Geld- und Valorentransportversicherung: Begriff des Versicherungsfalls bei vertraglichem Verbot der Gutschrift abgelieferten Geldes auf ein Eigenkonto des Versicherungsnehmers; Bindung an die Pflicht zur Anspruchserhebung gegen den führenden Versicherer bei Vertragsanfechtung durch alle Mitversicherer - Geldtransport III
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