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Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Selbstablehnung des Richters bei einer persönlichen Verbundenheit mit einer Prozesspartei
Die Selbstablehnung des Richters am [X.] Dr. [X.] wird für begründet erklärt.
Mit dienstlicher Äußerung vom 14. Dezember 2011 hat [X.] am [X.] Dr. [X.] darauf hingewiesen, dass er mit einem Mitglied des Vorstands der Klägerin privat bekannt sei und die Familien seit Jahren einen freundschaftlichen Umgang pflegten.
Auf die dienstliche Äußerung des [X.]s, mit der dieser von einem Verhältnis Anzeige gemacht hat, das seine Ablehnung rechtfertigen könnte, hat der Senat gemäß § 48 Alt. 1 ZPO i.V.m. §§ 45 Abs. 1, 46 ZPO zu entscheiden. Die - vom Gesetz so bezeichnete - Selbstablehnung ist begründet.
Aus der Sicht der Beklagten liegt bei vernünftiger Würdigung aller Umstände ein Grund vor, der geeignet ist, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit des [X.]s Dr. [X.] zu rechtfertigen. Dazu reicht zwar die private Bekanntschaft zwischen dem anzeigenden [X.] und einem Mitglied des Organs der Klägerin nicht aus. Hier kommt aber hinzu, dass die Familien seit Jahren einen freundschaftlichen Umgang pflegen. Das belegt eine persönliche in das familiäre Umfeld des [X.]s hineinwirkende Verbundenheit, die bei vernünftiger Würdigung Anlass zu Zweifeln an seiner Unparteilichkeit geben kann.
[X.] Meier-Beck Raum
Strohn [X.]
Meta
20.02.2012
Bundesgerichtshof Kartellsenat
Beschluss
Sachgebiet: False
vorgehend OLG München, 7. April 2011, Az: U 3363/10 Kart
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Beschluss vom 20.02.2012, Az. KZR 23/11 (REWIS RS 2012, 8988)
Papierfundstellen: REWIS RS 2012, 8988
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
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Begründete Befangenheitsanzeige wegen enger persönlicher Freundschaft eines Richters mit einer Prozesspartei
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