Aktenzeichen 5 StR 109/07

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RCN:
RCNVGW78RWDLDG2PVC

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 14.03.2011

Wahlverteidigergebühr: Höhe der Pauschgebühr im Revisionsverfahren

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Verfahrensgang

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Az. 5 StR 109/07
Bundesgerichtshof, 5 StR 109/07, 14.03.2011.
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