Bundesverfassungsgericht, Kammerbeschluss ohne Begründung vom 05.07.2010, Az. 1 BvR 1179/08

1. Senat 3. Kammer | REWIS RS 2010, 5166

Foto: © Bundesverfassungsgericht │ foto USW. Uwe Stohrer, Freiburg

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Gegenstand

Nichtannahmebeschluss ohne Begründung: Aufklärungspflichten der Bank bei finanziertem Immobilienerwerb


Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

Von einer Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 [X.] abgesehen.

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

Diese Entscheidung scheint sehr kurz zu sein. Eventuell liegt lediglich eine Vorarbversion vor, die wir aktualisieren, sobald das Gericht diese veröffentlicht!

Meta

1 BvR 1179/08

05.07.2010

Bundesverfassungsgericht 1. Senat 3. Kammer

Kammerbeschluss ohne Begründung

Sachgebiet: BvR

vorgehend BGH, 26. März 2008, Az: XI ZR 16/06, Beschluss

§ 93d Abs 1 S 3 BVerfGG

Zitier­vorschlag: Bundesverfassungsgericht, Kammerbeschluss ohne Begründung vom 05.07.2010, Az. 1 BvR 1179/08 (REWIS RS 2010, 5166)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2010, 5166


Verfahrensgang

Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.

Az. 1 BvR 1179/08

Bundesverfassungsgericht, 1 BvR 1179/08, 28.09.2010.

Bundesverfassungsgericht, 1 BvR 1179/08, 05.07.2010.


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