Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 30.07.2008, Az. II ZR 184/07

II. Zivilsenat | REWIS RS 2008, 2574

© REWIS UG (haftungsbeschränkt)

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Entscheidungstext


Formatierung

Dieses Urteil liegt noch nicht ordentlich formatiert vor. Bitte nutzen Sie das PDF für eine ordentliche Formatierung.

PDF anzeigen

[X.] ZR 184/07 vom 30. Juli 2008 in dem Rechtsstreit - 2 - [X.] [X.] hat am 30. Juli 2008 durch [X.], [X.], [X.] und [X.] beschlossen: Die Anhörungsrüge des Beschwerdeführers vom 24. Juli 2008 ge-gen den Senatsbeschluss vom 7. Juli 2008 wird zurückgewiesen. Der Senat hat die Rüge geprüft und sie als nicht begründet erach-tet. Nach der Rechtsprechung des [X.] ([X.]uss vom 8. Januar 2004 - 1 BvR 864/03, NJW 2004, 1371 m.w.Nachw.) bedarf eine letztinstanzliche Entscheidung keiner eingehenden Begründung; auf dem Wege der Anhörungsrüge kann die Partei die Mitteilung einer solchen Begründung nicht er-zwingen. Entgegen der Ansicht des Beschwerdeführers liegt eine "neue und eigenständige" Verletzung seines Anspruchs auf [X.] Gehör durch den Senat weder in dem - gemäß § 544 Abs. 4 Satz 2 ZPO zulässigen - Absehen von einer näheren Begründung noch darin, dass der Senat die von dem Beschwerdeführer [X.] Zulassungsgründe nicht für durchgreifend erachtet hat (vgl. [X.], [X.]. v. 20. November 2007 - [X.], [X.], 923 f. Tz. 6). Die mit der Anhörungsrüge wiederholten [X.], das Berufungsgericht habe gegen Art. 103 Abs. 1 GG ver-stoßen, hat der Senat - ebenso wie das sonstige Vorbringen des- 3 - Beschwerdeführers - bereits im Nichtzulassungsbeschwerdever-fahren eingehend und umfassend geprüft. Dies kann nicht Ge-genstand einer nochmaligen Überprüfung durch dasselbe Gericht sein (vgl. [X.] aaO). [X.] [X.]
[X.] Drescher Vorinstanzen: [X.], Entscheidung vom 19.10.2005 - 5 O 172/04 KfH - [X.] in [X.], Entscheidung vom 27.07.2007 - 14 U 212/05 -

Meta

II ZR 184/07

30.07.2008

Bundesgerichtshof II. Zivilsenat

Sachgebiet: ZR

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 30.07.2008, Az. II ZR 184/07 (REWIS RS 2008, 2574)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2008, 2574

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

Keine Referenz gefunden.

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.