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BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
AnwZ
([X.]) 30/11
vom
16. Dezember 2011
in der
verwaltungsrechtlichen Anwaltssache
wegen Widerrufs der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft-
2
-
Der Bundesgerichtshof, [X.], hat durch die Vorsitzende Richterin [X.], die Richterinnen Roggenbuck und [X.] sowie die Rechtsanwältin [X.] und den Rechtsanwalt Prof. Dr. Quaas
am 16. Dezember 2011
beschlossen:
Der Beschluss des [X.], [X.], vom 28.
Oktober 2011 wird dahin berichtigt, dass es im Tenor heißen muss:
"Der Antrag des [X.] auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des 1. Senats des Brandenburgi-schen Anwaltsgerichthofs vom 9. Mai 2011
wird abge-lehnt."
Kessal-Wulf
Roggenbuck [X.]
Hauger Quaas
Vorinstanz:
[X.], Entscheidung vom 09.05.2011 -
AGH I 3/10
Meta
16.12.2011
Bundesgerichtshof Senat für Anwaltssachen
Sachgebiet: False
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 16.12.2011, Az. AnwZ (Brfg) 30/11 (REWIS RS 2011, 287)
Papierfundstellen: REWIS RS 2011, 287
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