VGH München, Entscheidung vom 18.03.2024, Az. 4 C 24.316

4. Senat | REWIS RS 2024, 1488

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Gegenstand

Ordnungsgeldfestsetzung wegen Missachtung einer einstweiligen Anordnung, Auslegung einer gerichtlich angeordneten Unterlassungsverpflichtung, Pflicht zur aktiven Beseitigung eines dauerhaften Störungszustands, keine bloße „Archivierung“ des unzulässigen Eintrags auf der F.-Seite


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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4 C 24.316

18.03.2024

VGH München 4. Senat

Entscheidung

Sachgebiet: C

Zitier­vorschlag: VGH München, Entscheidung vom 18.03.2024, Az. 4 C 24.316 (REWIS RS 2024, 1488)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2024, 1488

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