LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 16.03.2017, Az. 7 S 8871/16

TIERE MIETWOHNUNG MIET- UND WEG-RECHT ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) HAUSTIERE MIETVERTRAG LANDGERICHT NÜRNBERG-FÜRTH

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Gegenstand

Verbot der Tierhaltung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Mietvertrages


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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7 S 8871/16

16.03.2017

LG Nürnberg-Fürth

Entscheidung

Sachgebiet: S

Zitier­vorschlag: LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 16.03.2017, Az. 7 S 8871/16 (REWIS RS 2017, 13861)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2017, 13861

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