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BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
VI ZR 269/12
vom
25. Juni 2013
in dem Rechtsstreit
-
2 -
Der VI. Zivilsenat des [X.] hat am 25. Juni 2013 durch den
Vorsitzenden Richter [X.], den
Richter [X.], die Richterin [X.], den Richter Pauge
und
die Richterin von
Pentz
beschlossen:
Im Urteil vom 14. Mai 2013 ist auf Blatt 8,
Randziffer 15 folgendes Zitat falsch geschrieben:
"".
Richtig muss es heißen:
"".
[X.]
[X.]
[X.]
Pauge
von
Pentz
Vorinstanzen:
[X.], Entscheidung vom 19.10.2011 -
28 O 116/11 -
O[X.], Entscheidung vom 10.05.2012 -
15 [X.]/11 -
Meta
25.06.2013
Bundesgerichtshof VI. Zivilsenat
Sachgebiet: ZR
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 25.06.2013, Az. VI ZR 269/12 (REWIS RS 2013, 4769)
Papierfundstellen: REWIS RS 2013, 4769
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