BayObLG, Entscheidung vom 03.11.2023, Az. 204 StObWs 221/23

4. Strafsenat | REWIS RS 2023, 8158

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Gegenstand

Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, Rechtsbeschwerdegericht, Strafvollstreckungskammer, Bewilligung von Prozesskostenhilfe, Haftraum, Beschwerdeführer, Strafgefangener, Verpflichtungsantrag, Allgemeine Feststellungsklage, besonderes Feststellungsinteresse, Feststellungsantrag, Antragsgegner, Beiordnung eines Rechtsanwalts, Verletzung der Menschenwürde, Menschenwürdeverletzung, Einzelhaftraum, Wiederholungsgefahr, Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Kammerbeschluss, Beschlüsse


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204 StObWs 221/23

03.11.2023

BayObLG 4. Strafsenat

Entscheidung

Zitier­vorschlag: BayObLG, Entscheidung vom 03.11.2023, Az. 204 StObWs 221/23 (REWIS RS 2023, 8158)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2023, 8158

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