6. Kammer | REWIS RS 2022, 4865
STRASSENVERKEHR VERWALTUNGSRECHT AUTO VERWALTUNGSGERICHT DÜSSELDORF Hinzufügen
Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.
Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Meta
01.09.2022
Verwaltungsgericht Düsseldorf 6. Kammer
Urteil
Sachgebiet: K
§ 2 StVG; § 3 Abs. 1 StVG; § 4 Abs.1 und 5 StVG; § 49 StVG; § 14 Abs. 1 OBG NRW; § 30 Abs. 1 StVO; § 11 FeV
Zitiervorschlag: Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 01.09.2022, Az. 6 K 4721/21 (REWIS RS 2022, 4865)
Papierfundstellen: REWIS RS 2022, 4865
Auf Mobilgerät öffnen.
Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
2 L 153/23 (Verwaltungsgericht Minden)
9 L 510/21 (Verwaltungsgericht Minden)
6 L 118/21 (Verwaltungsgericht Düsseldorf)
3 C 21/15 (Bundesverwaltungsgericht)
Entziehung einer Fahrerlaubnis auf der Grundlage des Fahreignungs-Bewertungssystems
Entziehung der Fahrerlaubnis, Rechtswidrige Gutachtensanordnung, Ungenügende Ermessenserwägungen, Kein Ausnahmefall für ein Abweichen vom Fahreignungs-Bewertungssystem