Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 16.12.2011, Az. AnwZ (Brfg) 19/11

Senat für Anwaltssachen | REWIS RS 2011, 284

© REWIS UG (haftungsbeschränkt)

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Entscheidungstext


Formatierung

Dieses Urteil liegt noch nicht ordentlich formatiert vor. Bitte nutzen Sie das PDF für eine ordentliche Formatierung.

PDF anzeigen


BUNDESGERICHTSHOF

BESCHLUSS
AnwZ ([X.]) 19/11

vom

16. Dezember 2011

in der verwaltungsrechtlichen Anwaltssache

wegen Abwicklerbestellung-

2

-

Der [X.], [X.],
hat durch die
Vorsitzende Richterin Dr. Kessal-Wulf, die Richterinnen Roggenbuck und [X.] sowie die Rechtsanwälte
Dr. [X.] und Prof. Dr. Stüer

am
16. Dezember 2011
beschlossen:

Der Antrag des [X.] auf Zulassung der Berufung gegen den Beschluss des 1.
Senats des [X.] vom 21.
März 2011 wird abgelehnt.

Der Kläger hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen.

Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000

t-gesetzt.

Gründe:

Der Zulassungsantrag bleibt ohne Erfolg, weil er nicht von einem Pro-zessbevollmächtigten eingelegt worden ist (§
112e Satz
2 [X.], §
125 Abs.
1 Satz
1, §
67 Abs.
4 Satz
2 VwGO). Die Kostenentscheidung beruht auf §
112c

1
-

3

-

Abs.
1 Satz
1 [X.] in Verbindung mit §
154 Abs.
2 VwGO, die [X.] auf §
194
Abs.
1 [X.] in Verbindung mit §
52 Abs.
2 GKG.

Kessal-Wulf
Roggenbuck
[X.]

[X.]
Stüer
Vorinstanz:
[X.], Entscheidung vom 21.03.2011 -
BayAGH I -
22/10 -

Meta

AnwZ (Brfg) 19/11

16.12.2011

Bundesgerichtshof Senat für Anwaltssachen

Sachgebiet: False

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 16.12.2011, Az. AnwZ (Brfg) 19/11 (REWIS RS 2011, 284)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2011, 284

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

Keine Referenz gefunden.

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.