BayObLG München, Entscheidung vom 18.11.2020, Az. 204 StObWs 385/20

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Gegenstand

Rechtsbeschwerdegericht, Nichtraucherschutz, Bayerisches Oberstes Landesgericht, Strafvollstreckungskammer, Rechtsschutzinteresse, Feststellungsantrag, Feststellungsinteresse, Rechtsschutzbedürfnis, Wiederholungsgefahr, Rechtsmißbrauch, Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Beschwerdewert, Strafgefangener, Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit, Beschwerdeverfahren, Justizvollzugsanstalt, Festsetzung des Gegenstandswertes, OLG Stuttgart, Aufhebung, Beschwerdeführer


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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Meta

204 StObWs 385/20

18.11.2020

BayObLG München

Entscheidung

Zitier­vorschlag: BayObLG München, Entscheidung vom 18.11.2020, Az. 204 StObWs 385/20 (REWIS RS 2020, 7284)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2020, 7284

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2 BvR 249/17

1 Vollz (Ws) 288/17

18 U 114/17

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