Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 10.07.2018, Az. X ZR 65/16

X. Zivilsenat | REWIS RS 2018, 6313

© REWIS UG (haftungsbeschränkt)

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Entscheidungstext


Formatierung

Dieses Urteil liegt noch nicht ordentlich formatiert vor. Bitte nutzen Sie das PDF für eine ordentliche Formatierung.

PDF anzeigen

[X.]:[X.]:BGH:2018:100718UXZR65.16.0

BUN[X.]SGERICHTSHOF
IM NAMEN [X.]S VOLKES
URTEIL
X ZR 65/16
Verkündet am:

10. Juli 2018

Zöller

Justizangestellte

als Urkundsbeamtin

der Geschäftsstelle
in der Patentnichtigkeitssache

Berichtigt durch Beschluss
vom 3. September 2018
Anderer
Justizangestellte
als Urkundsbeamtin
der Geschäftsstelle
-
2
-
Der X. Zivilsenat des [X.] hat auf die mündliche Verhandlung vom 10.
Juli 2018 durch [X.]
[X.], Dr.
Grabinski, [X.] und Dr.
Deichfuß sowie die Richterin Dr.
Marx
für Recht erkannt:
Auf die Berufung wird das Urteil des 6.
Senats ([X.]) des [X.] vom 17.
Juni 2016
abgeändert.
Das [X.] Patent 1
327
222 wird mit Wirkung für die Bun-desrepublik [X.] im Umfang der Patentansprüche
1 bis
7 und
12 bis
23 für nichtig erklärt, soweit sein Gegenstand über fol-gende Fassung der Patentansprüche hinausgeht:
1.
Dispositif ([X.]) d'émission-réception de données par couplage inductif, [X.] ([X.]) et des [X.] ([X.], [X.]) [X.] ([X.]) [X.] [X.] du circuit d'antenne, et un mode de fonctionnement [X.] ([X.]) [X.] quasi permanente via [X.] ([X.]) connec-tée en série avec le circuit d'antenne ([X.]) et où des données sont en-voyées par démodulation de l'amplitude du champ magnétique ([X.]) émis par le circuit d'antenne ([X.]), [X.] ([X.]) étant capable de dialoguer avec un circuit intégré sans contact ([X.]) lorsqu'il est dans le mode actif, où [X.] comprend des [X.] ([X.], [X.], [X.], [X.]) [X.], [X.] ([X.]) via [X.] ([X.]) connectée en série avec le circuit d'antenne ([X.]), lorsque des données doivent être transmises, [X.] ([X.]) apte à perturber [X.] ([X.]) émis par un lecteur ([X.]) de circuit intégré sans contact et à être détecté par ledit autre lec-teur ([X.]) comme s'il s'agissait d'un signal de modulation de charge
([X.]') [X.], [X.] ([X.]) [X.] suivants:
-
le "0" logique, soit un potentiel de référence, et
-
l'état haute impédance.
-
3
-
2.
Dispositif ([X.]) d'émission-réception de données par couplage inductif, [X.] ([X.]) et des [X.] ([X.], [X.]) pour délivrer en un mode de fonctionnement passif, [X.] [X.] ([X.]) au circuit d'antenne ([X.]), un signal ([X.]) [X.] [X.] du circuit d'antenne, et des [X.] ([X.], [X.], [X.], [X.]) [X.], [X.] ([X.]), lorsque des données doivent être [X.] en mode de fonctionnement passif, [X.] ([X.]) apte à perturber [X.] ([X.]) émis par autre lecteur ([X.]) de circuit intégré sans contact et à être détecté par le-dit autre lecteur ([X.]) comme s'il s'agissait d'un signal de modulation de charge ([X.]') [X.].
3.
Dispositif selon la revendication 2, dans lequel [X.] ([X.]) comprend des [X.] ([X.], [X.]) du signal [X.] ([X.]), [X.] étant supérieure à la période du signal [X.].
4.
Dispositif selon la revendication 3, dans lequel [X.] ([X.]) comprend des groupes d'[X.] ([X.], [X.]) du signal [X.] ([X.]), les [X.] d'un même groupe étant [X.] à une fré-quence déterminée inférieure à la fréquence du signal [X.].
Les revendications 8 à 11 initialement [X.] restent dans leur état d'origine.
5.
Procédé pour transférer des données entre deux lecteurs ([X.], [X.]) de circuit intégré sans contact fonctionnant par couplage inductif, chaque lec-teur [X.] ([X.], [X.]) pour émettre [X.] [X.] ([X.], [X.]), des [X.] ([X.], [X.], [X.], [X.]) pour appliquer via [X.] ([X.]) connectée en série avec le circuit d'antenne ([X.]) au circuit d'antenne un signal [X.] [X.] ([X.], [X.]), et des [X.] ([X.], [X.], [X.]-P4, [X.], [X.]) pour moduler [X.] ([X.], [X.]) dans un mode de fonctionnement [X.] ([X.]) [X.], de -
4
-
façon quasi-permanente au circuit d'antenne et où les données sont en-voyées par modulation de l'amplitude du champ magnétique ([X.]) émis par le circuit d'antenne, chaque lecteur étant capable de dialoguer avec un circuit intégré sans contact ([X.]) lorsqu'il est dans le mode actif, [X.] à:
-
prévoir, [X.] premier lecteur ([X.]) des [X.] ([X.], [X.], [X.], [X.]) [X.] du fonctionnement d'un circuit inté-gré sans contact, [X.] en mode de fonctionnement [X.] ([X.]) du premier lecteur via [X.] ([X.]) connectée en série avec le circuit d'antenne ([X.]),
lorsque les données doivent être [X.] par le premier lecteur, [X.] ([X.]) apte à perturber [X.] ([X.]) émis par l'autre lecteur ([X.]), comme s'il s'agissait d'un signal de modulation de charge ([X.]') [X.], et
-
faire fonctionner le premier lecteur ([X.]) [X.], [X.] ([X.]) [X.] suivants:
-
le "0" logique, soit un potentiel de référence, et
-
l'état haute impédance.
6.
Procédé de transmission de données entre deux lecteurs ([X.], [X.]) de circuits intégrés sans contact fonctionnant par couplage inductif, chaque lecteur comportant
un circuit d'antenne ([X.], [X.]) pour émettre [X.] [X.] ([X.], [X.]), des [X.] ([X.], [X.], [X.], [X.]) pour appliquer au circuit d'antenne un signal [X.] [X.] ([X.], [X.]), et des [X.] ([X.], [X.], [X.]-P4, [X.], [X.]) pour moduler [X.] ([X.], [X.]) en mode de fonctionnement passif, [X.] en appli-quant [X.] ([X.]) au circuit d'antenne ([X.]), caractérisé en ce que le procédé comprend les étapes consistant à:
-
prévoir, [X.] premier lecteur ([X.]) des [X.] ([X.], [X.], [X.], [X.]) [X.] du fonctionnement d'un circuit inté-gré sans contact; [X.] en mode de fonctionnement [X.] ([X.]) du premier lecteur, lorsque les données doivent être [X.] par le premier lecteur, un signal de mo--
5
-
dulation de charge à deux états ([X.]) apte à perturber [X.] ([X.]) émis par l'autre lecteur ([X.]), comme s'il s'agissait d'un signal de modulation de charge ([X.]') [X.], et
-
faire fonctionner le premier lecteur ([X.]) en circuit intégré sans con-tact.
7.
Procédé selon la revendication 6, dans lequel le signal
de modulation de charge ([X.]) comprend des [X.] ([X.], [X.]) du signal [X.] [X.] ([X.]), [X.] étant supérieure à la période du signal [X.].
8.
Procédé selon la revendication 7, dans lequel [X.] ([X.]) comprend des groupes d'[X.] ([X.], I2
...) du signal [X.] ([X.]), les [X.] d'un même groupe étant [X.] à une fré-quence déterminée inférieure à la fréquence du signal [X.] ([X.]).
9.
Procédé pour envoyer des données à un lecteur ([X.]) de circuit intégré sans contact, [X.] ([X.]) émettant [X.] ([X.]), au moyen d'un dispositif ([X.]) [X.] ([X.]) et des [X.] ([X.], [X.]) [X.] [X.] [X.] ([X.]) du circuit d'antenne dans un mode de fonctionnement passif, [X.] par appliquant [X.] ([X.]) au circuit d'antenne ([X.]), [X.] au circuit d'antenne ([X.]) du dispositif ([X.]), dans le mode de fonctionnement passif, [X.] ([X.]) apte à perturber [X.] ([X.]) émis par [X.] ([X.]) de circuit intégré sans contact et à être détecté par le lec-teur ([X.]) comme s'il s'agissait d'un signal de modulation de charge ([X.]') [X.] interrupteur de court-circuit d'antenne d'un circuit in-tégré sans contact.
10.
Procédé selon la revendication 9, dans lequel [X.] ([X.]) comprend des [X.] ([X.], I2
...) du signal [X.] ([X.]), [X.] étant supérieure à la période du signal [X.].
-
6
-
11.
Procédé selon la revendication 10, dans lequel [X.] ([X.]) comprend des groupes d'[X.] ([X.], I2
...) du signal [X.] ([X.]), les [X.] d'un même groupe étant [X.] à une fré-quence déterminée inférieure à la fréquence du signal [X.] ([X.]).
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.
Von Rechts wegen
-
7
-
Tatbestand:
Die Beklagte ist Inhaberin des mit Wirkung für die Bundesrepublik [X.] erteilten [X.]n Patents 1
327
222 (Streitpatents), das ein kontaktloses Lesegerät für eine integrierte Schaltung betrifft und unter Inan-spruchnahme einer [X.] Priorität vom 16.
Oktober 2000 am 5.
Okto-ber 2001 angemeldet worden ist. Die
erteilten Patentansprüche 1, 12 und 19, auf die insgesamt zwanzig weitere Patentansprüche zurückbezogen sind, lau-ten in
der Verfahrenssprache:
1.
Dispositif ([X.]) d'émission-réception de données par couplage inductif, [X.] ([X.]) et des [X.] ([X.], [X.]) [X.] ([X.]) [X.] [X.] du circuit d'antenne, ca-ractérisé en ce que [X.] comprend des [X.] ([X.], [X.], [X.], [X.]) [X.], [X.] ([X.]), lorsque des données doivent être [X.], [X.] ([X.]) apte à perturber [X.] ([X.]) émis par un autre lecteur ([X.]) de circuit intégré sans contact et à être détecté par ledit autre lec-teur ([X.]) comme s'il s'agissait d'un signal de modulation de charge ([X.]') [X.] interrupteur de court-circuit d'antenne d'un circuit in-tégré sans contact.
12.
Procédé pour transférer des données entre deux lecteurs ([X.], [X.]) [X.] par couplage inductif, chaque lec-teur [X.] ([X.], [X.]) pour émettre [X.] [X.] ([X.], [X.]), des [X.] ([X.], [X.], [X.], [X.]) pour appliquer au circuit d'antenne un signal [X.] [X.] ([X.], [X.]), et des [X.] ([X.], [X.], [X.]-P4, [X.], [X.]) pour moduler [X.] ([X.], [X.]), caractérisé en ce que le procédé comprend les étapes consistant à:
-
prévoir, [X.] premier lecteur ([X.]), des [X.] ([X.], [X.], [X.], [X.]) [X.] du fonctionnement d'un circuit inté-1
-
8
-
gré sans contact, [X.] ([X.]) du premier lecteur, lorsque des données doivent être [X.] par le premier lecteur, [X.] ([X.]) apte à perturber [X.] ([X.]) émis par l'autre lecteur
([X.]) comme s'il s'agissait d'un signal de modulation de charge ([X.]') [X.], et
-
faire fonctionner le premier lecteur ([X.]) [X.].
19.
Procédé pour envoyer des données à un lecteur ([X.]) de circuit intégré sans contact, [X.] ([X.]) émettant [X.] ([X.]), au moyen d'un dispositif ([X.]) [X.] ([X.]) et des [X.] ([X.], [X.]) [X.]
([X.]) [X.] [X.] du circuit d'antenne, caractérisé en ce que le procédé comprend l'étape consistant à appliquer au circuit d'antenne ([X.]) du dispositif ([X.]) [X.] ([X.]) apte à perturber [X.] ([X.]) émis par [X.] ([X.]) de circuit intégré sans contact et à être détecté par [X.] ([X.]) comme s'il s'agissait d'un si-gnal de modulation de charge ([X.]') [X.].
Die Klägerin hat geltend gemacht, der Gegenstand der Patentansprüche 1 bis 7 und 12 bis 23 beruhe nicht auf erfinderischer Tätigkeit; zudem sei die in den Patentansprüchen 2 und 5
beanspruchte Erfindung nicht so offenbart, dass ein Fachmann sie ausführen könne. Die Beklagte hat das Streitpatent in erster Instanz in der erteilten und hilfsweise in einer geänderten Fassung verteidigt.
Das Patentgericht hat das Streitpatent im angegriffenen Umfang für nich-tig erklärt. Dagegen wendet sich die Berufung der Beklagten, mit der sie das Streitpatent zuletzt nur noch in geänderter Fassung verteidigt. Die Klägerin tritt dem Rechtsmittel entgegen.
2
3
-
9
-
Entscheidungsgründe:
Die zulässige Berufung hat Erfolg.

I.
Das Streitpatent betrifft Lesegeräte zur induktiven, kontaktlosen Kopplung und Datenübertragung mit integrierten Schaltungen.
1.
Nach den Ausführungen in der [X.] waren im Stand der Technik Lesegeräte zur kontaktlosen Kommunikation mit integrierten Schaltun-gen bekannt, insbesondere in Form von Geräten zur Kommunikation mit Chip-karten und elektronischen
Ausweiskarten zum Zwecke der Bezahlung, [X.] oder Zugangskontrolle.
Die Kommunikation erfolgt in der Weise, dass die Lesegeräte über einen [X.] ein Magnetfeld aussenden, dessen Amplitude zum Zwecke der Datenübertragung moduliert wird. Die als Gegenstelle eingesetzte integrierte Schaltung umfasst einen [X.] und einen Demodulator, um das [X.] zu empfangen und die damit übertragenen Daten zu extrahieren. Um Daten an das Lesegerät zu senden, kann die kontaktlose integrierte Schaltung den Stromfluss in ihrem [X.] kurzschließen. Die Kurzschlüsse verur-sachen eine Störung des vom Lesegerät ausgegebenen Magnetfelds. Das [X.] kann diese Störungen mit seinem [X.] registrieren und die damit übertragenen Daten extrahieren.
Je nach Einsatzzweck besteht das Bedürfnis, die von den Lesegeräten empfangenen und gespeicherten Daten in einem zentralen Datensystem zu-sammenzuführen. Im Stand der Technik wurden die Daten hierzu über eine [X.] übertragen, sei es innerhalb einer hierfür vorgesehenen festen Infrastruk-tur, sei es durch vorübergehenden [X.] eines jeden [X.] an ein Zentralsystem.
4
5
6
7
8
-
10
-
Dem Streitpatent liegt vor diesem Hintergrund die Aufgabe zugrunde, das Auslesen der Daten aus einem Lesegerät zu vereinfachen.
2.
Zur Lösung schlägt das Streitpatent gemäß der von der Beklagten zuletzt verteidigten Fassung der Patentansprüche
1, 2 und 9 Vorrichtungen und Verfahren vor, deren Merkmale sich wie nachfolgend dargestellt gliedern [X.]. Die Merkmalsgliederung aus dem angegriffenen Urteil ist in eckigen Klammern wiedergegeben. Soweit die Patentansprüche funktionell überein-stimmende Merkmale vorsehen (zum Beispiel die Merkmale 1.6.2, 2.6.2
und 9.6.2), wird auf diese im Folgenden zusammenfassend auch mit dem Präfix "x" Bezug genommen (zum Beispiel "Merkmal [X.].2").
Patentanspruch 1
Patentanspruch 2
Patentanspruch 9
1.1
Die Vorrichtung ([X.]) dient zum Senden und Empfangen von Daten über induktive Kopp-lung [[X.]] und umfasst
2.1
Die Vorrichtung ([X.]) dient zum Senden und Empfangen von [X.] über induktive Kopplung und umfasst
9.1
Das Verfahren dient zum Senden von Daten an ein kontaktloses Lesegerät ([X.]) für integrierte Schal-tungen [O1].

1.2
einen [X.] ([X.]) [M2],
2.2
einen [X.] ([X.]),
9.2
Das Lesegerät ([X.]) [X.] ein Magnetfeld aus
[[X.]].
1.3
Mittel ([X.], [X.]), um ein alternierendes Signal ([X.]) zur Erregung des [X.]es zu erzeugen [[X.]], und
2.3
Mittel
([X.], [X.]), um in ei-nem passiven Betriebsmodus, bei dem Daten gesendet werden, in-dem das [X.]
([X.]) auf den [X.] angewendet wird, ein alternieren-des [X.]
([X.]) des [X.] zu liefern, und
9.3
Eine Vorrichtung ([X.]) umfasst einen [X.] ([X.]) [O3] und [X.] ([X.], [X.]) zum [X.] eines alternie-renden [X.]s ([X.])
des [X.]es in einem passiven Be-triebsmodus, bei dem [X.] gesendet werden, in-dem das [X.] ([X.]) auf
den [X.] ([X.]) ange-wendet wird [O4p].
1.4
einen aktiven Betriebsmodus,
-
-
1.4.1
bei dem das [X.] ([X.]) in quasi-permanenter
Weise über eine in Reihe mit dem [X.] ([X.]) geschaltete Kapazität ([X.]) auf den [X.] angewen-det wird und
-
-
9
10

-
11
-
Patentanspruch 1
Patentanspruch 2
Patentanspruch 9
1.4.2
bei dem Daten über [X.] der Amplitude des [X.] ([X.]) gesendet wer-den, welches von dem [X.] ([X.]) ausgegeben wird,
-
-
1.4.3
wobei die Vorrichtung ([X.]) in der Lage ist, mit einer kon-taktlosen integrierten Schal-tung ([X.]) in einen Dialog zu treten, wenn sie sich im akti-ven Modus befindet,
-
-
1.5
Mittel ([X.], [X.], [X.], [X.]) zur Simulation des Betriebs einer
kontaktlosen integrierten Schaltung [M4].
2.5
Mittel ([X.], [X.], [X.], [X.]) zur Simulation des Betriebs einer
kontaktlosen integrierten Schal-tung.
-
1.6
Die zuletzt genannten Mittel sind so angeordnet, dass in ei-nem passiven Betriebsmodus auf den [X.] ([X.]) über die in Reihe mit dem
[X.] ([X.]) geschaltete Kapazität, wenn Daten zu über-tragen sind [[X.]], ein [X.] ([X.]) mit zwei Zuständen angewendet wird [[X.]], das geeignet ist,
2.6
Die zuletzt genannten Mittel sind so angeordnet, dass auf den [X.] ([X.]), wenn Daten im passiven Betriebsmodus zu übertragen sind [[X.]], ein [X.] ([X.]) mit zwei Zuständen angewendet wird, das geeignet ist,
9.6
Auf den [X.] ([X.]) der Vorrichtung ([X.]) wird
in dem passi-ven Betriebsmodus
ein [X.] ([X.]) mit zwei Zuständen angewendet [[X.]], das geeignet ist,
1.6.1
ein Magnetfeld ([X.]) zu stö-ren, das von einem anderen kontaktlosen Lesegerät ([X.]) für integrierte Schaltungen ausgegeben wird [[X.]], und
2.6.1
ein Magnetfeld ([X.]) zu stören, das von einem anderen [X.] ([X.]) für integrier-te Schaltungen ausgegeben wird, und
9.6.1
das Magnetfeld ([X.]), das vom kontaktlosen [X.] ([X.]) für [X.] wird, zu stören [[X.]] und
1.6.2
von dem anderen Lesegerät ([X.]) so erfasst zu werden, als ob es sich um
ein [X.] ([X.]') handeln [X.], das auf einen Antennen-kurzschlussschalter einer kon-taktlosen integrierten Schaltung angewendet wird [[X.]].
2.6.2
von dem anderen Lesegerät ([X.]) so erfasst zu werden, als ob es sich um ein [X.] ([X.]') handeln würde, das auf einen Antennenkurz-schlussschalter einer kontaktlosen integrierten Schaltung angewen-det wird.
9.6.2
vom Lesegerät ([X.]) so erfasst zu werden, als ob es sich um ein [X.] ([X.]') han-deln würde, das auf einen Antennenkurzschluss-schalter einer kontaktlosen integrierten Schaltung [X.] wird [O7].
1.7
Das [X.] ([X.]) weist eine Wechselfolge der zwei folgenden Zustände auf:
-
Zustand "0", das heißt ein Referenzpotential, und
-
Zustand hoher Impedanz.

-
12
-

3.
Einige Merkmale bedürfen näherer Betrachtung.
a)
Aus Merkmal [X.] ergibt sich, dass die Datenübertragung durch induk-tive Kopplung erfolgen muss.
Dies bedeutet, dass die Übertragung lediglich mit Hilfe eines Magnetfelds erfolgt,
das in den beteiligten Geräten im Wege der Induktion eine Spannung erzeugt. Ausgeschlossen ist damit die Übertragung mittels elektromagnetischer Wellen wie zum Beispiel Mikrowellen.
Elektromagnetische Wellen weisen zwar ebenfalls ein zeitlich und räum-lich variierendes Magnetfeld auf, das eingesetzt werden kann, um in einem Empfänger eine Spannung zu induzieren. Dennoch unterscheidet sich ihre Funktionsweise von derjenigen eines magnetischen Felds.
b)
Der in Merkmal [X.].2 als Vergleichsobjekt erwähnte Antennenkurz-schlussschalter dient dazu, Daten von einer integrierten Schaltung an das Lesegerät
zu senden. Seine Funktionsweise ist in Figur
1 der [X.] schematisch dargestellt.

11
12
13
14
15
-
13
-
Mit dem Schalter (22), typischerweise einem Transistor, können die bei-den Anschlüsse der Antenne (21) miteinander kurzgeschlossen werden. Wenn das vom Lesegerät (10) erzeugte Magnetfeld in der Antenne (21) eine Span-nung induziert, kommt es beim Schließen des Schalters (22) zu einem hohen Stromfluss im [X.]. Dieser führt zu einer Störung des Magnetfelds, die wiederum von der Antenne (11) des [X.] (10) registriert werden kann. Damit kann die integrierte Schaltung zwei unterschiedliche Zustände her-beiführen (gestörtes Feld, nicht gestörtes Feld). Eine geeignete Abfolge dieser Zustände kann zur Datenübertragung eingesetzt werden.
Diese Art der Übertragung wird im Streitpatent als passiver Modus [X.], weil die integrierte Schaltung nicht selbst ein Magnetfeld aufbauen muss. Die integrierte Schaltung beschränkt sich vielmehr darauf, das vom [X.] im aktiven Modus aufgebaute Magnetfeld so zu beeinflussen, dass dies vom Lesegerät registriert werden kann.
c)
Nach den Merkmalen
1.5
und 2.5
kann das Lesegerät alternativ zu
dem aus dem Stand der Technik bekannten aktiven Sendemodus in einen zwei-ten, passiven
Modus versetzt werden, in dem es eine integrierte Schaltung si-muliert. Ein solcher Betriebsmodus wird auch in den Merkmalen 9.1 und 9.6
vorausgesetzt.
Dieser Modus ermöglicht das kontaktlose Auslesen von Daten aus dem Lesegerät. Hierzu kann ein (stationäres oder mobiles) zweites Lesegerät einge-setzt werden, das mit dem auszulesenden Gerät in gleicher Weise kommuni-ziert wie mit einer integrierten Schaltung.
d)
Um diesen zweiten Modus zu
ermöglichen, sieht [X.] [X.]
vor, dass auf den [X.] ein [X.] aufgebracht werden kann, das das vom zweiten Lesegerät aufgebaute Magnetfeld in glei-cher Weise stört wie ein [X.]
einer integrierten Schal-16
17
18
19
20
-
14
-
tung, so dass das hierdurch entstehende Signal vom zweiten Lesegerät in glei-cher Weise erfasst und ausgewertet werden kann wie das Signal einer integrier-ten Schaltung.
e)
Aus den Merkmalen x.3, [X.] und 1.4 ergibt sich, dass das [X.] nicht mit einem allein für diesen Zweck vorgesehenen Lastkurz-schlussschalter erzeugt werden darf, wie er in einer integrierten Schaltung typi-scherweise zum Einsatz kommt.
[X.])
Zu Recht ist das Patentgericht allerdings zu dem Ergebnis gelangt, dass die erteilte Fassung der Patentansprüche 1, 12 und 19 eine diesbezügli-che Festlegung nicht enthält.
Auch nach der erteilten Fassung ist zwar aus Merkmal 1.6
zu entneh-men, dass derselbe [X.] eingesetzt wird, der im ersten Betriebsmo-dus zum Erzeugen des Magnetfelds dient. Das Mittel, mit dem die [X.] erfolgt, ist dort aber
nicht näher spezifiziert. Es kann mithin auch in einem [X.] bestehen, wie er in einer integrierten Schaltung eingesetzt wird.
Die im Patentanspruch 1

handeln würde" ("comme s'il s'agissait

m
Merkmal 1.5
verwendete Begriff "Simulation" könnten
bei isolierter Betrachtung allerdings so verstanden werden, dass das [X.] lediglich so beschaffen ist, als sei es mit dem [X.] einer integrierten Schaltung erzeugt [X.]. Eine Simulation im Sinne der genannten Ausdrücke liegt indes auch dann vor, wenn mit Hilfe eines [X.] Signale erzeugt werden, die üblicherweise von einer integrierten Schaltung, also einer Chipkarte oder dergleichen erzeugt werden, unabhängig davon, mit welchen Mitteln dies geschieht.

21
22
23
24
-
15
-
Diese weite Auslegung steht in Einklang mit der Beschreibung. Dort wird ein System, das keines [X.]sschalters bedarf, zwar ausdrücklich als erfindungsgemäß hervorgehoben. Eine solche Ausgestaltung wird aber nicht als zwingend erforderlich, sondern als besonders vorteilhaft bezeichnet (Abs.
12 und 14).
In Übereinstimmung damit gehören
zu den drei in der Beschreibung als Ausführungsbeispiel geschilderten Verfahren zur Erzeugung des [X.]s zwei Verfahren, bei denen der [X.] ([X.]) mittels eines Transistors (T1) abwechselnd mit der Masse oder mit einer Gleichspannung bzw. mit einem [X.] im Zustand
hoher Impedanz verbunden wird (Abs.
70
ff., Übersetzung Abs.
74
ff.).
Eine Schaltung, mit der alle drei Verfah-ren verwirklicht werden können, ist in dem nachfolgend wiedergegebenen [X.] aus Figur
2 der [X.] dargestellt.

Die Verbindung des oberen [X.]es des [X.]es ([X.]) mit Masse kommt dabei im Wesentlichen einem Kurzschluss gleich.
25
26
27
-
16
-
Diese Ausgestaltung ist in der erteilten Fassung des Patents durch die auf die Patentansprüche 1, 12 bzw.
19
zurückbezogenen Ansprüche 4 und 5, 16 und 17 bzw. 22 und 23 ausdrücklich beansprucht. Die in den [X.] offenbarte besondere Ausgestaltung, bei der im aktiven und im passiven Modus weitgehend dieselben Vorrichtungen -
ein-schließlich des Kondensators [X.] -
eingesetzt werden, hat in der erteilten [X.] dieser Ansprüche ebenso wenig Niederschlag gefunden wie die ergän-zenden Ausführungen in der Beschreibung, wonach es nicht erforderlich
sei, einen [X.]sschalter des Typs hinzuzufügen, wie er in einer integrier-ten Schaltung vorhanden sei (Abs.
67, Übersetzung Abs.
71).
[X.])
Nach der zuletzt verteidigten Fassung kommt in den Merkmalen 1.3, 1.4.1 und 1.6 hingegen hinreichend deutlich zum Ausdruck, dass der -
nunmehr in
Merkmal 1.7 ausdrücklich beanspruchte -
Wechsel zwischen einem Refe-renzpotential und einem Zustand hoher Impedanz nach Patentanspruch
1 mit denselben Mitteln erfolgen muss, die im aktiven Betriebsmodus zur Modulation des [X.] eingesetzt werden.
Der Wortlaut der Merkmale 1.4 und 1.6 sieht als Betriebsmittel, die so-wohl im aktiven und im passiven Modus vorgesehen sind, zwar nur den [X.] ([X.]) und die mit diesem in Reihe geschaltete Kapazität ([X.]) vor. Diese Merkmale haben aber den Zweck, dass darüber hinaus auch andere Komponenten, die im aktiven Modus zur Modulation eingesetzt werden, im pas-siven Modus zur Erzeugung des [X.]s eingesetzt werden
können.
Nach den tatsächlichen Feststellungen des Patentgerichts dient die Rei-henschaltung zwischen dem [X.] ([X.]) und einer Kapazität ([X.]) üblicherweise dazu, unerwünschte [X.] zu reduzieren. Hierfür ist nach dem unwidersprochen gebliebenen Vorbringen der Berufung ein Anlass nicht ohne weiteres ersichtlich, wenn die [X.] durch einen Wechsel 28
29
30
31
-
17
-
zwischen den Zuständen "Referenzpotential" und "hohe Impedanz" erzeugt wird. Der ausdrücklichen Festlegung, dass die Kapazität ([X.]) auch im passiven Modus eingesetzt werden muss, ist vor dem Hintergrund der Beschreibung deshalb zu entnehmen, dass damit die Möglichkeit geschaffen werden soll, den Wechsel zwischen den beiden Zuständen im Wesentlichen durch dieselben Mittel herbeizuführen, die im aktiven Modus zur Modulation eingesetzt werden. In dem in der [X.] dargestellten Ausführungsbeispiel sind dies
die Ausgänge [X.] bis P4 des Mikroprozessors [X.].
Damit sind über den reinen Wortlaut der Merkmale 1.4 und 6.4 hinaus Ausgestaltungen ausgeschlossen, bei denen zur Erzeugung des [X.]s eine gesonderte Komponente wie etwa ein zusätzlicher Kurz-schlussschalter erforderlich ist.
[X.])
Aus den Merkmalen 2.3
und 9.3
ergibt sich, dass das [X.] nach den Patentansprüchen 2 und 9 mit Hilfe des [X.]s
erzeugt werden muss, das im aktiven Modus zur Erzeugung des Magnetfelds eingesetzt wird.
(1)
Auch nach den Patentansprüchen 2 und 9 muss die Vorrichtung nicht nur einen passiven Betriebsmodus zur Kommunikation mit einem anderen Lesegerät beherrschen, sondern zusätzlich einen aktiven Betriebsmodus zur Kommunikation mit einer integrierten Schaltung.
In [X.] 2.6 wird zwar nur festgelegt, in welcher Weise der [X.] im passiven Modus beeinflusst wird, und ein aktiver Modus wird im Wortlaut von Patentanspruch
2 auch nicht an anderer Stelle ausdrücklich erwähnt. Aus der im Patentanspruch vorgesehenen Anforderung, dass die [X.] von Daten dient und einen [X.] aufweist, und aus der weiteren Festlegung, dass dieser [X.] und das darauf aufgebrachte [X.] im passiven Betriebsmodus ein-32
33
34
35
-
18
-
gesetzt werden, um eine integrierte Schaltung zu simulieren, geht aber vor dem Hintergrund der Beschreibung, die sich ausschließlich mit Lesegeräten befasst, hinreichend deutlich hervor, dass das Gerät auch über einen aktiven Modus verfügen muss und dass der [X.] ([X.]) und das [X.] ([X.]) auch dafür zum Einsatz kommen.
Für [X.] 9.6 gilt Entsprechendes. Auch dort werden zwar nur Vorgaben
für den Betrieb der Vorrichtung ([X.]) im passiven Betrieb festgelegt, um eine Kommunikation mit einem zweiten Lesegerät ([X.]) zu ermöglichen. Aus der in Merkmal 9.3 vorgesehenen Anforderung, dass die sendende [X.] ([X.]) über einen [X.] und
Mittel zur Erzeugung eines Erre-gungssignals verfügen muss, ergibt sich vor dem Hintergrund der Beschreibung aber hinreichend deutlich, dass diese
Vorrichtung ([X.]) ebenfalls ein Lesege-rät sein muss, das neben dem in [X.] 9.6 näher spezifizierten
pas-siven Modus auch einen aktiven Modus zur Kommunikation mit integrierten Schaltungen beherrschen muss.
(2)
Die in den [X.]n 2.6 und 9.6 vorgesehene Ausgabe eines
[X.]s auf den [X.] dient dem Zweck, auch im pas-siven Modus
ein Magnetfeld zu erzeugen. Dieses wird zur [X.] ein-gesetzt. Diese Funktionsweise wird in der Beschreibung
als dritte Möglichkeit geschildert
und als aktive Pseudo-[X.] bezeichnet.
Ein auf diese Weise erzeugtes Signal entspricht seiner Form
nach einem Signal, bei dem die [X.] allein mit Hilfe eines Kurzschlussschalters erfolgt. Es kann deshalb von den im aktiven Modus arbeitenden Mitteln im an-deren Lesegerät in gleicher Weise ausgewertet werden. Der Einsatz eines zu-sätzlich erzeugten Magnetfelds zur [X.] ermöglicht es aber, die Stärke und damit die potentielle Reichweite des Signals zu erhöhen.

36
37
38
-
19
-
II.
Das Patentgericht hat seine Entscheidung im Wesentlichen wie folgt begründet:
Die Erfindung sei auch hinsichtlich der erteilten Patentansprüche
2 und
5 so offenbart, dass ein Fachmann sie ausführen könne. Bei der in Patentan-spruch
2 beanspruchten [X.] handle es
sich um eine Frequenzmodu-lation, wie sie in dem [X.] von Finkenzeller (2.
Auflage, [X.], S.
160
ff.) für lastmodulierte Signale mit [X.] offenbart sei. Die Lehre von Patentanspruch
5, wonach das [X.] eine Wechselfolge zwi-schen einem Referenzpotenzial und einer Gleichspannung aufweise, könne im einfachsten Fall durch Ein-
und Ausschalten eines Lastwiderstandes an der An-tenne verstanden werden.
Der Gegenstand der erteilten Fassung der Patentansprüche
1 und 12 sei dem Fachmann, einem Ingenieur der Fachrichtung Elektrotechnik oder einem Physiker mit mehrjähriger Berufserfahrung auf dem Gebiet von [X.] ([X.]), ausgehend von der internationalen Anmel-dung WO
98/084311 ([X.]) nahegelegt gewesen.
[X.] offenbare ein System zur Informationsübertragung zwischen Kom-munikationseinheiten und Transpondern, das im [X.] arbeite. Bei einer Ausgestaltung werde eine Vorrichtung in einem aktiven Modus wie ein Lesegerät im Sinne des Streitpatents betrieben, während eine andere [X.] in einen passiven Modus schalte und den Betrieb eines Transponders si-muliere. Hierzu werde auf den [X.] der Vorrichtung ein Modulations-signal angewendet, welches die Impedanz verändere und damit ein [X.] mit zwei Zuständen darstelle. Dieses [X.] störe ein von dem Lesegerät ausgegebenes Mikrowellensignal und werde vom Lesegerät so erfasst, als ob es sich um das Signal eines Transponders handle.

39
40
41
42
-
20
-
Die in [X.] offenbarte Vorrichtung unterscheide sich demnach vom [X.] Patentanspruchs
1 allein darin, dass die Datenübertragung im [X.] erfolge. Ausgehend von dieser Vorrichtung werde der Fachmann beurteilen, welche Reichweiten und welche Störanfälligkeit ge-wünscht seien, und je nach dem auch eine rein induktive Kopplung in Betracht ziehen sowie die Arbeitsfrequenz entsprechend anpassen. Es sei für den Fachmann daher naheliegend, gegebenenfalls eine hochfrequente induktive Kopplung zu nutzen. Dem stehe nicht entgegen, dass die in den passiven Mo-dus geschaltete Vorrichtung gemäß [X.] exakt entsprechend den
dafür im Stand der Technik bekannten Vorgaben arbeite.
Der Gegenstand der erteilten Fassung von Patentanspruch
19 sei dem Fachmann durch die [X.] Patentanmeldung 2
776
444 ([X.]) nahegelegt gewesen. [X.] offenbare ein Verfahren zum Senden von Daten an ein kontaktlo-ses Lesegerät für integrierte Schaltungen, welche ein Wechselmagnetfeld aus-gebe. Das Lesegerät bediene sich eines [X.]s mit einem [X.], an dem unter anderem alternierende [X.]e bereitgestellt würden. Dieses Modul sei dazu ausgelegt, mit dem Lesegerät zusammenzuarbeiten, um eine Kommunikation mit einem tragbaren Gegenstand zu emulieren. Hierfür gebe das [X.] als Antwortmeldung eine Änderung der Last aus. Es sei damit geeignet, wie das von einer kontaktlosen integrierten Schaltung ausge-gebene [X.] das vom Lesegerät ausgegebene Magnetfeld zu stören. Dies werde vom Lesegerät in gleicher Weise erfasst
wie ein [X.], das auf einen [X.] einer kontaktlosen Schaltung angewendet werde. Da das [X.] strukturell einem tragbaren Gegenstand ähneln solle, sei für den Fachmann eine Ausgestaltung als eine kontaktlose integrierte Schaltung nahegelegt.
Hinsichtlich des erstinstanzlichen [X.] gelte im Ergebnis nichts anderes. Der Fachmann
wisse, dass ein im [X.] zwischengeschalteter Kondensator die Spule eines [X.]es gegen Gleichstrom isolieren 43
44
45
-
21
-
könne. Sofern er diese übliche Maßnahme berücksichtige, werde er eine Kapa-zität in Reihe mit dem [X.] schalten. Dem Fachmann seien ferner amplitudenmodulierte [X.]e aus seinem Fachwissen hinläng-lich bekannt. Aus der Modulation eines solchen Signals folge
eine Variation zwischen Zuständen hoher und niedrigerer Impedanz; letzteres könne als Refe-renzpotenzial im Sinne von Merkmal 1.7
definiert werden.
Der Fachmann ent-nehme [X.] überdies die Verwendung eines [X.]s für den passiven Modus. Aus der dort wiedergegebenen Figur
4 entnehme der [X.] eine [X.] mit einem [X.]signal. Diese Variante sei ihm hinlänglich bekannt. Er wisse auch, dass eine solche
Modulation durch ein basisbandcodiertes
Datensignal erfolgen könne. Demnach sei ihm auch ein Verfahren entsprechend der Merkmale 2.3
und 9.3
nahegelegt gewesen.
III.
Dies hält hinsichtlich der noch verteidigten Fassung des Streitpatents der Nachprüfung im Berufungsverfahren nicht stand.
1.
Der Gegenstand der zuletzt verteidigten Fassung von Patentan-spruch
1 beruht auf erfinderischer Tätigkeit.
a)
Wie das Patentgericht zutreffend ausgeführt hat, offenbart [X.] ein System zur Kommunikation zwischen tragbaren und stationären [X.], die Daten drahtlos mit Hilfe von Mikrowellen austauschen. Hierbei kann ein Lesegerät in einen passiven Modus geschaltet werden, in dem es sich wie
ein Transponder verhält.
[X.])
Damit sind, wie auch die Beklagte nicht in Zweifel zieht, die [X.] 1.2, 1.3 und 1.5
offenbart.
[X.])
Nicht offenbart
sind die Merkmale
1.1 und 1.6.1.

46
47
48
49
50
-
22
-
Die in [X.] eingesetzten Komponenten tauschen Daten nicht durch in-duktive Kopplung aus, sondern mit Hilfe von Mikrowellen. Dies reicht zur [X.] der genannten Merkmale aus den oben angeführten Gründen nicht aus.
b)
Wie das Patentgericht ebenfalls zutreffend entschieden hat, hatte der Fachmann
Anlass, das in [X.] offenbarte Kommunikationssystem dahin abzu-wandeln, dass die Übertragung nicht durch Mikrowellen, sondern durch indukti-ve Kopplung erfolgt.
[X.])
Aus [X.], aber auch aus allgemeinen Quellen wie etwa dem [X.] von Finkenzeller (2.
Auflage, [X.], S.
29, Bild
3.1) ergab sich für den Fachmann, dass je nach Einsatzzweck sowohl Mikrowellen als auch induktive Kopplung als Übertragungsmedium für RFID-Systeme in Betracht kommen.
Dies hat zwar nicht zur Folge, dass der Fachmann einzelne Aspekte die-ser Technologien in beliebiger Weise miteinander kombiniert. Der mit einem konkreten Problem befasste Fachmann hat aber grundsätzlich Anlass, auch im Bereich anderer Übertragungstechniken nach Lösungen zu suchen, deren [X.] nicht von Besonderheiten der im Einzelfall eingesetzten Übertra-gungstechnik abhängt. Der mit der Aufgabenstellung des Streitpatents befasste Fachmann hatte demnach Anlass, auch im Bereich von [X.] mit Mikrowellensendern oder ähnlichen Arten der Übertragung nach in Betracht kommenden Lösungen zu suchen.
[X.])
Aus [X.] ergab sich für den Fachmann vor diesem Hintergrund die Erkenntnis, dass die in einem Lesegerät gespeicherten Daten dadurch ausge-lesen werden können, dass sich das Lesegerät wie ein Transponder verhält und die gewünschten Daten auf diese Weise an ein zweites Lesegerät überträgt.

51
52
53
54
55
-
23
-
Diese Vorgehensweise hängt grundsätzlich nicht davon ab, welches Me-dium zum drahtlosen Datenaustausch eingesetzt wird. Der in [X.] offenbarte
Einsatz von Mikrowellen mag Einfluss auf einzelne Konstruktionsdetails haben, etwa die Ausgestaltung des [X.] oder die Art und Weise, in der die Störung des vom Lesegerät ausgesendeten Signals herbeigeführt wird. Für den Fachmann ergab sich aus
[X.] indes, dass diese Details für die [X.] des dort offenbarten Grundprinzips -
des Umschaltens eines [X.] in einen Modus, in dem es sich wie ein Transponder verhält
-
nicht ausschlag-gebend sind. Ausgehend davon lag es für den Fachmann nahe, dieses Grund-prinzip auch bei [X.] mit induktiver Kopplung anzuwenden und die konstruktiven Details an den Besonderheiten dieser Technik auszurichten.
c)
Der Fachmann hatte indes
keinen Anlass,
entsprechend den [X.] 1.4.1 und 1.6
für den passiven Modus im Wesentlichen dieselben
Bautei-le einzusetzen wie für den aktiven Modus.
[X.])
In der Beschreibung von [X.] wird zwar als Vorteil der dort offenbar-ten Lösung angeführt, es bedürfe nur sehr wenig spezifischer Elektronik für den passiven Modus ([X.]
S.
3 Z.
14 bis
16).
Dennoch ist dort für den passiven Mo-dus eine besondere Schaltung vorgesehen, wie sie im Stand der Technik für eine kontaktlose
integrierte Schaltung bekannt war
([X.] S.
3 Z.
11 bis
14). Er-gänzend wird ausgeführt, für den passiven Modus könne auch
ein
gesonderter [X.] nebst Modulator
vorgesehen werden, der ausschließlich für die-sen Modus verwendet werde ([X.] S.
8 Z.
17 bis
25).

Beides legte dem Fachmann eher nahe, für den passiven Modus auf an-dere Schaltungsteile zurückzugreifen als für den aktiven Modus,
und gab ihm jedenfalls keine Anregung, eine möglichst weitgehende Nutzung derselben
Bauteile
für beide Betriebsarten in Betracht zu ziehen.

56
57
58
59
-
24
-
[X.])
Aus der internationalen Anmeldung 97/23060 ([X.]) ergab sich inso-weit
keine weitergehende Anregung.
In [X.] ist eine kontaktlose integrierte Schaltung offenbart, bei der eine Kapazität mit der [X.] in Reihe geschaltet ist. Dies mag es dem Fachmann nahegelegt haben, den Einsatz eines Kondensators in Betracht zu ziehen, um [X.] zu eliminieren, was nach den Feststellungen ohnehin zu den aus dem Fachwissen bekannten Maßnahmen gehörte. Daraus ergab sich aber nicht die weitergehende Anregung, auf eine eigenständige kon-taktlose integrierte Schaltung zu verzichten und für den passiven Modus im Wesentlichen dieselben Bauteile einzusetzen wie für den aktiven Modus.
[X.])
Die weiteren [X.] liegen von einer solchen Lösung noch weiter ab und führen deshalb nicht zu einer abweichenden Beurteilung.
2.
Der mit dem Hilfsantrag verteidigte Gegenstand von Patentan-spruch
2 erweist sich ebenfalls als rechtsbeständig.

a)
Hinsichtlich dieses Gegenstands kann die Patentfähigkeit ebenfalls nicht verneint werden.
[X.])
Wie das Patentgericht im Ansatz zutreffend dargelegt hat, war dem Fachmann aus [X.] zwar eine [X.] mit [X.] bekannt. Hieraus und aus der zum allgemeinen Fachwissen gehörenden Erkenntnis, dass eine solche Modulation auch mit Hilfe eines zusätzlich erzeugten Magnetfelds erfol-gen kann, ergab sich jedoch nicht die Anregung, ein solches Magnetfeld im Wesentlichen mit denselben Mitteln zu erzeugen, mit denen das Magnetfeld für den aktiven Modus erzeugt wird. Wie oben bereits erwähnt wurde, schlägt die Beschreibung von [X.] als Alternative zu dem dort offenbarten [X.] vielmehr einen gesonderten [X.] nebst Modulator vor, der aus-schließlich für den passiven Modus verwendet wird ([X.] S.
8 Z.
17 bis
25).
60
61
62
63
64
65
-
25
-
[X.])
Aus der [X.] Offenlegungsschrift 198
00
565 ([X.])
ergeben sich keine weitergehenden Anregungen.
In [X.] ist ein Transponder zur Datenübertragung im Wege der induktiven Kopplung offenbart. Um die Kommunikation mit der Basisstation zu verbessern, wird vorgeschlagen, anstelle einer passiven Modulation eine aktive Modulation einzusetzen, bei der der Transponder dem empfangenen [X.] aktiv Impulse überlagert.
Damit ist für den Transponder zwar eine Betriebsweise offenbart, wie sie auch in Merkmal 2.6 vorgesehen ist. Auch daraus ergab sich jedoch weder für sich betrachtet noch in Zusammenschau mit anderen [X.] die Anregung, für eine solche Betriebsweise denselben [X.] und diesel-ben Mittel zur Erzeugung eines
[X.]s
einzusetzen wie für aktiven Betriebsmodus.
b)
Entgegen der Auffassung der Berufung ist die Erfindung auch bezüg-lich dieses Gegenstands so offenbart, dass ein Fachmann sie ausführen kann.
Um ein den Anforderungen des Merkmals
2.3
und der [X.] 2.6
entsprechendes [X.] zu generieren, muss das vom [X.] erzeugte [X.] eine geeignete Phasenlage aufweisen. [X.] Anhaltspunkte dafür, dass der Fachmann am [X.] ohne erfinderische Tätigkeit nicht in der Lage war, geeignete Mittel zu finden, um dieses Ziel
zu erreichen, lassen sich weder dem von der Klägerin angeführten
prioritätsjünge-ren [X.]n
Patent 2
284
773 ([X.]) noch sonstigen Umständen entneh-men.
In [X.] wird die Übertragung von Daten durch RFID-Systeme im Wege der induktiven Kopplung beschrieben. Als Nachteil bekannter Systeme wird eine
geringe Reichweite benannt. Zur Verbesserung wird vorgeschlagen, die 66
67
68
69
70
71
-
26
-
Transpondereinheit so auszugestalten, dass sie nicht nur eine [X.] des vom Lesegerät erzeugten Feldes vornimmt, sondern selbst ein Feld aus-sendet, welches das Lesegerät in gleicher Weise auswerten kann wie das [X.] eines herkömmlichen Transponders. Um dieses Ziel zu erreichen,
wird ein Oszillator mit einer Phasenregelschleife (Phase [X.], PLL) eingesetzt, der die Phase des vom Transponder erzeugten Feldes an die Phase des vom Lesegerät ausgesendeten Feldes anpasst.
Daraus ergibt sich nicht, dass der Fachmann am [X.] von [X.] (28.
Juni 2004) nicht in der Lage war, Mittel aufzufinden, um die erforderliche Phasenanpassung vorzunehmen. [X.] benennt eine Phasenregelschleife als vorteilhaft, weil damit der Einsatz eines Quarzoszillators vermieden werden könne, der eine große Bauform aufweise
(Abs.
14). Die Entgegenhaltung [X.] sich nicht mit Einzelheiten einer [X.], sondern setzt eine solche als bekanntes Mittel zur Erreichung des angestrebten Zwecks voraus.
3.
Für die zuletzt verteidigten Gegenstände
der Patentansprüche
5 und 6 gilt Entsprechendes.
Diese Ansprüche betreffen
der Sache nach Verfahren, bei dem eine [X.] mit den Merkmalen von Patentanspruch
1 bzw. Patentanspruch
2 be-stimmungsgemäß eingesetzt wird. Ein solches Verfahren war dem Fachmann im Stand der Technik nicht nahegelegt, weil er keine Veranlassung hatte, eine solche Vorrichtung zu konzipieren.
4.
Der zuletzt verteidigte Gegenstand von Patentanspruch
9 beruht aus denselben Gründen auf erfinderischer Tätigkeit wie der Gegenstand von Pa-tentanspruch
2.

In Patentanspruch
9 wird zwar nur ein Verfahren zum Senden von Daten an ein Lesegerät beansprucht. Wie bereits oben dargelegt wurde, ist dem Zu-72
73
74
75
76
-
27
-
sammenhang aber zu entnehmen, dass auch die Vorrichtung ([X.]) ein [X.] sein muss, das neben dem in [X.] 9.6 näher spezifizierten passiven Modus auch einen aktiven Modus zur Kommunikation mit integrierten Schaltungen beherrschen muss
und dass hierfür derselbe [X.] die-selben Mittel zur Erzeugung eines [X.]s eingesetzt werden müs-sen.
IV.
Die Kostenentscheidung beruht auf §
121
Abs.
2 [X.] sowie §
91 Abs.
1 und §
97 Abs.
1 ZPO.
[X.]
Grabinski
[X.]

Deichfuß
Marx
Vorinstanz:
[X.], Entscheidung vom 17.06.2016 -
6 Ni 67/14 (EP) -

77
[X.]:[X.]:BGH:2018:030918BXZR65.16.0

BUN[X.]SGERICHTSHOF
BESCHLUSS
X ZR 65/16
vom
3. September 2018
in dem Patentnichtigkeitsverfahren

-
2
-
Der X. Zivilsenat des [X.] hat am 3. September 2018 durch [X.] am Prof. Dr. Meier-Beck, [X.] Grabinski, Dr.
[X.] und [X.] sowie die Richterin Dr. Marx

beschlossen:

Das Urteil vom 10. Juli 2018 wird gemäß § 319 Abs. 1 ZPO dahin berichtigt, dass in der Entscheidungsformel in dem neu gefassten Patentanspruch 1
-
die Worte "par démodulation" durch die Worte "par modulation" ersetzt und
-
nach dem Wort "appliquer" die Worte "dans un mode de fonc-tionnement passif" eingefügt werden.

Meier-Beck
Grabinski
[X.]

[X.]
Marx
Vorinstanz:
[X.], Entscheidung vom 17.06.2016 -
6 Ni 67/14 (EP) -

Meta

X ZR 65/16

10.07.2018

Bundesgerichtshof X. Zivilsenat

Sachgebiet: ZR

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 10.07.2018, Az. X ZR 65/16 (REWIS RS 2018, 6313)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2018, 6313

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Ähnliche Entscheidungen

6 Ni 1/19 (EP) (Bundespatentgericht)

Wirkungslosigkeit dieser Entscheidung.Patentnichtigkeitsklageverfahren – zur Zulässigkeit der Nichtigkeitsklage – entgegenstehende Rechtskraft eines Urteils des BGH …


24 W (pat) 514/10 (Bundespatentgericht)

Markenbeschwerdeverfahren – "WORLDLINE" – keine Unterscheidungskraft


30 W (pat) 63/09 (Bundespatentgericht)

Markenbeschwerdeverfahren – "e media (Wort-Bild-Marke - IR-Marke)" – Freihaltungsbedürfnis


2 Ni 6/13 (EP) (Bundespatentgericht)

Patentnichtigkeitsklageverfahren – "Vorrichtung zur Extraktion einer Kartusche (europäisches Patent)" – zur wirksamen Inanspruchnahme der Priorität …


5 Ni 10/12 (EP) (Bundespatentgericht)

None Wirkungslosigkeit dieser Entscheidung None Patentnichtigkeitsklageverfahren – „Verfahren und Gerät zur Phasenanalyse einer Mehrphasenmischung“ – …


Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

Keine Referenz gefunden.

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.