Bundesverfassungsgericht, Entscheidung vom 10.10.2001, Az. 1 BvL 17/00

Foto: © Bundesverfassungsgericht │ foto USW. Uwe Stohrer, Freiburg

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Gegenstand

Entschädigung für durch "Kalte Enteignung" in Volkseigentum der DDR überführte Mietshausgrundstücke


Meta

1 BvL 17/00

10.10.2001

Bundesverfassungsgericht

Sachgebiet: BvL

Zitier­vorschlag: Bundesverfassungsgericht, Entscheidung vom 10.10.2001, Az. 1 BvL 17/00 (REWIS RS 2001, 1079)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2001, 1079 BVerfGE 104, 74-92 REWIS RS 2001, 1079

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Ähnliche Entscheidungen

1 BvR 2307/94, 1 BvR 1120/95, 1 BvR 1408/95, u.a. (Bundesverfassungsgericht)

Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz über die Wiedergutmachung von Enteigungsunrecht


1 BvR 2349/96 (Bundesverfassungsgericht)

Wiedereinräumung eines einem in der DDR enteigneten Unternehmen gehörenden und im Grundbuch gelöschten Erbbaurechts


1 BvR 875/92 (Bundesverfassungsgericht)

Verhältnis zwischen Restitution nach dem Vermögensgesetz und zivilrechtlichen Ansprüchen bei Veräußerung eines Grundstücks zwecks Erlangung …


1 BvR 1611/94 (Bundesverfassungsgericht)

Keine Rückgängigmachung einer in der Deutschen Demokratischen Republik vorgenommenen Enteignung bei Wegfall des Enteigungszwecks erst …


1 BvF 1/94 (Bundesverfassungsgericht)

Stichtagsregelung im Vermögensgesetz für Restitutionsausschluß wegen redlichen Erwerbs


Referenzen
Wird zitiert von

5 C 15/09

3 C 26/09

1 BvL 17/00

Zitiert

1 BvL 17/00

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.