VG Würzburg, Urteil vom 07.11.2022, Az. W 8 K 21.30749

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Gegenstand

Iran, zulässiger Folgeantrag, Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft, Rückkehr in den Iran, Inhaftierung nach Teilnahme an Protesten, Folterung im Iran, Vermutung erneuter Verfolgung mangels stichhaltiger gegenteiliger Gründe, insgesamt glaubhaftes Vorbringen im Einzelfall, frühere Taufe in Deutschland, beachtlich wahrscheinliche Verfolgungsgefahr, weiteres Verfolgungsinteresse des iranischen Staates, Reisewarnung des Auswärtigen, Amtes, Gefahrerhöhung durch aktuelle landesweite Proteste und Repressionen im Iran


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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W 8 K 21.30749

07.11.2022

VG Würzburg

Urteil

Sachgebiet: K

Zitier­vorschlag: VG Würzburg, Urteil vom 07.11.2022, Az. W 8 K 21.30749 (REWIS RS 2022, 7121)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2022, 7121

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10 C 25/10

10 C 5/09

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