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BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
KZR
23/11
vom
20. Februar 2012
in dem Rechtsstreit
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Der Kartellsenat
des [X.]
hat am 20.
Februar 2012 durch den Präsidenten des [X.] Prof. Dr. Tolksdorf, den Vorsitzenden [X.] Prof. Dr. Meier-Beck sowie die [X.] Dr. Raum, [X.] und Dr. Bacher
beschlossen:
Die Selbstablehnung des [X.]s am [X.] Dr. [X.]
wird für begründet erklärt.
Gründe:
Mit dienstlicher Äußerung vom 14.
Dezember 2011 hat [X.] am Bundesge-richtshof Dr.
[X.] darauf hingewiesen, dass er mit einem Mitglied des Vorstands der Klägerin privat bekannt sei und die Familien seit Jahren einen freundschaftlichen Umgang pflegten.
Auf die dienstliche Äußerung des [X.]s, mit der dieser von einem Verhältnis Anzeige gemacht hat, das seine Ablehnung rechtfertigen könnte, hat der Senat ge-mäß § 48 Alt. 1 ZPO i.V.m. §§ 45 Abs. 1, 46 ZPO zu entscheiden. Die
vom Gesetz so bezeichnete
Selbstablehnung ist begründet.
Aus der Sicht der Beklagten liegt bei vernünftiger Würdigung aller Umstände ein Grund vor, der geeignet ist, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit des [X.]s Dr.
[X.] zu rechtfertigen. Dazu reicht zwar die private Bekanntschaft zwischen dem anzeigenden [X.] und einem Mitglied des Organs der Klägerin nicht aus. Hier
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kommt aber hinzu, dass die Familien seit Jahren einen freundschaftlichen Umgang pflegen. Das belegt eine persönliche in das familiäre Umfeld des [X.]s hinein-wirkende Verbundenheit, die bei vernünftiger Würdigung
Anlass zu Zweifeln an [X.] Unparteilichkeit geben kann.
Tolksdorf
Meier-Beck
Raum
Strohn
Bacher
Vorinstanzen:
[X.], Entscheidung vom 27.04.2010 -
33 O 21001/08 -
OLG [X.], Entscheidung vom 07.04.2011 -
U 3363/10 Kart -
Meta
20.02.2012
Bundesgerichtshof Kartellsenat
Sachgebiet: False
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 20.02.2012, Az. KZR 23/11 (REWIS RS 2012, 8993)
Papierfundstellen: REWIS RS 2012, 8993
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Selbstablehnung des Richters bei einer persönlichen Verbundenheit mit einer Prozesspartei
V ZR 84/14 (Bundesgerichtshof)
2 C 35/18 (Bundesverwaltungsgericht)
Begründete Befangenheitsanzeige wegen enger persönlicher Freundschaft eines Richters mit einer Prozesspartei
PatAnwZ 3/11 (Bundesgerichtshof)
Keine Referenz gefunden.
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