Aktenzeichen 2 BvR 1230/10

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2011:rk20110516.2bvr123010
RCN:
RCN4RHJMP7GVYERN63

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 16.05.2011

Nichtannahmebeschluss: Strafrechtliche Verurteilung eines Rechtsanwalts wegen Parteiverrats bei zeitlich aufeinander folgender Vertretung sowohl des Haupttäters als auch des Anstifters einer Straftat verletzt keine Grundrechte - BGHSt 3, 400 begründete insofern keinen Verbotsirrtum <§ 17 StGB> - Anforderungen an Verstoß gegen Bestimmtheitsgrundsatz durch Rechtsprechungsänderung

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Verfahrensgang

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Az. 2 BvR 1230/10
Bundesverfassungsgericht, 2 BvR 1230/10, 16.05.2011.
Az. 5 StR 491/09
Bundesgerichtshof, 5 StR 491/09, 08.04.2010.
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