Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 26.10.2010, Az. IX ZR 212/09

IX. Zivilsenat | REWIS RS 2010, 2016

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[X.]BESCHLUSS [X.] ZR 212/09 vom 26. Oktober 2010 in dem Rechtsstreit - 2 - Der [X.]. Zivilsenat des [X.] hat am 26. Oktober 2010 durch [X.] Ganter und [X.], Prof. Dr. [X.], Prof. Dr. Gehrlein und [X.] beschlossen: Das Urteil vom 23. September 2010 ist bei Rn. 33, 3. Zeile dahin-gehend zu berichtigen, dass es anstatt Klägerin Schuldnerin [X.] muss. [X.] [X.]

Gehrlein [X.]
Vorinstanzen: [X.], Entscheidung vom 04.01.2008 - 302 O 374/05 - [X.], Entscheidung vom 20.10.2009 - 9 U 40/08 -

Meta

IX ZR 212/09

26.10.2010

Bundesgerichtshof IX. Zivilsenat

Sachgebiet: ZR

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 26.10.2010, Az. IX ZR 212/09 (REWIS RS 2010, 2016)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2010, 2016

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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Referenzen
Wird zitiert von

12 U 31/19

Zitiert

IX ZR 212/09

IX ZR 104/07

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