Aktenzeichen VI B 167/09

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ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCNA5AGUPPY4638P9F

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesfinanzhof: Beschluss vom 28.04.2010

(Zahlungen im Zusammenhang mit dem vorzeitigen Erbausgleich sind keine außergewöhnlichen Belastungen - Fortgeltung des Grundgesetzes - Keine Revisionszulassung wegen behauptetem Verstoß des FG-Urteils gegen die Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten - Darlegung einer geltend gemachten Verfassungswidrigkeit von § 32a EStG - Schlüssige Rüge eines Verfahrensmangels - Rüge des nicht wirksamen Zustandekommens des EStG wegen behaupteter nicht ordnungsgemäßer Mitwirkung des Parlaments)

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Verfahrensgang

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Az. 2 BvR 1384/10
Bundesverfassungsgericht, 2 BvR 1384/10, 13.04.2012.
Az. VI B 167/09
Bundesfinanzhof, VI B 167/09, 28.04.2010.
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