Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 26.06.2008, Az. I ZA 5/08

I. Zivilsenat | REWIS RS 2008, 3140

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZA 5/08 vom 26. Juni 2008 in dem Rechtsstreit [X.] hat am 26. Juni 2008 durch den [X.] [X.] und [X.], Dr. Schaffert und [X.] beschlossen: Der Antrag des Beklagten, ihm für die Durchführung des Nichtzulas-sungsbeschwerdeverfahrens Prozesskostenhilfe zu bewilligen, wird ab-gelehnt. Gründe: Die Nichtzulassungsbeschwerde des Beklagten bietet keine Aussicht auf Erfolg (§ 114 ZPO), weil sie nicht mehr fristgerecht eingelegt werden kann. Auch eine [X.] in den vorigen Stand (§ 233 ZPO) kommt nicht in Betracht. 1 Die Nichtzulassungsbeschwerde ist bislang nicht eingelegt worden, obwohl die Mo-natsfrist des § 544 Abs. 1 Satz 2 ZPO bereits am 8. Mai 2008 abgelaufen ist. Dem Beklagten kann auch nicht Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden. Der Beklagte hätte hierfür innerhalb der Rechtsmittelfrist einen den gesetzlichen An-forderungen genügenden Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe einreichen müssen, und zwar einschließlich der nach § 117 Abs. 2 und 4 ZPO zwingend vorge-schriebenen Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse (st. Rspr.; [X.], [X.]. v. 16.3.1983 - [X.], NJW 1983, 2145, 2146; [X.]. v. 7.10.2004 - [X.] 8/04, [X.], 1961; [X.]. v. 26.10.2005 - [X.], [X.], 32, 33; [X.], [X.]. v. 27.10.2004 - [X.], NJW 2005, 1391). Dies ist nicht geschehen. Zwar ist der Prozesskostenhilfeantrag des Beklagten am 8. Mai 2008 per Telefax eingegangen. Der ausgefüllte Vordruck mit der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse war dagegen erst dem Origi-nal des [X.] beigefügt, das am 14. Mai 2008 auf dem Postweg eingegangen ist. 2 Bornkamm Pokrant Büscher 3 4 Schaffert [X.] Vorinstanzen: [X.], Entscheidung vom 12.10.2007 - 44 O 79/06 - [X.], Entscheidung vom 25.03.2008 - 14 U 1851/07 -

Meta

I ZA 5/08

26.06.2008

Bundesgerichtshof I. Zivilsenat

Sachgebiet: ZA

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 26.06.2008, Az. I ZA 5/08 (REWIS RS 2008, 3140)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2008, 3140

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