Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.
Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Kostenerstattung zwischen öffentlichen Jugendhilfeträgern
Die Revision gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs [X.] vom 16. Februar 2011 ist nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zuzulassen. Die Revision kann dem Senat Gelegenheit geben, den Anwendungsbereich der Kostenerstattungsregelung des § 89a Abs. 3 [X.] zu klären.
Meta
5 B 36/11, 5 B 36/11 (5 C 25/11)
22.12.2011
Bundesverwaltungsgericht 5. Senat
Beschluss
Sachgebiet: C
vorgehend Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, 16. Februar 2011, Az: 12 S 1608/08, Urteil
§ 89a Abs 3 SGB 8
Zitiervorschlag: Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 22.12.2011, Az. 5 B 36/11, 5 B 36/11 (5 C 25/11) (REWIS RS 2011, 50)
Papierfundstellen: REWIS RS 2011, 50
Auf Mobilgerät öffnen.
Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
5 StR 116/01 (Bundesgerichtshof)
4 StR 643/10 (Bundesgerichtshof)
Strafverfahren: Rechtsfolgen der unterbliebenen Belehrung eines ausländischen Festgenommenen über sein Recht auf unverzügliche Benachrichtigung seiner …
5 B 35/11, 5 B 35/11 (5 C 13/11) (Bundesverwaltungsgericht)
Beschränkung der Revisionszulassung durch das Verwaltungsgericht
4 B 20/14 (Bundesverwaltungsgericht)
Versagung der Baugenehmigung trotz Einvernehmen der Gemeinde
4 StR 643/10 (Bundesgerichtshof)
Keine Referenz gefunden.
Keine Referenz gefunden.