Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 20.05.2019, Az. 2 BvC 3/18

2. Senat | REWIS RS 2019, 7132

Foto: © Bundesverfassungsgericht │ foto USW. Uwe Stohrer, Freiburg

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Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

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Gegenstand

Verwerfung (a-limine-Abweisung) einer Wahlprüfungsbeschwerde unter Hinweis auf das Berichterstatterschreiben - Offensichtliche Unzulässigkeit eines Ablehnungsgesuchs bei fehlender Benennung der abgelehnten Richter sowie bei gänzlich ungeeigneter Begründung des Gesuchs


Tenor

1. Das Ablehnungsgesuch gegen [X.] des [X.] wird als unzulässig verworfen.

2. Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.

Gründe

1

1. [X.] ist offensichtlich unzulässig.

2

a) Ein Ablehnungsgesuch, das lediglich Ausführungen enthält, die zur Begründung der Besorgnis der Befangenheit gänzlich ungeeignet sind, ist offensichtlich unzulässig. Bei offensichtlicher Unzulässigkeit bedarf es keiner dienstlichen Stellungnahme des abgelehnten [X.]s; dieser ist auch von der Entscheidung über das offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuch nicht ausgeschlossen (vgl. [X.] 11, 1 <3>; BVerfGK 8, 59 <60>).

3

b) So liegt der Fall hier. Die offensichtliche Unzulässigkeit des Gesuchs ergibt sich bereits daraus, dass die vom Beschwerdeführer abgelehnten [X.] nicht namentlich bezeichnet werden ([X.] 46, 200 <200>). Überdies ist die Begründung zur Besorgnis der Befangenheit schon deshalb gänzlich ungeeignet, da die [X.] des [X.] nicht, wie der Beschwerdeführer meint, von der Bundesregierung "berufen" werden (vgl. §§ 5 ff. BVerfGG).

4

2. Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den in dem Schreiben des Berichterstatters vom 23. April 2019 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.

Meta

2 BvC 3/18

20.05.2019

Bundesverfassungsgericht 2. Senat

Beschluss

Sachgebiet: BvC

§ 19 Abs 1 BVerfGG, § 19 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 24 S 2 BVerfGG, § 48 BVerfGG

Zitier­vorschlag: Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 20.05.2019, Az. 2 BvC 3/18 (REWIS RS 2019, 7132)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2019, 7132

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Referenzen
Wird zitiert von

8 CS 23.1815

9 A 12/21

XI ZB 13/19

Zitiert

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