Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 20.01.2010, Az. IV ZR 111/07

IV. Zivilsenat | REWIS RS 2010, 10228

© REWIS UG (haftungsbeschränkt)

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Entscheidungstext


Formatierung

Dieses Urteil liegt noch nicht ordentlich formatiert vor. Bitte nutzen Sie das PDF für eine ordentliche Formatierung.

PDF anzeigen

[X.] BESCHLUSS IV ZR 111/07vom 20. Januar 2010 in dem Rechtsstreit - 2 -

[X.] hat durch [X.], [X.], die Richterinnen Dr. [X.], [X.] und [X.] am 20. Januar 2010 beschlossen: Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 5. Zivilsenats des [X.] vom 18. April 2007 wird auf Kosten des Klägers zurück-gewiesen. [X.]: 74.414,88 •

Gründe: Die Beschwerde hat keinen Erfolg, weil die Voraussetzungen für die Zulassung der Revision nach § 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO nicht vorlie-gen. Die als rechtsgrundsätzlich bezeichneten Fragen sind geklärt oder nicht entscheidungserheblich. 1 Zur rechtlichen Bedeutung einer befristeten Leistungszusage, die sich für den Versicherungsnehmer eindeutig erkennbar lediglich als Ku-lanzentscheidung darstellt, hat der [X.] entschieden, dass darin kein Anerkenntnis liegt, das den Versicherer über den zugesagten Zeitraum hinaus bindet mit der Folge, dass er eine Leistungseinstellung nur im 2 - 3 -

Wege des Nachprüfungsverfahrens nach § 7 BB-BUZ erreichen kann (Urteil vom 12. November 2003 - [X.] - VersR 2004, 96 unter [X.] a m.w.N.). Das Schreiben der Beklagten vom 17. September 1998 ist vom Berufungsgericht zutreffend als eine solche Kulanzentscheidung ausgelegt worden. Der Kläger hat dies auch nicht anders verstanden, wie seinem Schreiben vom 22. September 1998 zu entnehmen ist. Die Frage nach dem zulässigen Inhalt einer Vereinbarung über die Leistungspflicht im Sinne der [X.]surteile vom 7. Februar 2007 ([X.]/03 - [X.], 633) und vom 28. Februar 2007 ([X.]/06 - [X.], 777) stellt sich deshalb nicht. Da die Beklagte ein Anerkenntnis nicht abgegeben hatte, war der Kläger darauf verwiesen, seine Ansprüche im Wege der Klage geltend zu machen. Im Rechtsstreit ist dann - wie hier auch geschehen - zunächst vom Versicherungsnehmer der Nachweis bedingungsgemäßer Berufsun-fähigkeit zu führen. Ist danach ab einem bestimmten Zeitpunkt eine Leis-tungspflicht gegeben, steht dem Versicherer im selben Rechtsstreit der Beweis offen, dass und ab welchem Zeitpunkt die Voraussetzungen für eine Herabsetzung oder Einstellung der Leistungen nach § 7 BB-BUZ eingetreten sind (vgl. [X.]surteile vom 19. November 1997 - [X.] - [X.], 173 unter 2 b und 3; vom 11. Dezember 1996 - [X.] - [X.], 436 unter [X.] und vom 27. September 1989 - [X.] - [X.], 1182 unter 4). Im Urteil ist dann über Beginn und Ende der Leistungspflicht zu entscheiden. 3 Diese vom Berufungsgericht getroffene Entscheidung ist nicht zum Nachteil des Klägers ausgefallen. Nach den nicht angefochtenen Fest-stellungen lag ab dem 1. Januar 2000 bedingungsgemäße [X.] nicht mehr vor. Dem entspricht das Urteil des [X.]. Da 4 - 4 -

das Berufungsgericht dem Kläger Leistungen bis Ende Juni 2001 zuer-kannt hat, sind die Ausführungen im Berufungsurteil zu § 242 BGB nicht entscheidungserheblich.
[X.] [X.] Dr. [X.] [X.]

[X.] Vorinstanzen: [X.], Entscheidung vom 26.07.2006 - 23 O 508/02 - [X.], Entscheidung vom 18.04.2007 - 5 U 180/06 -

Meta

IV ZR 111/07

20.01.2010

Bundesgerichtshof IV. Zivilsenat

Sachgebiet: ZR

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 20.01.2010, Az. IV ZR 111/07 (REWIS RS 2010, 10228)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2010, 10228

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Ähnliche Entscheidungen

IV ZR 111/07 (Bundesgerichtshof)

Berufsunfähigkeitsversicherung: Feststellung und Nachweis der Voraussetzungen und des Umfangs der Leistungspflicht des Versicherers im Deckungsprozess …


IV ZR 336/07 (Bundesgerichtshof)


IV ZR 48/06 (Bundesgerichtshof)


IV ZR 108/09 (Bundesgerichtshof)


IV ZR 226/07 (Bundesgerichtshof)


Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

IV ZR 111/07

5 U 180/06

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.