Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 18.07.2013, Az. I ZR 62/11

I. Zivilsenat | REWIS RS 2013, 3995

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BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
I ZR 62/11
vom
18. Juli 2013
in dem Rechtsstreit

-
2
-
Der I. Zivilsenat des [X.] hat am
18. Juli
2013 durch [X.]
Dr.
Dr.
h.c.
[X.] und [X.], Dr.
Kirchhoff, Dr.
Koch und
Dr.
Löffler

beschlossen:

Das Urteil vom 6. Februar 2013 wird wegen offenbarer [X.] gemäß § 319 Abs. 1 ZPO wie folgt berichtigt:

-"sprechenden Umstände".

[X.]
Pokrant
Kirchhoff

Koch
Löffler

Vorinstanzen:
[X.], Entscheidung vom 09.06.2009 -
15 O 704/07 -

KG Berlin, Entscheidung vom 22.02.2011 -
5 [X.]/09 -

Meta

I ZR 62/11

18.07.2013

Bundesgerichtshof I. Zivilsenat

Sachgebiet: ZR

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 18.07.2013, Az. I ZR 62/11 (REWIS RS 2013, 3995)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2013, 3995

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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Referenzen
Wird zitiert von

4 U 40/20

4 W 59/21

Zitiert

I ZR 62/11

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