Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 16.07.2003, Az. IV ZR 101/02

IV. Zivilsenat | REWIS RS 2003, 2283

© REWIS UG (haftungsbeschränkt)

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Entscheidungstext


Formatierung

Dieses Urteil liegt noch nicht ordentlich formatiert vor. Bitte nutzen Sie das PDF für eine ordentliche Formatierung.

PDF anzeigen

[X.]/02vom16. Juli 2003in dem [X.] 2 -Der IV. Zivilsenat des [X.] hat durch den [X.], [X.] und [X.], die RichterinDr. [X.] und [X.] [X.] 16. Juli 2003beschlossen:Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision indem Urteil des [X.] des [X.] vom 22. Februar 2002 wird auf Kosten der Kläge-rin zurückgewiesen.Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf26.856,12 Gründe:Die Nichtzulassungsbeschwerde hat in der Sache keinen Erfolg,weil die Klägerin einen Zulassungsgrund nicht dargelegt hat (§§ 544Abs. 2 Satz 3, 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO).Die als rechtsgrundsätzlich bezeichneten Fragen des Eintritts [X.] nach § 9 [X.] und der Beweislast für die Kausalitätnach § 14 Nr. 2 [X.] sind durch die Rechtsprechung des Senats geklärt(Urteile vom 24. April 2002 - [X.]/01 - [X.], 845 und vom- 3 -13. November 1996 - [X.] - [X.], 485, jeweils m.w.[X.] die Umwandlung des einzelkaufmännischen Unternehmens in [X.] ein anzeigepflichtiger gefahrerhöhender Umstand [X.] von § 8 Nr. 1 und 2 [X.] war, ist keine Rechtsfrage von grundsätz-licher Bedeutung, sondern war nach den Gegebenheiten des konkretenFalles zu beurteilen und ist im übrigen angesichts der weiteren [X.] nicht entscheidungserheblich.[X.] [X.] [X.] Dr. [X.] Felsch

Meta

IV ZR 101/02

16.07.2003

Bundesgerichtshof IV. Zivilsenat

Sachgebiet: ZR

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 16.07.2003, Az. IV ZR 101/02 (REWIS RS 2003, 2283)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2003, 2283

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

Keine Referenz gefunden.

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.