Aktenzeichen IV ZR 38/09

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RCN:
RCN69WRXVEUJLX9M4G

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 21.09.2011

Valorenversicherung: Wirksamkeit eines im Voraus vereinbarten Ausschlusses der Anfechtung wegen arglistiger Täuschung - HEROS II

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