Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 25.06.2013, Az. VI ZR 269/12

VI. Zivilsenat | REWIS RS 2013, 4769

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BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
VI ZR 269/12
vom
25. Juni 2013
in dem Rechtsstreit

-
2 -

Der VI. Zivilsenat des [X.] hat am 25. Juni 2013 durch den
Vorsitzenden Richter [X.], den
Richter [X.], die Richterin [X.], den Richter Pauge
und
die Richterin von
Pentz

beschlossen:

Im Urteil vom 14. Mai 2013 ist auf Blatt 8,
Randziffer 15 folgendes Zitat falsch geschrieben:
"".
Richtig muss es heißen:
"".
[X.]
[X.]
[X.]

Pauge
von
Pentz

Vorinstanzen:
[X.], Entscheidung vom 19.10.2011 -
28 O 116/11 -

O[X.], Entscheidung vom 10.05.2012 -
15 [X.]/11 -

Meta

VI ZR 269/12

25.06.2013

Bundesgerichtshof VI. Zivilsenat

Sachgebiet: ZR

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 25.06.2013, Az. VI ZR 269/12 (REWIS RS 2013, 4769)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2013, 4769

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VI ZR 269/12

15 U 199/11

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