Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 21.05.2012, Az. IV ZR 152/10

IV. Zivilsenat | REWIS RS 2012, 6283

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BUNDESGERICHTSHOF

BESCHLUSS
IV [X.]/10

vom

21. Mai 2012

in dem Rechtsstreit

-
2
-

Der IV.
Zivilsenat des [X.] hat durch die [X.], [X.], [X.], die Richterinnen
Harsdorf-Gebhardt und Dr. Brockmöller

am
21.
Mai
2012

beschlossen:

Die Anhörungsrüge gegen den Senatsbeschluss vom 21.
März 2012 wird auf Kosten der Klägerin [X.].

Gründe:

Die gemäß §
321a ZPO statthafte Anhörungsrüge der Klägerin ist nicht begründet.

Die Gerichte sind nach Art.
103 Abs.
1 GG verpflichtet, das [X.] der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu zie-hen. Hingegen ist es nicht erforderlich, alle Einzelpunkte des [X.] in den Gründen der Entscheidung auch ausdrücklich zu be-scheiden ([X.], Beschlüsse vom 10.
Mai 2005

[X.], [X.], 475; vom 12.
Mai 2010

[X.], [X.], 456; [X.] 96, 205, 216
f.). Das gilt umso mehr für die Zurückweisung einer Nichtzulas-sungsbeschwerde durch Beschluss, der gemäß §
544
Abs.
4
Satz
2 ZPO ohnehin nur kurz zu begründen ist (vgl. dazu [X.], Beschluss vom 4.
Dezember 2007

X
ZR 127/06, juris Rn.
3
f.). Der Senat hat in der Be-1
2
-
3
-

ratung am 21.
März 2012 die Angriffe der Nichtzulassungsbeschwerde der Klägerin in vollem Umfang geprüft,
die Beanstandungen sämtlich für nicht durchgreifend erachtet und deshalb die [X.] zurückgewiesen. Nach der vom [X.] gebilligten Rechtsprechung des [X.] können mit der Anhörungsrüge nur neue und eigenständige Verletzungen des Art.
103 Abs.
1 GG durch das Rechtsmittelgericht gerügt werden (vgl. [X.], Beschlüsse vom 27.
November 2007

VI
ZR 38/07, NJW
2008, 923; vom 12.
Mai 2010 aaO; [X.] NJW
2008, 2635).

-
4
-

Derartige Verstöße liegen nicht vor.

Mayen
[X.]
[X.]

Harsdorf-Gebhardt
Dr. Brockmöller

Vorinstanzen:
[X.], Entscheidung vom 27.02.2009 -
13 [X.]/06 -

OLG [X.], Entscheidung vom 10.06.2010 -
8 [X.] -

3

Meta

IV ZR 152/10

21.05.2012

Bundesgerichtshof IV. Zivilsenat

Sachgebiet: ZR

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 21.05.2012, Az. IV ZR 152/10 (REWIS RS 2012, 6283)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2012, 6283

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Zitiert

I ZR 203/08

IV ZR 117/09

IV ZR 38/09

IV ZR 16/10

IV ZR 251/08

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