BayObLG, Entscheidung vom 01.03.2024, Az. 203 StObWs 521/23

3. Strafsenat | REWIS RS 2024, 1926

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Gegenstand

Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, Begründung der Rechtsbeschwerde, Rechtsbeschwerdegericht, Strafvollstreckungskammer, Beschwerdeführer, Auskunftserteilung, Unerlässlichkeit, Gehörsverletzung, Anstaltsärzte, Rechtliches Gehör, Aufklärungsrüge, Strafgefangener, Verfahrensrügen, Informationelle Selbstbestimmung, Unterbliebene Beweiserhebung, Gesundheitsdaten, Rechtsfehler, Verletzung des rechtlichen Gehörs, Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, Entschädigungsansprüche


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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203 StObWs 521/23

01.03.2024

BayObLG 3. Strafsenat

Entscheidung

Zitier­vorschlag: BayObLG, Entscheidung vom 01.03.2024, Az. 203 StObWs 521/23 (REWIS RS 2024, 1926)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2024, 1926

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2 BvR 1814/21

2 BvR 1541/15

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