Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 27.06.2012, Az. IX ZR 221/09

IX. Zivilsenat | REWIS RS 2012, 5240

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BUNDESGERICHTSHOF

BESCHLUSS
IX ZR 221/09

vom

27. Juni 2012

in dem Rechtsstreit

-

2

-
Der IX.
Zivilsenat des [X.] hat durch [X.] [X.], den
Richter Raebel, die Richterin [X.], den
Richter Dr.
Pape
und die Richterin Möhring

am
27. Juni 2012
beschlossen:

Die Entscheidungsformel des Senatsbeschluss vom 10. Mai 2012 wird gemäß § 319 Abs. 1 ZPO dahingehend berichtigt, dass die Worte
"der Klägerin"
jeweils durch "der Beklagten"
zu ersetzen sind.

Kayser
Raebel
[X.]

Pape
Möhring

Vorinstanzen:
[X.], Entscheidung vom 30.10.2008 -
30 O 416/06 -

O[X.], Entscheidung vom 11.11.2009 -
13 [X.]/08 -

Meta

IX ZR 221/09

27.06.2012

Bundesgerichtshof IX. Zivilsenat

Sachgebiet: ZR

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 27.06.2012, Az. IX ZR 221/09 (REWIS RS 2012, 5240)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2012, 5240

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Zitiert

IX ZR 221/09

13 U 190/08

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