Bundesgerichtshof, Beschluss vom 20.02.2012, Az. KZR 23/11

Kartellsenat | REWIS RS 2012, 8988

© REWIS UG (haftungsbeschränkt)

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Gegenstand

Selbstablehnung des Richters bei einer persönlichen Verbundenheit mit einer Prozesspartei


Tenor

Die Selbstablehnung des Richters am [X.] Dr. [X.] wird für begründet erklärt.

Gründe

1

Mit dienstlicher Äußerung vom 14. Dezember 2011 hat [X.] am [X.] Dr. [X.] darauf hingewiesen, dass er mit einem Mitglied des Vorstands der Klägerin privat bekannt sei und die Familien seit Jahren einen freundschaftlichen Umgang pflegten.

2

Auf die dienstliche Äußerung des [X.]s, mit der dieser von einem Verhältnis Anzeige gemacht hat, das seine Ablehnung rechtfertigen könnte, hat der Senat gemäß § 48 Alt. 1 ZPO i.V.m. §§ 45 Abs. 1, 46 ZPO zu entscheiden. Die - vom Gesetz so bezeichnete - Selbstablehnung ist begründet.

3

Aus der Sicht der Beklagten liegt bei vernünftiger Würdigung aller Umstände ein Grund vor, der geeignet ist, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit des [X.]s Dr. [X.] zu rechtfertigen. Dazu reicht zwar die private Bekanntschaft zwischen dem anzeigenden [X.] und einem Mitglied des Organs der Klägerin nicht aus. Hier kommt aber hinzu, dass die Familien seit Jahren einen freundschaftlichen Umgang pflegen. Das belegt eine persönliche in das familiäre Umfeld des [X.]s hineinwirkende Verbundenheit, die bei vernünftiger Würdigung Anlass zu Zweifeln an seiner Unparteilichkeit geben kann.

[X.]                              Meier-Beck                              Raum

                       Strohn                                      [X.]

Meta

KZR 23/11

20.02.2012

Bundesgerichtshof Kartellsenat

Beschluss

Sachgebiet: False

vorgehend OLG München, 7. April 2011, Az: U 3363/10 Kart

§ 46 ZPO, § 48 Alt 1 ZPO

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Beschluss vom 20.02.2012, Az. KZR 23/11 (REWIS RS 2012, 8988)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2012, 8988

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Ähnliche Entscheidungen

KZR 23/11 (Bundesgerichtshof)


KZR 17/12 (Bundesgerichtshof)


V ZR 84/14 (Bundesgerichtshof)

Selbstablehnung eines Richters: Besorgnis der Befangenheit infolge ähnlicher Lebensschicksale der Familien des Richters und der …


V ZR 84/14 (Bundesgerichtshof)


2 C 35/18 (Bundesverwaltungsgericht)

Begründete Befangenheitsanzeige wegen enger persönlicher Freundschaft eines Richters mit einer Prozesspartei


Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

Keine Referenz gefunden.

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.