenspule bilden, wobei

- die erste Leiterstruktur flä[X.]hige, elektris[X.]h leitende und voneinander isolierte Elemente und

- die zweite Leiterstruktur voneinander isolierte leitende [X.]rähte

aufweist.

Eine erfindungsgemäß ausgestaltete Gradientenspule zeigt die [X.]. 1:

Abbildung

Fa[X.]hmann sieht der Senat einen [X.]iplom-Ingenieur der Elektrote[X.]hnik mit mehrjähriger Berufserfahrung in der Entwi[X.]klung von Spulenanordnungen für Magnetresonanztomographen an, der aufgrund seiner Tätigkeit au[X.]h über Kenntnisse zu Eigens[X.]haften der für Spulenanordnungen einzusetzenden Materialien verfügt.

3. Zulässigkeit der Patentansprü[X.]he na[X.]h Hauptantrag und den Hilfsanträgen 1 und 2

Mit Hauptantrag verfolgt die Anmelderin die Patentansprü[X.]he 1 bis 5 in der ursprüngli[X.]h eingerei[X.]hten Fassung, die damit zweifelsohne zulässig sind.

[X.]’ – gegenüber dem ursprüngli[X.]hen Anspru[X.]h 1 dur[X.]h das Merkmal [X.] ergänzt. [X.]abei gibt das Merkmal [X.] zusammenfassend das an, was in der ursprüngli[X.]hen Bes[X.]hreibung auf Seite 4 in den Zeilen 5 bis 13 (siehe Abs. [0021] und [0022] in der [X.]) angegeben ist, so dass der Patentanspru[X.]h 1 na[X.]h Hilfsantrag 1 als zulässig era[X.]htet werden kann.

[X.]ie Patentansprü[X.]he 2 bis 5 na[X.]h Hilfsantrag 1 sind die ursprüngli[X.]hen und damit zulässig.

[X.] und [X.] einges[X.]hränkt. [X.]iese entspringen dem Kennzei[X.]hen der ursprüngli[X.]hen Ansprü[X.]he 2 und 3, wobei si[X.]h die Anmelderin beim Merkmal [X.] hinsi[X.]htli[X.]h der Auswahl der Materialien in zulässiger Weise einges[X.]hränkt hat.

[X.]ie Ansprü[X.]he 2 und 3 na[X.]h Hilfsantrag 2 entspre[X.]hen den ursprüngli[X.]hen Ansprü[X.]he 4 und 5 und sind damit au[X.]h zulässig.

[X.]amit mögen die geltenden Patentansprü[X.]he na[X.]h Hauptantrag und na[X.]h den [X.] 1 und 2 zwar zulässig sein, jedo[X.]h ist der Gegenstand des Patentanspru[X.]hs 1 in keiner der beantragten Fassungen patentfähig.

4. Zum Hauptantrag

M1, [X.], [X.]a, [X.] und [X.] ist breiter als der Gegenstand des Patentanspru[X.]hs 1 na[X.]h Hilfsantrag 2, der dur[X.]h das Merkmal [X.]’, das dem Merkmal [X.] inhaltli[X.]h entspri[X.]ht, gekennzei[X.]hnet ist und dur[X.]h die zusätzli[X.]hen Merkmale [X.], [X.] und [X.] weiter einges[X.]hränkt ist. [X.]a, wie im Folgenden ausgeführt wird, der Gegenstand des Patentanspru[X.]hs 1 na[X.]h Hilfsantrag 2 ni[X.]ht auf einer erfinderis[X.]hen Tätigkeit beruht und daher ni[X.]ht patentfähig ist, ist au[X.]h der breitere Gegenstand des Patentanspru[X.]hs 1 na[X.]h Hauptantrag ni[X.]ht patentfähig.

5. Zum Hilfsantrag 1

M1, [X.], [X.]a, [X.], [X.]’ und [X.] ist breiter als der Gegenstand des Patentanspru[X.]hs 1 na[X.]h Hilfsantrag 2, der dur[X.]h die zusätzli[X.]hen Merkmale [X.] und [X.] weiter einges[X.]hränkt ist. [X.]a, wie im Folgenden ausgeführt wird, der Gegenstand des Patentanspru[X.]hs 1 na[X.]h Hilfsantrag 2 ni[X.]ht auf einer erfinderis[X.]hen Tätigkeit beruht und daher ni[X.]ht patentfähig ist, ist au[X.]h der breitere Gegenstand des Patentanspru[X.]hs 1 na[X.]h Hilfsantrag 1 ni[X.]ht patentfähig.

6. Zum Hilfsantrag 2

[X.]1 in Verbindung mit dem Fa[X.]hwissen des Fa[X.]hmanns nahegelegt.

[X.]1 bes[X.]hreibt (siehe Bezei[X.]hnung, Abs. [0001]) eine Gradientenspule zum Erzeugen ges[X.]halteter Magnetfeldgradienten in einer Kernspinresonanz ([X.], die aus auf der Oberflä[X.]he eines geometris[X.]hen Körpers angeordneten, in Windungen verlaufenden Leiterbahnen aufgebaut ist [= „Gradientenspule ([X.]) für ein Magnetresonanzgerät“ gemäß Merkmal M1].

Sie geht dabei von einer „[X.] 10 na[X.]h dem Stand der Te[X.]hnik aus, wie sie in [X.]. 2 s[X.]hematis[X.]h gezeigt ist:

Abbildung

[X.]].

[X.]a].

[X.]].

[X.]1 weiter aus (siehe Spalte 4 Zeilen 46 bis 49 in Verbindung mit [X.]. 3[X.]), dass Leiterbahnen einer „streamline“-Spule jeweils dur[X.]h [X.] 26 voneinander isoliert sind – der Fa[X.]hmann liest mit Bli[X.]k auf die Quers[X.]hnittsdarstellung in der [X.]. 3[X.] selbstverständli[X.]h mit, dass die [X.] in eine flä[X.]hige, leitfähige S[X.]hi[X.]ht mit gewisser Mindestdi[X.]ke eingebra[X.]ht werden [= „wobei die Elemente dur[X.]h das Einbringen einer linienförmigen Aussparung (AUS) in eine elektris[X.]h leitende Platte (P) gebildet sind, wobei die Aussparung (AUS) die Platte (P) vollständig dur[X.]hdringt“ gemäß Merkmal [X.]].

[X.]1 ni[X.]ht wortwörtli[X.]h angegeben ist, dass der, die zweite Leiterstruktur ([X.]) im Sinne des Merkmals [X.] bildende innere [X.] als isolierter [X.]raht gemäß Merkmal [X.]’ ausgestaltet ist, so drängt si[X.]h diese Ausgestaltung dem Fa[X.]hmann beim Bli[X.]k auf die [X.]. 2 unwillkürli[X.]h auf, au[X.]h wenn sie die Gradientenspule na[X.]h dem Stand der Te[X.]hnik nur s[X.]hematis[X.]h zeigt. [X.]enn zur Offenbarung eines Merkmals kann die [X.]arstellung in einer Zei[X.]hnung genügen, auf die si[X.]h die Bes[X.]hreibung bezieht; maßgebli[X.]h ist, ob die merkmalsgemäße Ausgestaltung aus fa[X.]hmännis[X.]her Si[X.]ht als mögli[X.]he Ausführungsform ers[X.]heint ([X.], 599 – Formteil). So liegt die Sa[X.]he au[X.]h hier. Im Gegensatz zu den streifen- oder flä[X.]henförmigen Leiterbahnen [X.] in „streamline“-Bauweise ist nämli[X.]h der Leiterabs[X.]hnitt 14 gebogen und dünn und damit deutli[X.]h s[X.]hmäler als die Leiterbahnen [X.] dargestellt. [X.]em Fa[X.]hmann wird damit die Information zu erkennen gegeben, dass der Leiterabs[X.]hnitt 14 dünn und gebogen, also biegbar ist, wie dies eben kennzei[X.]hnend für einen [X.]raht ist. [X.]abei kommt zusätzli[X.]h zum Tragen, dass der Fa[X.]hmann aufgrund seines Fa[X.]hwissens beim Fa[X.]hbegriff „Spule“ ganz automatis[X.]h sofort an eine aus einem isolierten [X.]raht bestehende Wi[X.]klung denkt, wie er sie beispielsweise aus der Ho[X.]hfrequenzte[X.]hnik als [X.]rosseln oder Übertrager aber au[X.]h aus der [X.] als Trafos kennt. [X.]ass der [X.] au[X.]h isoliert sein muss, ist für ihn selbstverständli[X.]h, denn nur so kann ein Kontakt zu der Stromzuführung 12 und der Stromabführung 13 auf jeden Fall unterbunden werden; anderenfalls käme es ja sonst zu einem Kurzs[X.]hluss mit der Folge, dass kein Strom dur[X.]h die Windungen fließt und kein Magnetfeld erzeugt wird. [X.]as Vorsehen einer Isolation gilt natürli[X.]h au[X.]h für mehrere [X.] 14 in dem Fall, dass mehr als die zwei in der [X.]. 2 gezeigten Windungen vorhanden sind. Sofern der Fa[X.]hmann also das Ausbilden des inneren Leiterabs[X.]hnitts 14 als isolierten [X.]raht bzw. als voneinander isolierte [X.]rähte ni[X.]ht in der [X.]ru[X.]ks[X.]hrift [X.]1 als selbstverständli[X.]h mitliest, wird er dur[X.]h eine Ergänzung dur[X.]h das Fa[X.]hwissen dazu hingeführt [= „bei der die zweite Leiterstruktur ([X.]) voneinander isolierte leitende [X.]rähte ([X.]) aufweist“ gemäß Merkmal [X.]’].

[X.] ist auf der Grundlage der ursprüngli[X.]hen Bes[X.]hreibung auf Seite 4 in den Zeilen 5 bis 13 (siehe Abs. [0021] und [0022] in der [X.]) so zu verstehen, dass in [X.], die eine hohe Leiterdi[X.]hte benötigen, [X.]rähte bzw. [X.]rahtleitungen und in [X.], die eine geringe Leiterdi[X.]hte erlauben, flä[X.]henhaft ausgestaltete Elemente als Leiterbahnen zur Erstellung von Spulenwindungen verwendet werden. [X.]ieser Sa[X.]hverhalt trifft au[X.]h für die in der [X.]. 2 der [X.]ru[X.]ks[X.]hrift [X.]1 gezeigte Gradientenspule zu. Verglei[X.]ht man nämli[X.]h die [X.]. 1 der Anmeldung mit der [X.]. 2 der [X.]ru[X.]ks[X.]hrift [X.]1, so ergibt si[X.]h aus beiden als glei[X.]hwertig anzusehenden [X.]arstellungen, dass es in der [X.]raufsi[X.]ht der näherungsweise kreisförmigen Windungen jeweils einen Kreissektor gibt, in dem die Windung dur[X.]h ein dünnes Leiterelement (Anmeldung: [X.] als [X.]raht [X.] – [X.]ru[X.]ks[X.]hrift [X.]1: innerer Leiterabs[X.]hnitt 14) gebildet wird, wohingegen außerhalb des [X.] die Windung dur[X.]h ein breites Leiterelement (Anmeldung: [X.] als flä[X.]higes Element E – [X.]ru[X.]ks[X.]hrift [X.]1: Leiterbahn [X.]) realisiert wird. [X.]amit ergibt si[X.]h zwangsläufig eine Leiterdi[X.]hte innerhalb des [X.], der si[X.]h von dem außerhalb des [X.] unters[X.]heidet [= „wobei von der ersten Leiterstruktur ([X.]) und der zweiten Leiterstruktur ([X.]) Berei[X.]he mit unters[X.]hiedli[X.]her [X.]i[X.]hte von Leitern gebildet werden“ gemäß Merkmal [X.]].

[X.] im Rahmen des Fa[X.]hkönnens des Fa[X.]hmanns, denn es wird ausgehend von der [X.]ru[X.]ks[X.]hrift [X.]1 in Verbindung mit dem eins[X.]hlägigen Fa[X.]hwissen des Fa[X.]hmanns nahegelegt.

So sieht si[X.]h der Fa[X.]hmann regelmäßig bei der Auswahl der Materialien für die, dem flä[X.]higen Element der ersten Leiterstruktur ([X.]) entspre[X.]hende Leiterbahn [X.] und für den, den [X.]rähten der zweiten Leiterstruktur ([X.]) entspre[X.]henden, inneren Leiterabs[X.]hnitt 14 gefordert, diejenigen Materialien zu berü[X.]ksi[X.]htigen, die die te[X.]hnis[X.]hen Anforderungen erfüllen und die mit Bli[X.]k auf deren Materialkosten glei[X.]hzeitig eine wirts[X.]haftli[X.]he Herstellung ermögli[X.]hen.

[X.]1 no[X.]h darauf hin (siehe Spalte 2 Zeilen 39 bis 42), dass streamline-förmige Gradientenspulen besonders große Leiterquers[X.]hnitte und damit besonders geringe ohms[X.]he Verluste aufweisen. [X.]amit ergibt es si[X.]h für den Fa[X.]hmann aufgrund fa[X.]hmännis[X.]her Überlegungen, dass in den [X.], in denen ein großer Leiterquers[X.]hnitt zur Verfügung steht, also im Berei[X.]h der, dem flä[X.]higen Element der ersten Leiterstruktur ([X.]) entspre[X.]hende Leiterbahn [X.], als Material Aluminium zum Einsatz kommt, da Aluminium günstiger und lei[X.]hter als Kupfer ist und denno[X.]h aufgrund des größeren Quers[X.]hnitts die erforderli[X.]he Stromtragfähigkeit hat [= „und wobei die elektris[X.]h leitende Platte (P) aus Aluminium gefertigt ist“]. [X.]agegen liegt es für den Fa[X.]hmann nahe, als Material für den inneren Leiterabs[X.]hnitt 14 Kupfer zu verwenden, da der innere Leiterabs[X.]hnitt 14 einen geringeren Leiterquers[X.]hnitt aufweist und mithin die höhere Leitfähigkeit von Kupfer erfordert [= „und die [X.]rähte aus Kupfer gefertigt sind“]. Im Hinbli[X.]k auf die Vibrationen bei Gradientenspulen weiß der Fa[X.]hmann [X.]rähte aus Kupfer au[X.]h deshalb zu s[X.]hätzen, da diese eine besondere hohe Ermüdungsbru[X.]hfestigkeit haben und deshalb allgemein für me[X.]hanis[X.]h ho[X.]hbeanspru[X.]hte Kabel und Leitungen eingesetzt werden.

[X.]1 in Verbindung mit dem Fa[X.]hwissen des Fa[X.]hmanns nahegelegt.

[X.]1 offenbart nämli[X.]h das grundlegende Prinzip einer Gradientenspule mit zwei unters[X.]hiedli[X.]hen Leiterelementen, die dur[X.]h flä[X.]hige Leiterbahnen einerseits und einem dünnen gebogenen Leiterabs[X.]hnitt andererseits gebildet werden. Au[X.]h wenn die [X.]ru[X.]ks[X.]hrift [X.]1 eigentli[X.]h die [X.] in der Gradientenspule verringern will, wird der Fa[X.]hmann, der vor die Aufgabe gestellt ist, eine Gradientenspule mit di[X.]hter Leiterbahnbelegung und glei[X.]hzeitig geringem ohms[X.]hen Widerstand zu entwi[X.]keln, dieses grundlegende Prinzip der [X.]. 2 in der [X.]ru[X.]ks[X.]hrift [X.]1 aufgreifen und in Verbindung mit seinem Fa[X.]hwissen sowohl für die Leiterbahn als au[X.]h für den Leiterabs[X.]hnitt die Art der Ausführung und das Material entspre[X.]hend anpassen.

7. [X.]a der Gegenstand des Patentanspru[X.]hs 1 in keiner der na[X.]h Haupt- und den Hilfsanträgen beantragten Fassungen patentfähig ist, fallen aufgrund der Antragsbindung notwendigerweise au[X.]h die jeweils auf den Patentanspru[X.]h 1 rü[X.]kbezogenen Unteransprü[X.]he (vgl. [X.], 120 ff. - elektris[X.]hes Spei[X.]herheizgerät).

8. [X.]ie Anregung der Anmelderin auf Zulassung der Re[X.]htsbes[X.]hwerde na[X.]h § 100 Abs. 2 [X.] war ni[X.]ht aufzugreifen.

[X.]ana[X.]h ist die Re[X.]htsbes[X.]hwerde zuzulassen, wenn eine Re[X.]htsfrage von grundsätzli[X.]her Bedeutung zu ents[X.]heiden ist oder die Fortbildung des Re[X.]hts oder die Si[X.]herung einer einheitli[X.]hen Re[X.]htspre[X.]hung eine Ents[X.]heidung des Bundesgeri[X.]htshofs erfordert.

Keine dieser Varianten liegt hier vor.

a) Es kann dahinstehen, ob die von der Anmelderin gestellte Re[X.]htsfrage von grundsätzli[X.]her Bedeutung ist. [X.]enn sie müsste, wie si[X.]h aus dem Wortlaut der Vors[X.]hrift ergibt, ents[X.]heidungserhebli[X.]h sein. Ist hingegen aus anderen Gründen zu Ungunsten des Bes[X.]hwerten, der die Zulassung der Re[X.]htsbes[X.]hwerde angeregt hat, zu ents[X.]heiden, kommt eine Zulassung ni[X.]ht in Betra[X.]ht, weil es auf die Beantwortung der Re[X.]htsfrage ni[X.]ht ankommt (vgl. S[X.]hulte [X.], 9. Aufl., § 100 Rdn. 16).

[X.]ie von der Anmelderin aufgeworfene Re[X.]htsfrage, inwieweit bei der Interpretation von Zei[X.]hnungen die [X.] des im Verfahren befindli[X.]hen Stands der Te[X.]hnik zu berü[X.]ksi[X.]htigen sei, ist für die Begründung der Ents[X.]heidung im vorliegenden Fall ni[X.]ht relevant.

[X.]1 in Verbindung mit dem eins[X.]hlägigen Fa[X.]hwissen maßgebli[X.]h, ni[X.]ht hingegen die [X.] des im Verfahren befindli[X.]hen Stands der Te[X.]hnik.

b) Zur Fortbildung des bestehenden Re[X.]hts oder der Si[X.]herung einer einheitli[X.]hen Re[X.]htspre[X.]hung war die Re[X.]htsbes[X.]hwerde ebenfalls ni[X.]ht zuzulassen. [X.]enn die Ents[X.]heidung bewegt si[X.]h im Einklang der Spru[X.]hpraxis des Bundespatentgeri[X.]hts und des Bundesgeri[X.]htshofes. Eine Abwei[X.]hung ist jedenfalls ni[X.]ht zu erkennen und au[X.]h ni[X.]ht geltend gema[X.]ht worden.

Meta

21 W (pat) 14/10

10.04.2014

Bundespatentgericht 21. Senat

Beschluss

Sachgebiet: W (pat)

Zitier­vorschlag: Bundespatentgericht, Beschluss vom 10.04.2014, Az. 21 W (pat) 14/10 (REWIS RS 2014, 6389)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2014, 6389

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