Bundesverfassungsgericht: Stattgebender Kammerbeschluss vom 07.03.2012
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf ein faires Verfahren durch Verweigerung von Telefonaten einer Untersuchungsgefangenen mit ihrem Verteidiger - Zum Verhältnis von § 119 Abs 4 S 1 StPO nF zu § 148 StPO
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