Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 16.12.2011, Az. AnwZ (Brfg) 30/11

Senat für Anwaltssachen | REWIS RS 2011, 287

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BUNDESGERICHTSHOF

BESCHLUSS
AnwZ
([X.]) 30/11

vom

16. Dezember 2011

in der
verwaltungsrechtlichen Anwaltssache

wegen Widerrufs der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft-

2

-

Der Bundesgerichtshof, [X.], hat durch die Vorsitzende Richterin [X.], die Richterinnen Roggenbuck und [X.] sowie die Rechtsanwältin [X.] und den Rechtsanwalt Prof. Dr. Quaas

am 16. Dezember 2011

beschlossen:

Der Beschluss des [X.], [X.], vom 28.
Oktober 2011 wird dahin berichtigt, dass es im Tenor heißen muss:
"Der Antrag des [X.] auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des 1. Senats des Brandenburgi-schen Anwaltsgerichthofs vom 9. Mai 2011
wird abge-lehnt."
Kessal-Wulf

Roggenbuck [X.]

Hauger Quaas

Vorinstanz:
[X.], Entscheidung vom 09.05.2011 -
AGH I 3/10

Meta

AnwZ (Brfg) 30/11

16.12.2011

Bundesgerichtshof Senat für Anwaltssachen

Sachgebiet: False

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 16.12.2011, Az. AnwZ (Brfg) 30/11 (REWIS RS 2011, 287)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2011, 287

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5 StR 109/07

5 StR 491/09

2 BvR 1230/10

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