Aktenzeichen W 8 K 21.30749

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RCNW2M5KB5NWLPTG8K

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VG Würzburg: Urteil vom 07.11.2022

Iran, zulässiger Folgeantrag, Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft, Rückkehr in den Iran, Inhaftierung nach Teilnahme an Protesten, Folterung im Iran, Vermutung erneuter Verfolgung mangels stichhaltiger gegenteiliger Gründe, insgesamt glaubhaftes Vorbringen im Einzelfall, frühere Taufe in Deutschland, beachtlich wahrscheinliche Verfolgungsgefahr, weiteres Verfolgungsinteresse des iranischen Staates, Reisewarnung des Auswärtigen, Amtes, Gefahrerhöhung durch aktuelle landesweite Proteste und Repressionen im Iran

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