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Nichtannahmebeschluss ohne Begründung: Verfassungsmäßigkeit von § 32a EStG in den 1993 bis 1996 gültigen Fassungen - Zahlungen für vorzeitigen Erbausgleich als außergewöhnliche Belastungen
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13.04.2012
Bundesverfassungsgericht 2. Senat 2. Kammer
Kammerbeschluss ohne Begründung
Sachgebiet: BvR
vorgehend BFH, 28. April 2010, Az: VI B 167/09, Beschluss
GG, § 93d Abs 1 S 3 BVerfGG, § 1934d BGB, § 32a EStG vom 25.02.1992, § 32a EStG vom 11.10.1995, § 33 Abs 1 EStG
Zitiervorschlag: Bundesverfassungsgericht, Kammerbeschluss ohne Begründung vom 13.04.2012, Az. 2 BvR 1384/10 (REWIS RS 2012, 7345)
Papierfundstellen: REWIS RS 2012, 7345
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Bundesverfassungsgericht, 2 BvR 1384/10, 13.04.2012.
Bundesfinanzhof, VI B 167/09, 28.04.2010.
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